Uneidliche Falschaussage

Guten Morgen!

Angenommen, Folgendes wäre passiert:

Alfons ist mit seinem Auto unterwegs und wird dabei Sachgeschädigter eines von Barbara verschuldeten Unfalls, die unaufmerksam mit dem im Eigentum ihres zum Unfallzeitpunkt abwesenden Ehegatten, Carlos, stehenden Pkw fuhr. Der Unfallhergang wurde von Dieter als umherstehendem Zeugen beobachtet.
Barbara stellt nun die falsche Behauptung auf, Alfons hätte den Unfall verschuldet. Eines Tages flattert Alfons nun eine Klage von Carlos’ Anwalt ins Haus, Alfons hätte ja den Unfall verursacht und solle nun auch den Schaden zahlen.

Bei Gericht sitzen nun Alfons als Beklagter, Carlos als Kläger (weil es ja sein Auto war, mit dem Barbara fuhr), Barbara und Dieter als Zeugen, obwohl Barbara zugleich die lügnerische Unfallverursacherin war. Nun werden die Zeugen auf die Wahrheitspflicht hingewiesen, allerdings bleibt Barbara auch in ihrer Zeugenaussage bei der falschen Behauptung. Das Gericht gibt ihrer Zeugenaussage jedoch weniger Gewicht als der des Dieter, da zwischen ihr und dem Kläger (ihrem Ehegatten) ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis besteht, was von Dieter und dem Beklagten nicht gesagt werden kann. Die Klage wird letztlich abgewiesen, Alfons sieht der Wahrheit genüge getan und geht recht erleichtert wieder an sein Tagewerk.

Nun hatte Alfons wegen dieser Sache eine Menge unnötigen Ärgers und Schreibarbeit und hört nun davon, dass sich der damalige Kläger nun auch noch überlegt, in die Berufung zu gehen, um Alfons noch mehr Ärger für einen Unfall zu bereiten, den er gar nicht verursacht hat.

Sollte Alfons nun den Staatsanwalt einschalten, um diesen über die damals uneidliche Falschaussage der Barbara vor Gericht zu informieren? Auf diesem Wege könnte doch tatsächlich festgestellt werden, dass Barbara lügt, weil dann ja der Staatsanwalt der Barbara vorwerfen würde, dass sie eine uneidliche Falschaussage gemacht hat und dies eben nicht mehr nur durch Dieter, sondern auch noch durch Alfons bezeugt würde, oder?

Wenn die Aussage der Barbara als falsch festgestellt werden würde, dann müsste sich Alfons in einem möglichen Berufungsverfahren nicht mehr die Sorge darum machen, ob der dann zuständige Richter auch daran denkt, die wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen Barbara und dem Kläger ins Gewicht fallen zu lassen, oder?

Gruss
Mike

Die Logik verstehe ich nicht. Wenn man allein durch die Anzeige bei einer Zeugin, die sich strafbar gemacht hat, seinen Erfolg vor dem Zivilgericht sichern könnte, würde das jeder so machen. Allein die Anzeige bewirkt ja noch nicht, dass die Falschaussage als solche zu beweisen ist.

Levay

Die Logik verstehe ich nicht. Wenn man allein durch die
Anzeige bei einer Zeugin, die sich strafbar gemacht hat,
seinen Erfolg vor dem Zivilgericht sichern könnte, würde das
jeder so machen. Allein die Anzeige bewirkt ja noch nicht,
dass die Falschaussage als solche zu beweisen ist.

Also nach meiner Logik nehme ich mal an, daß Mike nicht meint, daß allein eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ausreichend wäre, die uneidliche Falschaussage der Zeugin festzustellen, sondern vielmehr, daß im Wege einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft der entsprechende - vermutlich folgende - Strafprozess hier für die Feststellung der uneidlichen Falschaussage sorgen kann. Das hat er lediglich vergessen, gesondert darzulegen.

Generell bin ich der Ansicht, daß man, soweit es offensichtlich ist, uneidliche Falschaussagen bei Gericht immer zur Anzeige bringen sollte. Der Zeuge ist vor Gericht das wichtigste, aber gleichzeitig auch unzuverlässigste Mittel der Wahrheitsfindung. Man kann eben nichts daran ändern, daß persönliche Eindrücke die Aussage eines Zeugen begleiten und den Prozess der Wahrheitsfindung dadurch unbeabsichtigt leicht verfälschen können. Aber es ist doch schon etwas anderes, wenn in recht eindeutigen Fragen und trotz der Belehrung zur Wahrheitspflicht unverschämt gelogen wird, um dadurch auf hinterlistige Weise eine ungünstige Folge des eigenen Verschuldens von sich selbst abzuwenden, indem man einen Unschuldigen zu unrecht belastet. Sowas ist schlichtweg kein „Kavaliersdelikt“ und gehört somit vor den Richter, weil es ganz zurecht strafbar ist.

