Sehr geehrte Damen und Herren,
Fall:
Person A hat von einem Dienstanbieter im Internet eine Rechnung erhalten und diese in Unkenntnis des Vorfalles ignoriert. Nach Erhalt der Mahnung ging A der Sache interessiert nach und es stellte sich heraus, A sollte mit vollständigen und komplett richtigen Angaben zur Person im Internet ein Dienstleistungs-Abo eingegangen sein. Nun hat A diesen Vertrag jedoch nicht selbst geschlossen: A hat zwei Minderjährige Kinder (11 und 13 Jahre), die, wie in Familien üblich, Kenntnis von den persönlichen Daten und der e-mail-Adresse ihres Erziehungsberechtigten haben.Natürlich „wollte es keiner der beiden gewesen sein“.
Person A liegt nun vom Anwalt des Vertragspartners eine Zahlungsaufforderung der Rechnung plus Anwaltskosten vor.
Besteht für A eine Möglichkeit, diese Kosten nicht tragen zu müssen?
Schon mal herzlichen Dank für Eure Beiträge
Monika
ich glaube, A muss bezahlen - und das finde ich auch gut so.
Wie zum Teufel kann man Minderjährigen den offenen Zugang zum
Computer/Internet erlauben? Es gibt seit Jahren Programme, mit denen
man Kinder davor bewahren kann, Mist zu bauen und in Internet-Seiten
reinzukucken, die sie nicht sehen sollten.
Das glaube ich nicht. Materiell-rechtlich jedenfalls besteht kein Anspruch, alles andere ist eine Frage von Beweisen.
und das finde ich auch gut so.
Das ist traurig.
Wie zum Teufel kann man Minderjährigen den offenen Zugang zum
Computer/Internet erlauben? Es gibt seit Jahren Programme, mit
denen
man Kinder davor bewahren kann, Mist zu bauen und in
Internet-Seiten
reinzukucken, die sie nicht sehen sollten.
So, du meinst, diese Seite wäre davon geblockt worden, ohne zu wissen, um was für eine Seite es sich handelt?
Natürlich
„wollte es keiner der beiden gewesen sein“.
Hallo Monika, vielleicht war es von den Kindern tasächlich keiner. Schaust du mal hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… (hoffentlich klappt das mit dem link, sonst kopier ich dir den text nochmal)
Kenntnis von den persönlichen Daten und der e-mail-Adresse ihres
Erziehungsberechtigten haben.
11- und 13-jährige sollten auch die Safe-Kombination und die
Autoschlüssel besitzen.
Es gibt doch auch noch eine Aufsichtspflicht und eine Geschichte
namens „Erziehung“.
Und es ist mir auch klar, dass Blocker-Programme nicht allmächtig
sind. Aus diesem Grund kann man den Computer auch mit einem Passwort
sichern. Das Backup vom Passwort ist in Kinderköpfen dann für lange
Zeit gut aufgehoben.
Du hast bisher allerdings noch kein rechtliches Argument dafür gebracht, dass die Eltern - zunächst mal materiell-rechtlich - zur Zahlung verpflichtet sind. Deine Meinung in Ehren, aber das ist doch hier ein Forum für Rechtsfragen und nicht primär für rechtpolitische Ansichten.
Das glaube ich nicht. Materiell-rechtlich jedenfalls besteht
kein Anspruch, alles andere ist eine Frage von Beweisen.
vor kurzem ging hier ein Fall durch die Zeitungen, wo Kinder eine Reise gebucht hatten und die Eltern dann die Stornogebühren bezahlen mussten. Grund (sinngemäß): Verletzung der Aufsichtspflicht, deshalb Eltern verantwortlich. Finde ich nicht sooo falsch.
Jedenfalls: Wenn man das hier übertragen wollte, dann käme m.E. höchstens SEA in Frage, denn Verletzung der Aufsichtspflicht ist ja keine Grundlage für vertragliche Ansprüche.
Aber vielleicht hast du ja einen Link zu dem Urteil, dann könnte man sich das genauer ansehen.
… die zwar teilweise ganz schön „hart“ waren, aber wahrscheinlich nicht ganz unrichtig sind (Erziehung und Daten…). Ich wollte nur noch hinzufügen, daß es sich um die Seite HAUSAUFGABEN.DE handelt mit einem Jahresbeitrag von 84 Euro dessen sich die Kinder nicht bewußt waren (jedoch bestimmt irgendwo gestanden ist).
Wenn ich vielleicht noch auf rechtliche (nicht auf schulmeisterische) Anregungen hoffen dürfte, wäre ich sehr dankbar!!
