Geschäftsbriefe oder 'Drohbriefe'

Hi,

ich hoffe ich bin hier richtig. Gibt es eine Homepage von der man Textbausteine für beispielsweise Geschäftsbriefe oder „Drohbriefe“ für gegnerische Versicherungen runterladen kann?

Danke
Frank

Was meinst Du mit ‚Drohbriefen‘?

ich hoffe ich bin hier richtig. Gibt es eine Homepage von der
man Textbausteine für beispielsweise Geschäftsbriefe oder
„Drohbriefe“ für gegnerische Versicherungen runterladen kann?

Vorlagen für Abmahnungen oder Aufforderungsschreiben sind in jeder leidlich geordneten Formularsammlung enthalten.
„Drohbriefe“ sind Unsinn. Man soll nicht drohen. Jeder droht mit dem, wovor er selber Angst hat. Wer droht: „Ich poliere Dir die Fresse“, der fürchtet sich selber von Prügeleien; wer droht, jemanden zu verklagen, hat selber Angst vor dem Gericht. Wenn ich einen „Drohbrief“ erhalte (bzw. mein Mandant mir einen vorlegt), dann weiß ich sofort, wo der Gegner verwundbar ist.

Django

Hi Django,
nee, nee! Drohbrief ist natürlich völlig falsch formuliert. Es geht darum, daß ich bei einer gegnerischen Versicherung, meine Forderungen, Nachdruck verleihen möchte. Das ganze dachte ich in Form Textbausteine oder Texte. Ja, es soll eigentlich nur ein Brief zustande kommen, in dem es dann heißt: „…sollten Sie nicht binnen einer Woche den Restbetrag überweisen, sehe ich mich gezwungen anwaltliche Rechtshilfe in Anspruch zunehmen…“ oder anders gesagt, es geht um „Rechtsanwaltsdeutsch“.

Gruß

Frank

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Es geht darum, daß ich bei einer gegnerischen Versicherung, meine

Forderungen, Nachdruck verleihen möchte. Das ganze dachte ich
in Form Textbausteine oder Texte. Ja, es soll eigentlich nur
ein Brief zustande kommen, in dem es dann heißt: „…sollten
Sie nicht binnen einer Woche den Restbetrag überweisen, sehe
ich mich gezwungen anwaltliche Rechtshilfe in Anspruch
zunehmen…“ oder anders gesagt, es geht um
„Rechtsanwaltsdeutsch“.

Gruß

Frank

So sollte man es eben nicht machen: Forderung stellen mit 08/15-Drohung am Schluß.
Du willst Geld von der Versicherung haben, richtig? Dann schreibe:

Ihrem Schr. … vom … entnehme ich, daß meine Abrechnung vom … über den Versicherungsschaden … Ihnen am … zugegangen ist. Nach § 284 Abs. 3 BGB neuer Fassung [gültig seit 1.5.2000] tritt einen Monat nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung Verzug ein. Sie befinden sich also seit dem … in Verzug.
Ich setze Ihnen gemäß § 326 Abs. 1 BGB eine letzte Frist bis … [x+2 Wochen], um den Restbetrag von … auf mein Konto … zu überweisen. Ich erkläre, daß ich nach fruchtlosem Verstreichen der Frist die Annahme Ihrer Leistung ablehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen werde."

Django

Klasse, Django

Super, genau so war es gemeint. Ich hoffe, Du hast nichts dagegen wenn ich diese Formulierung verwende. Wenn es Dich (vielleicht von berufswegen) interessiert, kann ich Dir mal den ganze Fall schildern. Falls nicht, dann danke ich Dir auf jedem Fall für Deine Hilfe.

Frank