PKW Ausfuhr (EU)

Hallo!

Person A möchte einen hochwertigen PKW im euopäischen Ausland (z.B. Lettland) verkaufen, da hier bessere Preise erziehlt werden können. Was muss Person A bei der Ausfuhr bzw. beim Verkauf in Lettland beachten (z.B. Exportkenzeichen, Ausfuhr-/Einfuhrzoll,…)???

Freue mich auf Eure Kommmentare

Stefan

Hallo!

Die Person A muss, so sie Privatperson ist, eigentlich überhaupt nichts beachten. Der PKW kann nach dem Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit ohne Abgaben dorthin exportiert werden.

Eine andere Frage ist, ob es dort irgendwelche Steuern oder so für die Erstzulassung eines PKW gibt (wie etwa die NoVA in Österreich). Das richtet sich nach dortigem Recht und betrifft primär den dort ansäßigen Käufer. Ebenso wie die Frage, ob der PKW dort Genehmigung bekommt. Das ist jedenfalls unproblematisch, wenn der PKW eine EU-Typengenehmigung besitzt, was bei allen PKW ab 1997 der Fall ist.

Gruß
Tom

Hallo Stefan,
wenn das Auto noch nicht ein halbes Jahr alt ist oder weniger als (glaube ich) 6000 km hat, ist es ein Neuwagen. Dann kann der Verkäufer in Deutschland die MWSt vom deutschen Finanzamt zurückverlangen, der Käufer muß sie in seinem Heimatland entrichten. Gilt wohl nur für die EU. Finanzamt anfragen!
Gruß Fritz

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