Mir persönlich fehlt für sowas jegliches Verständnis, weil nun schon tatsächlich ein gewisses Maß an krimineller Energie, Gewissenlosigkeit und Dreistigkeit benötigt wird, einem Richter kalt ins Gesicht zu lügen und dabei mit dem Finger auf einen Unschuldigen zu deuten.

Gruss
tigger

Das ist ja alles richtg, nur verstehe ich trotzdem nicht, welchen Sinn die Anzeige - bezogen auf den Zivilprozess - haben soll. Oder anders: Ich verstehe das schon, man erhofft sich, dass die StA dann „beiläufig“ Beweise dafür ermittelt, dass die Aussage falsch war. Ich kann mir nur beim besten Willen nicht vorstellen, dass das fruchtet.

Andererseits: Strafanzeigen kosten nix, sind schnell gestellt - also warum nicht?

Levay

Oder anders: Ich verstehe das schon, man erhofft
sich, dass die StA dann „beiläufig“ Beweise dafür ermittelt,
dass die Aussage falsch war. Ich kann mir nur beim besten
Willen nicht vorstellen, dass das fruchtet.

Wenn in einem Strafprozess durch einen Richter festgestellt wird, daß jene „Barbara“ im ersten Zivilprozess eine uneidliche Falschaussage getroffen hat und sie deshalb verknackt wird, dann wird sie es sich in einem Berufungsprozess gleich mehrfach überlegen, ob sie dann nicht doch lieber gleich die Wahrheit sagt. Bliebe sie bei ihrer ersten (falschen) Aussage, dann könnte man dem Richter sagen: „Sie lügt, und das wurde bereits im Strafverfahren festgestellt.“ Ändert sie ihre Aussage so, dass sie nicht mehr der ersten Aussage entspricht, aber dennoch falsch ist, wird sie wieder verknackt, denn im Strafverfahren würde ja sicherlich auch festgestellt, daß die beiden Gegenzeugen, also Alfons und Dieter, die Wahrheit gesagt haben und ihre Zeugenaussage daher nicht anders lauten kann, denn schliesslich wohnte sie dem gleichen Unfall bei. Sie kann also gar nicht anders, als einfach nur die Wahrheit zu sagen, und damit selbst bestätigen, daß sie im ersten Zivilverfahren gelogen hat. Dann weiß ich aber nicht, wie die Rechtsschutzversicherung von „Carlos“ reagiert. Denn Carlos hat ja auf der Grundlage dessen geklagt, was seine Frau ihm fälschlich über den Unfallhergang berichtet hat. Dem entsprechend hat ja Carlos dann auch unter falschen Angaben seinen Rechtsschutz „missbraucht“. Ich könnte mir glatt vorstellen, daß da dann auch noch eine Forderung auf ihn zukommt. Schließlich kann ich ja auch nicht hergehen, mein Auto kaputt kloppen und dann meine Rechtsschutzversicherung unter Vorhalt aktivieren, mein Nachbar wäre das gewesen, und deshalb will ich ihn nun auf Schadenersatz verklagen. :wink:) Aber das nur so am Rande.

Ich weiß aber gar nicht, ob das zeitlich alles so klappt. Aber ich kenne mich auch nicht so gut mit den Prozessordnungen aus. Das ist nicht mein Feld.

Andererseits: Strafanzeigen kosten nix, sind schnell gestellt

  • also warum nicht?

Vielleicht hat Mike den Skrupel, daß er der guten Frau Ärger machen könnte, der sich am Ende nicht mal für das Berufungsverfahren auszahlt :wink:)

tigger

!!! Frage an die Experten - Rechtsschutz
Im laufenden Thread stellte sich mir die folgende Frage:

Angenommen, jemand greift auf seinen Rechtsschutz zu, weil er in einen Unfall verwickelt war und nun von seinem Unfallgegner den Schaden ersetzt wissen will.

Nun teilt er der Rechtsschutzversicherung jedoch nicht mit, daß er selbst den Unfall zu verschulden hat, sondern versucht vielmehr, unter der verfälschten Wiedergabe des Unfallhergangs, seine eigene Schuld auf den in der Tat unschuldigen Unfallgegner abzuwälzen. Diese List wird nun im entsprechenden Zivilverfahren entlarvt. Damit hätte er seinen Rechtsschutz mißbraucht??

