Guten Morgen!
Angenommen, Folgendes wäre passiert:
Alfons ist mit seinem Auto unterwegs und wird dabei Sachgeschädigter eines von Barbara verschuldeten Unfalls, die unaufmerksam mit dem im Eigentum ihres zum Unfallzeitpunkt abwesenden Ehegatten, Carlos, stehenden Pkw fuhr. Der Unfallhergang wurde von Dieter als umherstehendem Zeugen beobachtet.
Barbara stellt nun die falsche Behauptung auf, Alfons hätte den Unfall verschuldet. Eines Tages flattert Alfons nun eine Klage von Carlos’ Anwalt ins Haus, Alfons hätte ja den Unfall verursacht und solle nun auch den Schaden zahlen.
Bei Gericht sitzen nun Alfons als Beklagter, Carlos als Kläger (weil es ja sein Auto war, mit dem Barbara fuhr), Barbara und Dieter als Zeugen, obwohl Barbara zugleich die lügnerische Unfallverursacherin war. Nun werden die Zeugen auf die Wahrheitspflicht hingewiesen, allerdings bleibt Barbara auch in ihrer Zeugenaussage bei der falschen Behauptung. Das Gericht gibt ihrer Zeugenaussage jedoch weniger Gewicht als der des Dieter, da zwischen ihr und dem Kläger (ihrem Ehegatten) ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis besteht, was von Dieter und dem Beklagten nicht gesagt werden kann. Die Klage wird letztlich abgewiesen, Alfons sieht der Wahrheit genüge getan und geht recht erleichtert wieder an sein Tagewerk.
Nun hatte Alfons wegen dieser Sache eine Menge unnötigen Ärgers und Schreibarbeit und hört nun davon, dass sich der damalige Kläger nun auch noch überlegt, in die Berufung zu gehen, um Alfons noch mehr Ärger für einen Unfall zu bereiten, den er gar nicht verursacht hat.
Sollte Alfons nun den Staatsanwalt einschalten, um diesen über die damals uneidliche Falschaussage der Barbara vor Gericht zu informieren? Auf diesem Wege könnte doch tatsächlich festgestellt werden, dass Barbara lügt, weil dann ja der Staatsanwalt der Barbara vorwerfen würde, dass sie eine uneidliche Falschaussage gemacht hat und dies eben nicht mehr nur durch Dieter, sondern auch noch durch Alfons bezeugt würde, oder?
Wenn die Aussage der Barbara als falsch festgestellt werden würde, dann müsste sich Alfons in einem möglichen Berufungsverfahren nicht mehr die Sorge darum machen, ob der dann zuständige Richter auch daran denkt, die wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen Barbara und dem Kläger ins Gewicht fallen zu lassen, oder?
Gruss
Mike
) Aber das nur so am Rande.