ich möchte gerne wissen, welches die formalen kriterien sind, um einen mahnbescheid so zu beantragen, dass ihm nicht von der gegenseite wegen formfehlern widersprochen werden kann: wie oft muss vorher außergerichtlich gemahnt worden sein, welche fristen müssen dem schuldner gesetzt werden und in welcher form muss das geschehen (email? oder nur per einschreiben?).
Tja, eine schöne allgemeine Frage, leider so allgemein, dass man ein ganzes Lehrbuch und noch mehr hierher schreiben müsste. Einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann übrigens jeder immer machen - dann gibt es halt ein Zivilverfahren wenn man möchte.
Im Prinzip ist es einfach: man benötigt eine fällige (zivilrechtliche) Geldforderung gegen den anderen - wann das vorliegt, ergibt sich aus dem Zivilrecht und das ist ein riesiges Rechtsgebiet.
Tja, eine schöne allgemeine Frage, leider so allgemein, dass
man ein ganzes Lehrbuch und noch mehr hierher schreiben
müsste. Einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann übrigens
jeder immer machen - dann gibt es halt ein Zivilverfahren wenn
man möchte.
ja, ich will nur vermeiden, dass er wegen formfehlern damit durchkommt.
Im Prinzip ist es einfach: man benötigt eine fällige
(zivilrechtliche) Geldforderung gegen den anderen - wann das
vorliegt, ergibt sich aus dem Zivilrecht
also angenommen, es handelt sich um einen ebay-verkäufer, der die ware nicht liefert, obwohl das geld sofort überwiesen wurde. der käufer möchte vom kauf zurücktreten und verlangt das geld zurück. wie oft, in welcher form und mit welcher frist muss das angemahnt werden?
also angenommen, es handelt sich um einen ebay-verkäufer, der
die ware nicht liefert, obwohl das geld sofort überwiesen
wurde. der käufer möchte vom kauf zurücktreten und verlangt
das geld zurück. wie oft, in welcher form und mit welcher
frist muss das angemahnt werden?
Hallo,
„Mahnungen“ per Brief oder Mail sind nicht erforderlich. Der Rücktritt vom Kauf muss eindeutig erklärt worden sein, dazu noch eine Fristsetzung zur Rücküberweisung des Geldes. Alles sollte man beweisen können (also nicht unbedingt emails von gmx oder web sondern echte Briefe).
Wenn dann die Zahlungsfrist vorbei ist, dann kann man das MB Formular ausfüllen.
„Mahnungen“ per Brief oder Mail sind nicht erforderlich. Der
Rücktritt vom Kauf muss eindeutig erklärt worden sein, dazu
noch eine Fristsetzung zur Rücküberweisung des Geldes. Alles
sollte man beweisen können (also nicht unbedingt emails von
gmx oder web sondern echte Briefe).
über die ebay-webseite unter dem punkt „unstimmigkeiten klären“ die Frsit zu setzen, müsste doch als Beleg auch reichen, oder?
Wenn dann die Zahlungsfrist vorbei ist, dann kann man das MB
Formular ausfüllen.
ich dachte, die Forderung ist erst fällig ab dem Fristablauf. Ist es nicht so, dass man erst 30 Tage später gerichtlich vorgehen kann?
ich dachte, die Forderung ist erst fällig ab dem Fristablauf.
Mit Fristablauf erklärst Du den Rücktritt vom Vertrag. Wenn Du den Rücktritt erklärst, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren, der Kaufpreis ist also in dem Moment zurückzuerstatten und fällig, in dem Rücktritt wirksam wird. Dann hat man einen Geldanspruch, der nicht mehr von einer Gegenleistung abhängt und den kann dann in einem Mahnverfahren durchzusetzen versuchen.
wie ist das nun mit der form des rücktritts. reicht eine mail über ebay?
wenn die person behauptet, sie habe sie nicht bekommen/nicht gelesen, wäre das ein gültiger einwand?