Hallo an alle 
angenommen, Mister X ist selbstständig, und möchte einen ca. 2,5 Jahre alten PKW, der auch in dieser Selbstständigkeit (Gewerbebetrieb) benutzt wird, und dort auch eingetragen/vermerkt ist, verkaufen.
Angenommen die selbstständige Tätigkeit von Mister X hat nichts mit PKW verkaufen zu tun.
Wie müste Mister X sich in Verkaufsanzeigen in Tageszeitungen, oder auch im Internet in dem dieser PKW angeboten wird, verhalten, um nicht in irgend einer Weise Garantie leisten zu müssen ? Dabei wird davon davon ausgegangen, das Mister X diese Garantie nicht leisten kann, da er kein PKW Verkäufer ist, jedenfalls ein solcher lediglich in der Weise, das er nun mal einmal einen solchen PKW verkauft, eben seinen „Firmenwagen“.
Hat es unabhängig von alledem irgendwelche Auswirkungen, wenn Mister X in seinen Angebotstexten schreibt, das die Steuer ausweisbar ist ? Dabei wird davon ausgegangen, das dies auch wirklich möglich ist, z.B. weil das Fahrzeug auch ebenso eingekauft wurde.
Mister X bedankt sich… bei euch 
angenommen, Mister X ist selbstständig, und möchte einen ca.
2,5 Jahre alten PKW, der auch in dieser Selbstständigkeit
(Gewerbebetrieb) benutzt wird, und dort auch
eingetragen/vermerkt ist, verkaufen.
Ok!
Angenommen die selbstständige Tätigkeit von Mister X hat
nichts mit PKW verkaufen zu tun.
Ok!
Wie müste Mister X sich in Verkaufsanzeigen in Tageszeitungen,
oder auch im Internet in dem dieser PKW angeboten wird,
verhalten, um nicht in irgend einer Weise Garantie leisten zu
müssen ?
Das einzige, was er dafür tun muss: Er darf keine Garantie anbieten. Wenn du allerdings Gewährleistung meinst, so kann er gegen die Gewährleistung als solche nichts tun. Denn er handelt als Unternehmer, und was für ein Unternehmer er ist, spielt dabei keine Rolle. Gewährleistung heißt aber nur, dass das Auto mangelfrei sein muss, wenn es übergeben wird. Mit Garantie hat das entgegen einer weit verbreiteten Auffassung nichts zu tun.
Levay
Hi Jürgen,
Angenommen die selbstständige Tätigkeit von Mister X hat
nichts mit PKW verkaufen zu tun.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Es gehört zum normalen Geschäftsbetrieb, daß Geräte, Werkzeuge oder auch mal ein KFZ eingekauft und nach Benutzung auch wieder verkauft werden dürfen.
Der PKW wird somit gewerblich verkauft.
Wie müste Mister X sich in Verkaufsanzeigen in Tageszeitungen,
oder auch im Internet in dem dieser PKW angeboten wird,
verhalten, um nicht in irgend einer Weise Garantie leisten zu
müssen ?
siehe auch: http://www.wer-weiss-was.de/faq164/entry1152.html
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist der Umweg über einen vertrauenswürdigen Privatmann.
mfg Ulrich
Das einzige, was er dafür tun muss: Er darf keine Garantie
anbieten. Wenn du allerdings Gewährleistung meinst, so kann er
gegen die Gewährleistung als solche nichts tun. Denn er
handelt als Unternehmer, und was für ein Unternehmer er ist,
spielt dabei keine Rolle. Gewährleistung heißt aber nur, dass
das Auto mangelfrei sein muss, wenn es übergeben wird. Mit
Garantie hat das entgegen einer weit verbreiteten Auffassung
nichts zu tun.
Hi
wenn nun der Käufer auch Gewerblich handelt - hebt es sich dann nicht auf in Sachen Gewährleistung?
Wie ist es mit dem Begriff „Bastlerfahrzeug“? Muß man als Kleinfirma auch Gewährleistung übernehmen?
Oder man verkauft das Auto für den Export - oder gibt es da auf Gewährleistung?
Levay
Blue
wenn nun der Käufer auch Gewerblich handelt - hebt es sich
dann nicht auf in Sachen Gewährleistung?
Jo.
Wie ist es mit dem Begriff „Bastlerfahrzeug“? Muß man als
Kleinfirma auch Gewährleistung übernehmen?
Es gibt rechtlich gesehen keine „Kleinfirma“. Wenn Bastlerfahrzeug heißen soll, dass das Gerät schrottreif ist, könnte man das als Vereinbarung auffassen, dann darf das Auto ruhig schrottrein sein. Aber das würde sich ja auf den Kaufpreis auswirken. Also sagt der Verkäufer dann, dass das Auto aber völlig in Ordnung sei. Und schon ist die wahre Vereinbarung eine andere, und es wird kein Bastlerfahrzeug verkauft.
Oder man verkauft das Auto für den Export - oder gibt es da
auf Gewährleistung?
Für Fragen des internationalen Rechts verweise ich auf Tom und Showbee.
Levay