Telefondienstanbieter stellt keine Rechnung zu

Hallo!

Wenn ein großer deutscher Telefondienstanbieter einem Kunden keine Rechnung mehr zusendet, kommt er denn dann seiner Beweispflicht nicht mehr nach?

Es besteht keine Rechnungszustellung per Email. Unstimmigkeiten bei der Adresse wurden bereits vor Monaten beglichen. Der Telefonanbieter versprach, die noch ausstehenden Rechnungen zuzustellen. Die Praxis sieht aber so aus, dass seit ca 4-5 Monaten der Kunde keine Rechnung mehr erhält.

Kann man denn in diesem Fall rechtliche Schritte einleiten?

Gruß Björn

Hallo Björn,

wenn ich dein Beispiel recht verstehe, dann bucht der Anbieter aber trotzdem Geld vom Konto ab, oder?

Wenn nicht, dann gäbe es auch keinen Grund für „rechtliche Schritte“. Bestenfalls könnte der Kunde noch einmal deutlich seine Zahlungsbereitschaft signalisieren.

Im anderen Fall sollte er den Anbieter noch einmal deutlich anmahnen, gegebenenfalls eine Einzugsermächtigung widerrufen und evtl. die Abbuchungen stornieren (geht aber nur 60 Tage ab Buchung!). Auch hierbei sollte er seine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft - bei Erhalt der Rechnungen - deutlich machen.

In beiden Fällen wären aber rechtliche Schritte vom Kunden aus unnötig.

Gruß!

Horst

Hallo Björn,

Hallo Horst

wenn ich dein Beispiel recht verstehe, dann bucht der Anbieter
aber trotzdem Geld vom Konto ab, oder?

Richtig!

Wenn nicht, dann gäbe es auch keinen Grund für „rechtliche
Schritte“. Bestenfalls könnte der Kunde noch einmal deutlich
seine Zahlungsbereitschaft signalisieren.

Ist demnach nicht nötig, denn die Zahlungen werden abgebucht.

Im anderen Fall sollte er den Anbieter noch einmal deutlich
anmahnen, gegebenenfalls eine Einzugsermächtigung widerrufen
und evtl. die Abbuchungen stornieren (geht aber nur 60 Tage ab
Buchung!). Auch hierbei sollte er seine grundsätzliche
Zahlungsbereitschaft - bei Erhalt der Rechnungen - deutlich
machen.

Das hab ich mir auch schon gedacht. Ich denke der Anbieter braucht ein Druckmittel.

Der Anbieter hat jetzt mal eine böse Email bekommen und eine Frist. Nach dieser Frist sehen wir mal weiter, vielleicht tut sich ja was.

Gruß!

Horst

Dankschee