Antwort von
nach einem Tag
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Re^2: Was meinst Du mit 'Drohbriefen'?
Es geht darum, daß ich bei einer gegnerischen Versicherung, meine
Forderungen, Nachdruck verleihen möchte. Das ganze dachte ich
in Form Textbausteine oder Texte. Ja, es soll eigentlich nur
ein Brief zustande kommen, in dem es dann heißt: "...sollten
Sie nicht binnen einer Woche den Restbetrag überweisen, sehe
ich mich gezwungen anwaltliche Rechtshilfe in Anspruch
zunehmen......" oder anders gesagt, es geht um
"Rechtsanwaltsdeutsch".
Gruß
Frank
So sollte man es eben nicht machen: Forderung stellen mit 08/15-Drohung am Schluß.
Du willst Geld von der Versicherung haben, richtig? Dann schreibe:
Ihrem Schr. ... vom ... entnehme ich, daß meine Abrechnung vom ... über den Versicherungsschaden ... Ihnen am ... zugegangen ist. Nach § 284 Abs. 3 BGB neuer Fassung [gültig seit 1.5.2000] tritt einen Monat nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung Verzug ein. Sie befinden sich also seit dem ... in Verzug.
Ich setze Ihnen gemäß § 326 Abs. 1 BGB eine letzte Frist bis ... [x+2 Wochen], um den Restbetrag von ... auf mein Konto ... zu überweisen. Ich erkläre, daß ich nach fruchtlosem Verstreichen der Frist die Annahme Ihrer Leistung ablehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen werde."
Django