Mahnbescheid ja/nein?
Von: , Frage gestellt am Mo, 27. Mär 2006
Hallo,
angenommen Verkäufer "V" habe bei Ebay Fussballkarten versteigert und diese an den Käufer "K" verschickt(per EINSCHREIBEN, auf Wunsch des K). Jedoch im Vertrauen dass der K dem V das Geld wie per Email von ihm angekündigt überweist.
Leider hätte der K dies bis zum heutigen Tage nicht gemacht. Ebenso hätte er nicht auf Mails geantwortet. Der V habe ihm in diesen Zahlungsfristen gesetzt und den K gebeten sich zu melden. Ebenso habe der V ihm per Einschreiben-Rückschein angekündigt einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erlassen, wenn er sich nicht rührt.
So, und das interessante hierbei ist. Der K habe es bei dem V direkt zweimal hintereinander gemacht(wäre für den V nicht zu erkennen gewesen, da nur 2 std. zwischen den Auktionen). Und zwar unter 2 verschiedenen Benutzerlogins bei Ebay. Ebenso habe der V bereits 4 Leute gefunden die genau das Gleiche erlebt haben.(BEtrug?)
Meine Frage nun, wie sollte man in o.g.Situation vorgehen?
Mahnbescheid?Was macht der V wenn K trotz Mahnbescheid nicht bezahlt? etc.?
Woher weiß V, dass es diese Person "K" überhaupt gibt?(Okay, er hat das Einschreiben angenommen...)
Woher weiß V, dass sich hier kein Minderjähriger einen Spaß erlaubt hat?
Geht Ihr davon aus, dass V sein Geld auf jedenfall erhält?
Was wäre wenn K behauptet nie die Karten bekommen zu haben?(V hätte ja leere Briefumschläge schicken können...)
Gruß, und danke
WKN
angenommen Verkäufer "V" habe bei Ebay Fussballkarten versteigert und diese an den Käufer "K" verschickt(per EINSCHREIBEN, auf Wunsch des K). Jedoch im Vertrauen dass der K dem V das Geld wie per Email von ihm angekündigt überweist.
Leider hätte der K dies bis zum heutigen Tage nicht gemacht. Ebenso hätte er nicht auf Mails geantwortet. Der V habe ihm in diesen Zahlungsfristen gesetzt und den K gebeten sich zu melden. Ebenso habe der V ihm per Einschreiben-Rückschein angekündigt einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erlassen, wenn er sich nicht rührt.
So, und das interessante hierbei ist. Der K habe es bei dem V direkt zweimal hintereinander gemacht(wäre für den V nicht zu erkennen gewesen, da nur 2 std. zwischen den Auktionen). Und zwar unter 2 verschiedenen Benutzerlogins bei Ebay. Ebenso habe der V bereits 4 Leute gefunden die genau das Gleiche erlebt haben.(BEtrug?)
Meine Frage nun, wie sollte man in o.g.Situation vorgehen?
Mahnbescheid?Was macht der V wenn K trotz Mahnbescheid nicht bezahlt? etc.?
Woher weiß V, dass es diese Person "K" überhaupt gibt?(Okay, er hat das Einschreiben angenommen...)
Woher weiß V, dass sich hier kein Minderjähriger einen Spaß erlaubt hat?
Geht Ihr davon aus, dass V sein Geld auf jedenfall erhält?
Was wäre wenn K behauptet nie die Karten bekommen zu haben?(V hätte ja leere Briefumschläge schicken können...)
Gruß, und danke
WKN
