Muß ich Anweisung Folge leisten?

Mein Arbeitgeber hat die Anweisung erteilt, das Rauchpausen
auszustempeln sind.
Kann er das verlangen?

Natürlich,
warum sollte er Dein Privatvergnügen mitfinanzieren??

Micha

zur Erklärung
"In der Tat verbringt ein rauchender Arbeitnehmer, der am Arbeitsplatz täglich 20 Zigaretten raucht, insgesamt mindestens 20 Minuten mit dem Handhaben der Zigarette. Das Hervorholen, das Anzünden, das Einatmen des Tabakrauchs, das Ablegen der Zigarette in den Aschenbecher, das Wieder-in-die-Hand-nehmen und das Ausdrücken der Zigarette braucht Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Dies spielt besonders bei Tätigkeiten eine Rolle, die den Gebrauch einer oder beider Hände benötigen. Rechnet man die 20 Minuten pro Tag auf die durchschnittliche jährliche Arbeitszeit abzüglich Urlaubszeit von 220 Tagen um, entsteht bei einem rauchenden Arbeitnehmer mit einem täglichen Zigarettenkonsum von 20 Stück während der Arbeitszeit ein Arbeitsausfall von mindestens 10 Tagen allein durch das Hantieren mit der Zigarette. Dies entspricht z.B. im Verarbeitenden Gewerbe bei Lohnkosten von ca. 30 Mark pro Arbeitsstunde (1993) einem Betrag von rund 2.400 Mark im Jahr.

Wenn man davon ausgeht, daß von 25,6 Millionen beschäftigten inländischen Arbeitnehmern - die Zahl bezieht sich auf 1993 und das frühere Bundesgebiet - etwa 35 Prozent rauchen, wenn man ferner zugrundelegt, daß etwa ein Drittel dieser Raucher zu denjenigen gehört, die mindestens 20 Zigaretten pro Tag am Arbeitsplatz rauchen, entstehen den Unternehmen allein für diese rund 3 Millionen stärkeren Raucher Kosten in Höhe von 7,2 Milliarden Mark jährlich. Doch auch die restlichen 6 Millionen schwächer rauchenden Arbeitnehmer erhöhen die Arbeitsausfallzeit. Sie mit einem Viertel der Kosten anzusetzen, die der Arbeitsausfall bei den stärkeren Rauchern verursacht, dürfte nicht zu hoch sein, so daß sich insgesamt 9 Milliarden Mark Belastung ergeben. Ihnen stehen keine Arbeitsleistungen gegenüber.

Wohlgemerkt, dieser Betrag bezieht sich ausschließlich auf rauchende Arbeitnehmer mit einem täglichen Tabakkonsum am Arbeitsplatz von 20 Zigaretten und nur durch die Handhabung. Nimmt man jene Arbeitnehmer hinzu, die während des Rauchens überhaupt nicht arbeiten, sondern ausschließlich „genießen“, dann liegen die Arbeitsausfallzeiten erheblich höher. Das kann im Einzelfall auch über eine Stunde pro Tag sein. Zigarettenautomaten in den Betrieben fördern zusätzlich den Arbeitsausfall."

(Auszug aus: Vortrag des NID-Vizepräsidenten Ernst-Günther Krause bei einem Satellitensymposium im Rahmen der 35. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. vom 15. bis 18. Mai 1995 in Wiesbaden)

Gruss
Eve*

Schön, daß es Menschen gibt, die soviel Zeit mit interessanten
Statistiken verbringen, die das Leben und Ansichten dazu
so schön vereinfachen und begreifbar machen.
Dazu kommt dann noch die Statistik für gesundheitliche Schäden
und Folgekosten, na klar.

Mein Frage weiterhin: ist solch eine Anordnung gesetzlich
verankert, sind Hausordnungen derart korrekt?
Es geht hier nicht um Ausfallzeiten - Überstunden gibt es
genug dagegenzuhalten.

Und eines ist mir ja auch klar - verbunden mit diesem Thema ist
natürlich auch ein zwischenmenschlichs…
Vielleicht klammer ich mich deshalb so ans Recht… :frowning:

So ein Blödsinn

warum sollte er Dein Privatvergnügen mitfinanzieren??

Micha

Weil er dann auch den Weg zum Kaffee-Automat ausstechen ließe.
Das ist Blödsinn.
Mir ist dazu keine gesetzlich Grundlage bekannt. Sollte es eine Betriebsvereinbarung sein, dann würde ich die rechtlich prüfen lassen. Diese Art Arbeitgeber handeln sich mit solchen Auflagen mehr Ärger und Unproduktivität ein, als Sie sich vorstellen können. Darüber erzählt der Schwätzer Ernst-Günther Krause in seinem höchst intelligenten Beitrag nichts.
Man sollte mal auflisten, wieviel Arbeitszeit in Chef-Etagen für das Zusammenrechnen von Abfindungen für „verdiente“ Vorstände verplämbert wird.

