Hallo Leute,
Mister X ist selbstständig, Gewerbe angemeldet, er handelt mit Modellbauartikeln. Mister X hat eine eigene Internetseite mit Shopfunktion. Mister X verkauft auch über ebay Modellbauartikel.
Mister X weist in seinen ebay Auktionen und auf seiner eigenen Internetseite darauf hin, das er gewerblicher Anbieter ist, und das Kunden Ware innerhalb 14 Tagen zurück geben können.
Mister Y hat einen Artikel von Mister X gekauft, und möchte diesen zurückgeben. Wie kann sich Mister X verhalten, wenn er nach Rücksendung feststellt, das der Artikel erhebliche Gebrauchsspuren hat ?
Kann Mister y (Kunde) weiterhin verlangen, das der gesammte Rechnungsbetrag zurück erstattet wird, oder nur das der Warenwert zurück erstattet wird ? Hier wird davon ausgegangen, das Mister X keine Ersatzware liefern kann.
Kann Mister y (Kunde) auch verlangen, das Mister X (verkäufer) auch die Rücksendekosten von Mister y ersetzt ?
Gruß
Jürgen