Eheleute als GmbH-Gesellschafter

Hallo,

mal eine allgemeine Rechtsfrage hier:

Als die Eheleute M (Mann) und F (Frau) verheiratet und Gütertrennung.
Beide sind zu 50% Gesellschafter G-GmbH (notarieller Ges-Vertrag wurde ageschlossen)
Stammkapital ist zu 60% einbezahlt.
Die G-GmbH ist noch nicht ins HR eingetragen (also Vor-GmbH)
M ist Geschäftsführer.
Mit Zustimmung der F kauft M für die G-GmbH Möbel für €100k bei I-GmbH.
I bekommt das Geld nicht.

Frage ist: von wem kann I das Geld verlangen?

Ich meine die Vor-Gmbh wird doch wie eine BGB-gesellschaft zu behandeln sein? --> M und F haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

Was ist allerdings mit der Gütertrennung? Hat dies einen Einfluss darauf von wem und wie der I das Geld verlangen kann?

Gruß
Ander

Der Güterstand hat damit nix zu tun.

Nach Rechtsprechung haftet hier die Vor-GmbH, und die Gesellschafter sind im Innenausgleich zum Ausgleich verpflichtet.

Levay

hier ist aber doch §128 HGB analog anzwenden, oder etwa nicht?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hier ist aber doch §128 HGB analog anzwenden, oder etwa nicht?

Wenn ich das glauben würde, hätte ich es ja so geschrieben. :wink:

Eine Vor-GmbH ist eine Gesellschaft sui generis und keine GbR. Eine persönliche (auch akzessorische) Haftung würde dem Wesen einer Kapitalgesellschaft widersprechen, und eine Vor-GmbH ist „quasi“ eine solche.

Levay

Hi

Eine Vor-GmbH ist eine Gesellschaft sui generis und keine GbR.
Eine persönliche (auch akzessorische) Haftung würde dem Wesen
einer Kapitalgesellschaft widersprechen, und eine Vor-GmbH ist
„quasi“ eine solche.

Das ist aber nicht ganz unumstritten. Ich empfehle: JuS 2004/387 Langenbucher: Grundfälle zum Recht der GmbH

gruß
Raoul

Ich habe darauf hingewiesen, dass es die Ansicht der Rechtsprechung ist, weil ich davon ausging, dass nur das hier maßgeblich ist.

Lecay

Ich habe darauf hingewiesen, dass es die Ansicht der
Rechtsprechung ist, weil ich davon ausging, dass nur das hier
maßgeblich ist.

Lecay

Sollte auch kein Vorwurf sein. Hab mir nur gedacht, dass zur grundlegenden Beantwortung der Frage eine Literaturangabe hilfreich sein könnte.

gruß