Laut Arbeitsrecht beträgt die normale Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats.
Laut meinem Arbeitsvertrag (DEZ 99) jedoch 6 Wochen zum Quartalsende, was z.Z. bedeuten würde, ich könnte mich jetzt erst wieder zum 01.01.00 bewerben.
Steht der Vertrag, der ja beidseitig unterschrieben wurde, jetzt „über“ der gesetzlichen Regelung?
MFG
calesca
Hallo,
es darf im Vertrag von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden. Aber nur „zugunsten“ des AN, dh die Kuendigungsfrist darf vertraglich nur laenger vereinbart werden.
Mag sein, dass das in deinem Fall zuungunsten ist, aber das ist wohl nicht die Regel.
Gruss, Niels
Hi,
Laut Arbeitsrecht beträgt die normale Kündigungsfrist 4 Wochen
zum Monatsende oder zum 15. des Monats.
das ist i.d.R. die normale Kündigungsfrist für Arbeiter, usw.
Laut meinem Arbeitsvertrag (DEZ 99) jedoch 6 Wochen zum
Quartalsende, was z.Z. bedeuten würde, ich könnte mich jetzt
erst wieder zum 01.01.00 bewerben.
Das ist die übliche Kündigungsfrist für Angestellte, weil diese i.d.R. schwieriger zu ersetzen sind (sprich: man braucht länger, um geeignete Nachfolger zu finden).
Die Kündigungsfrist jedenfalls ist rechtmäßig, da Du sie ja unterschrieben hast (Arbeitsvertrag). Höchstwahrscheinlich wurde diese Kündigungsfrist auch vom Betriebsrat (falls vorhanden) und der Gewerkschaft (falls Mitglied) abgezeichnet.
Michael
Normalerweise steht im Vertrag drin, daß die vereinbarte Kündigungsfrist für beide Parteien gilt.
Bei mir steht z.B. drei Monate zum Quartal und ich weiß nicht, ob ich mich da nicht in die Nesseln gesetzt habe…
Gruss Zauberm@us
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