Wie dürfte möglicherweise/regelmäßig die Reaktion seiner Rechtsschutzversicherung aussehen?

Gruss
tigger

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Mir ist das inhaltlich natürlich alles klar, was du schreibst, ich glaube nur nicht, dass es funktioniert. Die StA wird doch keinen gigantischen Ermittlungsapparat in die Wege leiten, um zu überprüfen, ob die Anzeige berechtigt ist…

Levay

Hallo!

Generell bin ich der Ansicht, daß man, soweit es
offensichtlich ist, uneidliche Falschaussagen bei Gericht
immer zur Anzeige bringen sollte.

Na ja, wenn es offensichtlich ist, muss das im Prinzip der Richter sowieso machen, auch wenn es leider nicht immer passiert. Das Problem in der Praxis ist, dass es fast nie offensichtlich ist, sondern es einfach bei Aussage gegen Aussage bleibt und da es auch im Strafverfahren keine Hellseher gibt bleibt es auch dort bei Aussage gegen Aussage - und jetzt weitergedacht - was passiert im Strafverfahren bei Aussage gegen Aussage? Es kommt in dubio zum Freispruch. Das hat rein juristisch zwar keine Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen, aber psychologisch sehr wohl und da man sich oft nicht sicher ist, wie gut der Richter das auseinanderhalten kann (es gibt ja auch unterschiedliche Qualität bei Richtern), lässt man das in der Praxis in den meisten Fällen besser sein.

Gruß
Tom

Hallo!

Also für mich stellt sich als erstes die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung auch im Falle wahrheitsgemäßer Angaben gezahlt hätte. Wenn ein Prozess nicht offensichtlich völlig aussichtslos ist muss sie das ja selbst dann, wenn die Prozesschancen schlecht stehen.

Wenn das nicht der Fall wäre schaut das ganze nach Betrug aus, müsste ich mir aber jetzt auch mal überlegen, ob das so ist.

Gruß
Tom

Hallo!

Generell bin ich der Ansicht, daß man, soweit es
offensichtlich ist, uneidliche Falschaussagen bei Gericht
immer zur Anzeige bringen sollte.

Na ja, wenn es offensichtlich ist, muss das im Prinzip der
Richter sowieso machen, auch wenn es leider nicht immer
passiert. Das Problem in der Praxis ist, dass es fast nie
offensichtlich ist, sondern es einfach bei Aussage gegen
Aussage bleibt und da es auch im Strafverfahren keine
Hellseher gibt bleibt es auch dort bei Aussage gegen Aussage -
und jetzt weitergedacht - was passiert im Strafverfahren bei
Aussage gegen Aussage? Es kommt in dubio zum Freispruch. Das
hat rein juristisch zwar keine Auswirkung auf die
Glaubwürdigkeit des Zeugen, aber psychologisch sehr wohl und
da man sich oft nicht sicher ist, wie gut der Richter das
auseinanderhalten kann (es gibt ja auch unterschiedliche
Qualität bei Richtern), lässt man das in der Praxis in den
meisten Fällen besser sein.

Stimmt. Obwohl das natürlich im konkreten Fall anders ist. Da haben wir ja zwei Zeugen, die das Eine und eine Zeugin, die das Andere behauptet und dabei auch noch selbst die Unfallverursacherin, die durch Ehe in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu jenem steht, dessen Eigentum durch ihr Verschulden beschädigt wurde. Ein entsprechender Strafantrag könnte daher erfolgreich beschieden werden, obwohl natürlich auch gewichtet werden müsste, ob sie ggf. unter einem Druck ihres Gatten stand. Das könnte bei der Strafzumessung ins Gewicht fallen, aber wiederum auch dadurch aufgewogen werden, dass ihre Falschaussage ja nicht nur den Prozessverlauf beeinflussen, sondern vielmehr zum eigenen Nutzen entscheiden sollte, und zwar zum alleinigen Nachteil des Unschuldigen. Das ist dann entweder ein eingeschlafenes Rechtsbewusstsein, das durch eine kleine aber empfindliche Strafe geweckt werden müsste, oder aber das wissentliche Begehen einer Straftat (um eine solche es sich im Falle der uneidlichen Falschaussage immerhin handelt) aus niederen Beweggründen, nämlich das Abschieben eigener Schuld auf Unschuldige aus Furcht vor eigenem Nachteil. Möglicherweise stand sie auch zum Unfallzeitpunkt unter Stress und hat daher eine zwar falsche Aussage gemacht, die aber ihrem tatsächlichen Eindruck des Unfallverlaufs entsprach. Aber auch das könnte in einem Strafprozess geklärt werden.

Gruss
tigger