Gruß, Stephan

Hallo zusammen,

bei JEDER Pause kann der AG verlangen das die Zeit ausgestepelt wird (Pausen werden ja nicht mitbezahlt!).
Also, nicht nur bei der Zigarettenpause sondern auch bei anderen Pausen ( Weg zum Kaffee-Automaten!) kann dieses verlangt werden.

Frage mal am Rande, was möchtest Du denn einklagen bei einer solchen Betriebsvereinbarung, die es übrigens haufenweise gibt?
Das die Raucher Ihre Zigarettenpause bezahlt bekommen *grübelgrübel* (Kann ja wohl nicht Dein Ernst sein!)???

Was ist denn mit den „dummen“ Nichtrauchern, die einfach weiterarbeiten ohne Zigarettenpause, sollen die dafür Überstundenzuschläge erhalten oder Gutschriften auf ihrem Zeitkonto??

Gruß
Karl-Heinz

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Mein Arbeitgeber hat die Anweisung erteilt, das Rauchpausen
auszustempeln sind.
Kann er das verlangen?

Sei froh, daß er das Rauchen nicht verboten hat.

Bei uns gibt es einen Besitzer eines Handwerksbetriebes, der sagte folgendes:

„Wer in einer Hand eine Zigarette hält, kann nur 50% Leistung bringen und hat dementsprechend nur 50% Bezahlung verdient.“

Das Ergebnis: absolutes Rauchverbot während der Arbeitszeit.

MfG
Michael

Ich möchte gar nichts einklagen !
Betriebsvereinbarungen dürfen für den Arbeitnehmer keine Verschlechterung des geltenden Rechtes bedeuten. Das würde ich prüfen lassen, fertig.
Selbstverständlich ist es mein Ernst, daß Raucher ihre Kippe rauchen sollen und Nichtraucher halt nicht. Ich rauche, wie gesagt, selbst nicht auf der Arbeit, bin also ein armer, benachteiligter Nichtraucher, und es kratzt mich nicht die Bohne.
Dieses „rumgeneide“ am Arbeitsplatz, „mein Bruder hat ein Fahrrad, ich will auch eins haben, auch wenn ich noch nicht fahren kann“, das versaut auch das Betriebsklima.
Solche „Probleme“ lösen sich in neuen Unternehmenskulturen von selbst. Flexible und großzügige AG, flexible und großzügige AN.
Ein Team eben, das an einem Strang zieht. Und das ist kein Wunschtraum. Bei mir selbst funktioniert es gut, IT-Branche, aber auch ein Freund mit einem kleinen Handwerksbetrieb arbeitet mittlerweile flexibler (und läßt arbeiten) So ein Kinkerlitzchen wie eine Zigarettenpause, daß künstlich durch Statistiken dramatisiert wird, darf kein Thema mehr sein. Aber, ich weiß auch, wie selten man noch immer solche Arbeitverhältnisse vorfindet, und das noch genügend Vorgesetzte Schulungsbedarf haben. Gruß, Stephan

bei JEDER Pause kann der AG verlangen das die Zeit
ausgestepelt wird (Pausen werden ja nicht mitbezahlt!).
Also, nicht nur bei der Zigarettenpause sondern auch bei
anderen Pausen ( Weg zum Kaffee-Automaten!) kann dieses
verlangt werden.

Frage mal am Rande, was möchtest Du denn einklagen bei einer
solchen Betriebsvereinbarung, die es übrigens haufenweise
gibt?
Das die Raucher Ihre Zigarettenpause bezahlt bekommen
*grübelgrübel* (Kann ja wohl nicht Dein Ernst sein!)???

Was ist denn mit den „dummen“ Nichtrauchern, die einfach
weiterarbeiten ohne Zigarettenpause, sollen die dafür
Überstundenzuschläge erhalten oder Gutschriften auf ihrem
Zeitkonto??

Gruß
Karl-Heinz

Hallo Stephan,

Du sprichst aus der Sicht eines Angestellten (so erschein es mir). Bei uns in der Logistik haben wir mehrere hundert Mitarbeiter gewerbliches Personal das ausschließlich im Stundenlohn bezahlt wird!
Was hat das denn mit Schulungsbedar der Vorgesetzten zu tuen?
Wenn ca. 100 Mitarbeiter täglich einmal ihre Zigarettenpause machen (15 Min) und diese 15 Minuten 8 DM Kosten verursachen (inkl. AG Anteil an Sozialbeitägen)und das bei 20 Arbeitstagen, hast Du schon 16.000 DM Personalkosten im Monat!!

Diese Kosten mußt Du ja auffangen, also sind Deine Preisangebote auch dementsprechend höher. D.h. Du katapultierst Dich selber bei Anboten raus.

Nicht alle arbeiten „in neuen Unternehmenskulturen“!! Es gibt wirklich noch Leute, die sich in Ihrer Arbeit nicht selber verwirklichen können und unter sogar unter 3000 DM Brutto im Monat verdienen im Vollzeitjob!!
Wir sind kein IT Betrieb sondern ganz bodenständige Spedition

Natürlich erwarten alle einen großzügigen und flexiblen AG, das ist ja auch einfach! Aber wo beginnt den bei Dir die Großzügigkeit der AN??

Gruß
Karl-Heinz

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