Mahnbescheid ja/nein?

Von: , Frage gestellt am Mo, 27. Mär 2006
Hallo,
angenommen Verkäufer "V" habe bei Ebay Fussballkarten versteigert und diese an den Käufer "K" verschickt(per EINSCHREIBEN, auf Wunsch des K). Jedoch im Vertrauen dass der K dem V das Geld wie per Email von ihm angekündigt überweist.
Leider hätte der K dies bis zum heutigen Tage nicht gemacht. Ebenso hätte er nicht auf Mails geantwortet. Der V habe ihm in diesen Zahlungsfristen gesetzt und den K gebeten sich zu melden. Ebenso habe der V ihm per Einschreiben-Rückschein angekündigt einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erlassen, wenn er sich nicht rührt.

So, und das interessante hierbei ist. Der K habe es bei dem V direkt zweimal hintereinander gemacht(wäre für den V nicht zu erkennen gewesen, da nur 2 std. zwischen den Auktionen). Und zwar unter 2 verschiedenen Benutzerlogins bei Ebay. Ebenso habe der V bereits 4 Leute gefunden die genau das Gleiche erlebt haben.(BEtrug?)

Meine Frage nun, wie sollte man in o.g.Situation vorgehen?
Mahnbescheid?Was macht der V wenn K trotz Mahnbescheid nicht bezahlt? etc.?
Woher weiß V, dass es diese Person "K" überhaupt gibt?(Okay, er hat das Einschreiben angenommen...)
Woher weiß V, dass sich hier kein Minderjähriger einen Spaß erlaubt hat?
Geht Ihr davon aus, dass V sein Geld auf jedenfall erhält?
Was wäre wenn K behauptet nie die Karten bekommen zu haben?(V hätte ja leere Briefumschläge schicken können...)

Gruß, und danke
WKN

4 Antworten zu dieser Frage

    • nach 49 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Mahnbescheid ja/nein?
      Hallo Horst,
      angenommen, o.g. wurde bereits durchgeführt, aber der K reagiert nicht.
      V hätte für jede Auktion eine Unstimmigkeit gemeldet, aber K hätte nie reagiert etc.
      Genauso wäre es bei den 4 anderen "Betroffenen" gewesen.
      Bei denen hat K das Ganze aber immer nur unter einem Mitgleidnamen gemacht. Bei unserem V allerdings mit 2 verschiedenen!
      Gruß,
      WKN [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
      • nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Mahnbescheid ja/nein?
        Nun, das klingt nach Methode. Aber V steht ja zunächst nicht so schlecht da, wenn er weitere Geschädigte zur Seite hat.
        Die verschiedenen Mitgliedsnamen des K sind höchstens dann ein Problem, wenn er auch seine Identität bei ebay falsch angegeben hat. Da V aber die Identität - zumindest Name und Anschrift - des K zu kennen scheint, wäre dies kein Problem.

        Da hier der Verdacht auf vorsätzlichen Betrug besteht, hätte V sogar die Option der Strafanzeige.
        Eine letzte Mahnung mit Ankündigung rechtlicher Schritte wäre ebenso möglich.
        Wenn V nun einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen möchte, dann sollte er auch bereit sein, die Sache nötigenfalls vor Gericht auszutragen, denn K hat die Möglichkeit den Bescheid ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen.

        Egal, wie V sich nun entscheiden würde, er sollte dies in Rücksprache mit ebay und den anderen Geschädigten machen, um evtl. gemeinsam vorgehen zu können.

        Grüße!

        Horst
        • nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Mahnbescheid ja/nein?
          Hallo,

          eBay gibt Käuferschutz. Auf jeden Fall umgehend bei der Kripo eine Anzeige wegen Betruges aufgeben.

          Die Kripo reagiert immer ganz schnell bei solch Fällen.

          Gruß

          Thommy
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