Wie muss kaufrücktritt erklärt werden?

hallo,

angenommen, jemand kauft etwas bei ebay und will vom kaufvertrag zurücktreten, weil der verkäufer nicht liefert.
reicht es, den rücktritt auf der ebay-website unter „unstimmigkeiten online klären“ zu erklären oder ist ein einschreiben nötig?

viele grüße
wega

Die Rücktrittserklärung muss dem Empfänger zugehen. Dafür ist natürlich kein Einschreiben erforderlich, das nur - und auch nur begrenzte - Beweiskraft hat. Ich regel so was gern über eBay, weil die die Kommunikation speichern.

Levay

hallo,

Die Rücktrittserklärung muss dem Empfänger zugehen. Dafür ist
natürlich kein Einschreiben erforderlich, das nur - und auch
nur begrenzte - Beweiskraft hat.

aber darum geht es ja, falls die sache vor gericht muss.

Ich regel so was gern über
eBay, weil die die Kommunikation speichern.

ja gut, aber der empfänger könnte ja sagen, er habe das nicht gelesen, oder?
oder spielt nur eine rolle, dass es in dessen ebay-mailbox landen muss?
gruß
wega

hallo,

Die Rücktrittserklärung muss dem Empfänger zugehen. Dafür ist
natürlich kein Einschreiben erforderlich, das nur - und auch
nur begrenzte - Beweiskraft hat.

aber darum geht es ja, falls die sache vor gericht muss.

Dann ist das mit der Beweisbarkeit eh nie so ganz leicht. Letztlich beweist nicht mal ein Einschreiben, was in dem Brief gestanden hat!

Ich regel so was gern über
eBay, weil die die Kommunikation speichern.

ja gut, aber der empfänger könnte ja sagen, er habe das nicht
gelesen, oder?

Das spielt keine Rolle. Die Nachrichten gehen den eBay-Usern per Mailbox zu, dieser Kommunikationsweg ist von eBay-Usern gewählt und steht zur Verfügung. Entscheidend ist, dass eine Nachricht ankommt, und nicht, dass sie auch gelesen wird.

Levay

Das spielt keine Rolle. Die Nachrichten gehen den eBay-Usern
per Mailbox zu, dieser Kommunikationsweg ist von eBay-Usern
gewählt und steht zur Verfügung. Entscheidend ist, dass eine
Nachricht ankommt, und nicht, dass sie auch gelesen wird.

Hach, mein Lieblingsthema „Zugang“.

Mein Standpunkt dazu: Ich glaube nicht, daß der Email-Postkasten bei Ebay einem Hausbriefkasten gleichgesetzt werden kann, so daß der Zugang m.E. nicht unbedingt schon erfolgt ist, wenn die Email im Ebay-Postfach eingetroffen ist. Eine Email direkt bzw. parallel dazu an die normale Email-Adresse wäre aus meiner Sicht der Weg der Wahl.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

ich kann da jetzt leider nicht so viel zu schreiben, weil du keine Argumente gebracht hast. Wenn du die nachlieferst, kann man darüber reden.

Nur so viel: Es geht nicht um eine Gleichsetzung mit dem Hausbriefkasten, sondern es geht darum, die Nachricht in den Machtbereich des Empfängers zu bringen und zwar so, dass mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Das gilt bei eBay m.E. jedenfalls deswegen, weil eBay per E-Mail über jede Nachricht in der „Mailbox“ informiert.

Levay

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Hallo,

Nur so viel: Es geht nicht um eine Gleichsetzung mit dem
Hausbriefkasten, sondern es geht darum, die Nachricht in den
Machtbereich des Empfängers zu bringen und zwar so, dass mit
Kenntnisnahme zu rechnen ist. Das gilt bei eBay m.E.
jedenfalls deswegen, weil eBay per E-Mail über jede Nachricht
in der „Mailbox“ informiert.

deswegen war ich so unkonkret: Ich bin mir nicht sicher, ob das so ist. Wenn es so ist, kann man meine Anmerkung getrost vergessen. Wenn man jedoch gezielt auf der Ebay-Seite nach Nachrichten suchen muß, um sie zu lesen, würde ich einen zeitnahen Zugang eher verneinen. Ich bin bis eben vom zweiten Fall ausgegangen.

Gruß,
Christian