Prozess verloren, aber keine Rechnung ?

Hallo!
Ich grüble gerade über folgenden Fall:
Jemand hat gegen einen behördlichen Bescheid Widerspruch eingelegt.Der Widerspruch wurde abgelehnt, worauf die betroffene Person vorm Verwaltungsgericht Klage erhoben hat. Der Anwalt des Klägers hat Prozesskostenhilfe beantragt, mit dem Hinweis ‚vorab zu entscheiden‘, und dieser Antrag wurde abgelehnt. Daraufhin hat der Kläger auch gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt, aber nach wenigen Tagen die ganze Klage zurückgenommen. Der Streitwert wurde festgelegt, mit dem Hinweis, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Komischerweise hat er dann aber nur eine Rechnung des eigenen Anwalts bekommen. Muss man nicht auch das Gericht und den Anwalt der Gegenpartei bezahlen? Oder machen die den ganzen Briefwechsel umsonst? Ich glaube eher, dass sich die Gerichte mit der Rechnung nur mehr Zeit lassen.Allerdings soll sich der Fall schon vor über einem jahr zugetragen haben, ohne dass der Kläger je etwas zahlen musste.

Servus!

Es gibt im Verwaltungsrecht einige Verfahren, die gerichtskostenfrei sind. Und wenn, wie üblich, auf der Gegenseite eine Behörde sitzt, macht die regelmäßig auch keine Kosten geltend.

Und ich dachte, Behörden würden ihre Rechtsämter abschaffen und sich fremder Anwälter bedienen, damit sie Kosten geltend machen und die Bürger von Klagen abhalten können.

So lernt man eben nie aus.

Levay

Das überrascht mich jetzt aber auch.

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