Jemand, nennen wir ihn „F“, kauft im Internet ein Paar Schuhe einer Firma P.
Da diese im OnlineStore der Firma P nicht mehr angeboten wurden, kaufte er sie bei einem Internethändler H.
Bei Lieferung stellte er fest, dass diese mangelhaft verarbeitet waren. Nun nahm er Kontakt mit dem Hersteller P auf und erfuhr nach viel hin und her, dass die Schuhe Plagiate mit echtem Echtheitslabel sind.
Der Hersteller schickte die Schuhe zurück, nun steht F mit denen da und weiß nicht, was er tun soll, um 1) sein Geld zurückzubekommen und 2) dem Händler H auf die Füße zu treten.
Sollte F direkt zur Polizei gehen oder vorher / parallel einen Brief an H schicken mit der Bitte um Zahlung des Kaufpreises. Was kann F dem H in Rechnung stellen für seinen ganzen Aufwand (zeitlich und Porto…)?
Sowas kommt ja, wie man hört, recht häufig vor - nicht nur bei Onlineauktionen…
der Fall geht davon aus, dass P nichts dergleichen schrieb, sondern lediglich die gefälschten Schuhe nebst eines Schreibens zurücksandte an F. In dem Schreiben stand halt, dass es sich „eindeutig“ um Fälschungen handele, in die echte Echtheitslabel eingenäht worden seien.
P liegen die Daten des Internetshops H vor, trotzdem agiert dieser weiter und verkauft fleißig Markenartikel, nicht nur von P.
Daniel
hat der Hersteller P kein Interesse an der Nachverfolgung
dieser Fälschungen?