Ein Vermieter, der sich über Falschparker auf dem eigenen und zum Großteil an Firmen vermieteten Parkplatz ärgert, stellt mitten in die Einfahrt regelmäßig etwa 40-50 cm hohe Betonhindernisse, um scheinbar diese Falschparker zu ärgern. Diese Hindernisse sind grau und kaum zu erkennen, richten beim Überfahren jedoch einen nicht unerheblichen Schaden an.
Wer haftet auf welcher Grundlage für entstandene Schäden durch Überfahren dieser Hindernisse. Durch Kundenverkehr der Firmen sind auch deren Kunden betroffen.
Oder darf jeder auf seinem Grundstück tun, was er will???
Hallo Christian
Ein Vermieter, der sich über Falschparker auf dem eigenen und
zum Großteil an Firmen vermieteten Parkplatz ärgert, stellt
mitten in die Einfahrt regelmäßig etwa 40-50 cm hohe
Betonhindernisse, um scheinbar diese Falschparker zu ärgern.
Diese Hindernisse sind grau und kaum zu erkennen, richten beim
Überfahren jedoch einen nicht unerheblichen Schaden an.
Das nehme ich Dir nicht ab, dass einer Betonstücke in der Grösse
einfach so hinstellt und wieder abräumt. Genausowenig glaube ich Dir,
dass es jemandem gelingt, über solche Betonteile wegzufahren -
vielleicht Hummer- oder Big-Foot-Besitzer.
Wer haftet auf welcher Grundlage für entstandene Schäden durch
Überfahren dieser Hindernisse. Durch Kundenverkehr der Firmen
sind auch deren Kunden betroffen.
Auch wenn Du etwas übertrieben haben solltest: Zeigt den Typen an.
Oder darf jeder auf seinem Grundstück tun, was er will???
Theoretisch ja, aber nicht in der von Dir beschriebenen Form.
Gruss
Heinz (IANAL)
Grundsätzlich: Ja!!!
Was hat der „Vermieter“ vermietet? Den Grund, auf dem die Autos parken? Die Zufahrt? Wo genau stehen die Hindernisse? Auf vermietetem Grund? Wenn nicht: ist die Benützung dieser Fläche für die Zufahrt zwingend erforderlich? (Und wie kann man 40-50cm hohe Betonhindernisse übersehen?? Und dann noch überfahren??? Und wieso militant???)
Generell: Wenn Falschparker ihre Karre auf fremden Grund auf ein Betonhindernis krachen lassen, ist das ihr Problem.
Wenn die (einzige? notwendige?) Zufahrt allerdings nicht im Alleineigentum des „Vermieters“ steht oder er sie tatsächlich (mit)vermietet hat, hat er (auch) ein Problem.
Man müsste ein bißchen genauer wissen, wie die Gegebenheiten bei diesem fiktiven Fall ausschauen.
Grüße, Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Tja…Ich habe diesen fiktiven Fall natürlich vorher mal nachgestellt. Wer sich das nicht vorste´llen kann, dem sende ich gern Fotos.
Die Situation sei folgende:
Der Vermieter hat an 3 Firmen mit Kundenverkehr mehrere Parkplätze vermietet und dem Befahren des Grundstücks zugestimmt. Die Zufahrt muß daher für jeden frei sein. Nachts wird sie allerdings abgekettet, was OK ist.
Wenn ich es nicht besser wüßte, würde ich sagen, solche Betonkegel (exakt die Form von Pilonen aber in dunkelgrau) übersieht man nicht. Leider schaut man aber oft nach vorn, achten auf quer fahrende Radler oder Kinder und schwupp ist die Stoßstange vorn getroffen und verkratzt.
So einen Scheiß könnte ich mir doch nicht ausdenken, wenn da nicht etwas dran wäre. Ich mach mal Fotos, wie das in Etwa aussieht.
Problem: ´Man ist ja auf seinen Vermieter angewiesen und daher ist natürlich fraglich, wie hier geschickt vorzugehen wäre.
Frage: Springt da die Verkehrsrechtschutzversicherung ein???
Fragen über Fragen…