ich habe eine Frage, die mir bis jetzt noch keiner richtig beantworten konnte. also, wenn man einen teilzeitjob annimmt der evtl. befristet ist, wie ist es dann mit dem arbeitslosengeld danach? wird das von dem teilzeitjob berechnet?
arbeitslosengeld danach? wird das von dem teilzeitjob
berechnet?
auf diesem Gebiet (wie auf vielen anderen) bin ich Laie. Aber ich habe schonmal gelesen, daß bei kurzzeitigen Teilzeitjobs auch das Gehalt von vorher noch wirksam für die Berechnung sein kann, wenn noch Ansprüche auf ALG1 zum Zeitpunkt der Annahme des Teilzeitjobs bestehen.
Frag doch einfach mal ein Brett höher nach, da sitzen die Fachleute dafür.
Gruß
Axel
Hallo, danke erstmal für die Antwort. Denn das was Axel geschrieben hat, habe ich auch schon mal gehört, aber ich war mir halt nicht sicher, aber das alles seine Richtigkeit hat.
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–> Wenn man bsp. jahrelang 2.000 Brutto hatte, dann 6 Monate Teilzeit zu 1.000 Brutto annimmt, dann sind die letzten 12 Monate (6 x 2.000 + 6 x 1.000 = 18.000), also Bemessungsentgelt für Berechnung ALG 1 = 1.500 EUR! Genaugenommen wird es sogar Taggenau berechnet!
Ggf. kommt auch eine Erweiterung auf längeren Zeitrahmen in Betracht (§ 130 III SGB 3).