Viele Grüße
Monika
11- und 13-jährige sollten auch die Safe-Kombination und die
Autoschlüssel besitzen.
Schau dir einfach mal die Anmeldedaten unter http://www.hausaufgaben-heute.com/ an. Sind das alles geheime Daten? Wohnort, Name und Geburtsdatum? Wenn das ein Kind in dem Alter nicht weiß, dann ist was falschgelaufen.
Es gibt doch auch noch eine Aufsichtspflicht und eine
Geschichte namens „Erziehung“.
Ja und? Die gehen zu einem Freund und melden sich dort an. Ob die Mailadresse stimmt, kann nicht geprüft werden.
Kurz gesagt:
Jeder aus deiner nähreren Bekanntschaft kann dich da anmelden.
Damit sind wir wieder beim Ausgangspunkt: Ist der Vertrag gültig oder nicht?
nun habe ich mir die Seite angeschaut und ich muss sagen, dass die
Zahlungsbedingungen hervorragend im Kleingedruckten versteckt sind.
Das Widerrufsrecht gilt 14 Tage. Vielleicht ist es noch nicht zu
spät?
Ohne Dir in Deine Erziehungsmethoden reinreden zu wollen, empfehle
ich Dir, Deinen Computer mit einem Passwort zu schützen und die
Kinder nur unter Aufsicht surfen zu lassen.
Bitte entschuldige, wenn ich Dir zu nahe getreten sein sollte.
nun habe ich mir die Seite angeschaut und ich muss sagen, dass
die
Zahlungsbedingungen hervorragend im Kleingedruckten versteckt
sind.
Das Widerrufsrecht gilt 14 Tage. Vielleicht ist es noch nicht
zu
spät?
Das ist zwar rein praktisch gedacht nicht ganz falsch, aber etwas Gefährliches. Schreibt die Mutter zurück, dass sie ein Widerrufsrecht im Namen der Kinder ausübt, so impliziert das möglicherweise die Genehmigung des zuvor von den Kindern schwebend unwirksam abgeschlossenen Vertrages (der Widerruf setzt ja den gültigen Vertragsabschluss logisch voraus).
Also in so einem Fall müsste die Mutter in Vertretung zunächst festhalten, dass kein gültiger Vertrag besteht und daher sämtliche Ansprüche abgelehnt werden und dennoch nur aus Vorsicht der Widerruf erklärt wird (was natürlich voraussetzt, dass überhaupt ein Widerrufsrecht bestehen würde, wenn es einen Vertrag gäbe). Außerdem muss die Mutter immer darauf aufpassen, dass klar ist, ob sie etwas erlärt oder ob sie etwas im Namen der Kinder erklärt. Wenn die Mutter den Vertrag der Kinder genehmigt und dann im eigenen Namen den Widerruf erlärt - dann wäre der Widerruf ja nicht wirksam - bei einem konkreten Schreiben wären wir dann wieder bei der Frage der Auslegung einer solchen Erklärung - da ist dann ein schönes Streitpotential drinnen.
Wie man also sieht, kann man sich selbst mit scheinbar einfachen Dingen ganz schön ein Ei legen kann.
Wenn die Mutter den Vertrag
der Kinder genehmigt und dann im eigenen Namen den Widerruf
erlärt - dann wäre der Widerruf ja nicht wirksam
Hm, gerade du weist doch - natürlich völlig zu Recht - immer wieder darauf hin, dass nicht entscheidend ist, was einer sagt, sondern was darunter zu verstehen ist. Wenn die Mutter nun schriebe: „Ich erkläre den Widerruf“ ist das für mich zu verstehen als „Ich erkläree den Widerruf namens meiner Kinder“, und das ist doch von der gesetzlichen Vertretungsmacht gedeckt…
Ich teile deine Meinung, dass das im Normalfall so zu verstehen sein wird. Wir sind uns aber sicher auch einig, dass da dann auch sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind.
Warum ich trotzdem darauf hingewiesen habe: mit undeutlichen Formulierungen schafft man Diskussionspotential und es besteht ein wichtiger Unterschied zwischen Wissenschaft und Praxis: wenn wir hier wissenschaftlich diskutieren, kann jeder für sich selbst entscheiden, was er aus welchen Gründen auch immer für richtig hält. In der Praxis ist man der Entscheidung eines Dritten, also des Richters, „ausgeliefert“ - daher sollte man versuchen derartiges Diskussionspotential soweit wie möglich hintan zu halten. Ich mach das immer so, dass ich mir vorstelle, was ich als Gegenvertreter so machen würde.
Das war meine Motivation hinter dem Posting. Ich habe aber bislang noch nicht geforscht, wie Gerichte in derartigen Parallelfällen entschieden haben.