Rechnung nicht bezahlt

Hallo,
wie ist eigentlich die Reihenfolge?
1.Mahnung,(per Post), evtl. 2. Mahnung (per Post) Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und dann Post vom Inkasso?

Person A hat einen merkwürdigen Weg erfahren müssen weil sie einen Betrag nicht bezahlt hat und der ging so. 1.Mahnung per Mail, 2. Mahnung per Mail und dann Post von Proinkasso.

Ist das nich recht ungewöhnlich ? Mahnungen per mail zu schicken (ist ja Möglich das man nur 1x im Monat seinen Mailkasten leert) und die dicke Rechnung findet den richtigen Weg in den Briefkasten ?

Muß Person A darauf reagieren ?

Danke für jeden Tip LG Liisa

Hallo!

Ich verstehe die Frage nicht. Wenn die Forderung berechtigt und fällig ist, dann ist sie klagbar. Jede Mahnung ist dann ein Entgegenkommen. Ob dann einmal zweimal oder fünfzigmal gemahnt wird ist das Problem des Gläubigers, genauso ist es die Sache des Gläubigers wenn er Geld für Inkassobüros hinauswerfen möchte.

Gruß
Tom

Hallo!

Ist das nich recht ungewöhnlich ? Mahnungen per mail zu
schicken (ist ja Möglich das man nur 1x im Monat seinen
Mailkasten leert) und die dicke Rechnung findet den richtigen
Weg in den Briefkasten ?

Wer seine Mailadresse im Geschäftsverkehr preisgibt, der erklärt damit auch sein Einverständnis darüber, dort rechtserhebliche Erklärungen empfangen zu wollen. Und wer im Rechtsverkehr Geschäfte tätigt und wegen Preigabe seiner Mailadresse mit rechtserheblichen Erklärungen rechnen muss, kann sich später nicht darauf berufen, er lese seine Mail nur ein mal im Monat. Ansonsten könnte man ja auch einfach mal aufhören seinen Briefkasten zu leeren und sich so viel Ärger ersparen.

Gruß,

Florian.

Und obendrein…
Hallo!

Ich verstehe die Frage nicht. Wenn die Forderung berechtigt
und fällig ist, dann ist sie klagbar. Jede Mahnung ist dann
ein Entgegenkommen.

Ist das auch vollkommen richtig, also ganz abgesehen von der Frage, ob man per Mail Erklärungen empfangen kann, will oder muss…da fällt mir doch glatt ein, dass ich mal eine Mail von einem Jura-Professor an meiner Uni bekommen hatte, in der ein Ellenlanger Satz am Ende stand, nach dem Motto:„Diese Mailadresse ist keine allgemeine Empfangseinrichtung für rechtserhebliche Erklärungen“ :wink: Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

Gruß,

Florian.