Hallo,
wirklich rein fiktiv (als Recherche für einen Roman).
Angenommen jemand wird von einem Gericht wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt.
Nach Abbüßung der Haftstrafe stellt sich heraus, das der Btreffende zu Unrecht verurteilt wurde, weil der richtigte Täter per Zufall gefunden wird.
Der Unschuldige verlor durch die Verurteilung Job, Familie etc.
Wird er entschädigt?
Muss die Behörde einen Widerruf des Urteils mit Begründung veröffentlichen?
Grüße
Paul
10€ pro Tag
Hallo Paul,
Als Entschädigung gibt es ~10€ pro Tag, das weiß selbst der Salesch-Zuschauer *gg*
Wir sind ja hier nicht in den USA wo es direkt in die Millionen geht.
Selbstverständlich wird es ein Wiederaufnahmeverfahren geben, in dem der zu unrecht Verurteilte freigesprochen wird.
Gruß
Sticky
So wenig!?
Hallo,
Als Entschädigung gibt es ~10€ pro Tag, das weiß selbst der
Salesch-Zuschauer *gg*
Keine Ahnung, wer oder was Salesch ist. Aber bist Du sicher, dass die Entschädigunge so niedrig ist? Das wären 300 Euro im Monat.
Wir sind ja hier nicht in den USA wo es direkt in die
Millionen geht.
Mag sein, aber zumindest der normale Monatslohn könnte z.B. Grundlage sein. Oder das was die Familie zum Lebensunterhalt braucht.
Viele Grüsse, Walkuerax
Hallo Walkuerax,
Als Entschädigung gibt es ~10€ pro Tag, das weiß selbst der
Salesch-Zuschauer *gg*
Keine Ahnung, wer oder was Salesch ist. Aber bist Du sicher,
dass die Entschädigunge so niedrig ist? Das wären 300 Euro im
Monat.
Mit Salesch meine ich Richterin Barbara Salesch, kommt täglich um 15:00 auf SAT1.
Nicht 300 im Monat, sondern PRO Monat, der unschuldig abgesessen wurde.
Wir sind ja hier nicht in den USA wo es direkt in die
Millionen geht.
Mag sein, aber zumindest der normale Monatslohn könnte z.B.
Grundlage sein. Oder das was die Familie zum Lebensunterhalt
braucht.
Wieso der Monatslohn? Wer im Gefängnis sitzt, geht ja seiner bisherigen Arbeit nicht mehr nach (wie denn auch). Wenn die Familie ihren Unterhalt während der Inhaftierung des Ernährersnicht selbst bestreiten kann, dann muß sie zum Sozialamt.
Höhere Entschädingungen erhält man m.W. nur, wenn man einen Schaden nachweisen kann.
Was den Verlust der Familie angeht, so vertrete ich die Meinung, daß eine Familie zusammenhalten sollte. Wenn jemand unschuldig inhaftiert wird und der Partner ihn aufgrund der Inhaftierung verläßt, so war die Beziehung auch vorher nix wert.
Gruß
Sticky
Hallo Walkuerax,
um 15:00 auf SAT1.
Nicht 300 im Monat, sondern PRO Monat, der unschuldig
abgesessen wurde.
natürlich kann man aber auf einen angemessenen Ersatz klagen. Schliesslich ist es ja niemandem zuzumuten, dass er wie selbstverständlich einen Verlust zu tragen hat, nur weil eine Kammer falsch geurteilt hat. Alles andere wäre ja schon fast sittenwidrig, weil es halt üblich und eine allgemein anerkannte Gesellschaftsnorm ist, dass man einen entstandenen Schaden ausgleicht. Ansonsten geht demnächst der einstmalig zu Unrecht verurteilte Ex-Häftling eben her und rechnet seine Strafzettel und Bußgeldbescheide mit der Staatskasse gegen seinen aus der Haft entstandenen Schaden auf
Wie will man denn dann noch urteilen? Er hätte ja nicht ganz unrecht.
Gleichermaßen sollte man sich überlegen, weiteren Ersatz geltend zu machen, bspw. für die körperliche und psychische Belastung und derartige Schäden, die aus der ungerechtfertigten Haft entstanden sind. Möglicherweise hat man auch Stammkunden verloren. Einklagen kann man grundsätzlich erstmal fast alles.
Was den Verlust der Familie angeht, so vertrete ich die
Meinung, daß eine Familie zusammenhalten sollte. Wenn jemand
unschuldig inhaftiert wird und der Partner ihn aufgrund der
Inhaftierung verläßt, so war die Beziehung auch vorher nix
wert.
Wie soll denn die Familie in jedem Falle erkennen können, ob jemand unschuldig inhaftiert ist oder nicht, wenn es sich schon im Strafprozess nicht herausstellt?
Ich kann wohl einer Frau, die womöglich noch drei Kinder hat, schlecht zumuten, dass sie gefälligst die nächsten acht Jahre ohne Sexualpartner, von ergänzender Sozialhilfe und im festen Glauben an die Unschuldigkeit ihre Mannes leben soll, nur weil ihr werter Herr Gatte, neben seinem Hauptberuf, in den vergangenen fünf Jahren Autos verschoben und Drogen verdealt hat. Klar wäre es eine tolle Sache, wenn so ein Fehlurteil nicht zum Zerreissen einer Familie führt. Aber in der Realität eben eher unwahrscheinlich, weil die effektiven, unmittelbaren Auswirkungen auf die Familie sich nicht unterscheiden, ob da jemand nun zu recht und zu unrecht eingefahren ist. Sorry, ich habe die nächsten acht Jahre keine Zuneigung und lebe mit meinen drei Kindern von der Sozialhilfe, und das müssen wir ertragen, weil ich glaube, dass mein man zu unrecht verurteilt wurde. Das wird nix.
Gruss
tigger
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NAbend
Naja gerechter wärs schon, wenn der Verdienstausfall berücksichtigt werden würde.Mal ganz abgesehen von der verlorenen Berufserfahrung.
Nach 10 Jahren Knast(als Extrembeispiel) kann er sich davon halt kein Häuschen mehr leisten.Und das das eine Frau auf Dauer nicht durchhält, ist ihr wohl kaum zu verübeln.
Tatsächlich sind es nur 10€ pro Tag wovon aber noch Verpflegungskosten abgezogen werden.
Ob das wirklich entschädigt, sei jetzt mal dahingestellt.
Schönen Abend
Der Völler(der sich gerade über die ,für ihn überraschend, fehlende Stunde ärgert)
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Vermögensschaden, Pauschalersatz
Hallo,
wer durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit die Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren oder sonst, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, in einem Strafverfahren fortfällt oder gemildert wird. Ähnliches gilt für Untersuchungshaft und andere Strafverfolgungsmaßnahmen. Es ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden zu ersetzen, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist. Aufgrund der Differenzhypothese stellt meines Erachtens auch ein konkreter Verdienstentgang einen Vermögensschaden dar, der zu ersetzen ist. Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Näheres steht im StrEG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/streg/gesamt…).
Zur zweiten Frage: Da Urteile in aller Regel nicht veröffentlicht werden (Urteilsdatenbanken zählen hier nicht, weil die anonymisiert sind), ist vom Gericht regelmäßig auch kein Widerruf zu veröffentlichen. Allenfalls wäre zu überlegen, ob die Berichterstattung durch Medien zu presserechtlichen Konsequenzen führen kann, das hängt aber vom Einzelfall ab und ist zunächst einmal nicht Sache des Gerichtes.
Grüße, Peter
PS: Zu manchen der unteren Antworten: sich in einem Rechtsbrett auf drittklassige Fernsehsendungen zu berufen, ist gewagt. In solchen Sendungen wird - juristisch betrachtet - einfach nur Blödsinn verbreitet.