Aufführungsrecht

Hallo ihr Wissenden,

das Problem ist, wenn man regelmäßig ausgeliehene Filme von DVD zeigen möchte und die Veranstaltung so halb-öffentlich wäre. d.h. es wird einen Stamm von Besuchern haben, für die man natürlich eine Gästeliste haben könnte. Aber was macht man mit neuen Besuchern?
Könnte man das ganze einen Club nennen und eine „Probemitgliedschaft“ vergeben?

Oder hat jemand eine ganz andere Idee?

Gruß Matthias

Hallo,

wenn keine engen persönlichen Beziehungen vorliegen UND zudem Geld damit verdient werden soll (oder Kostendeckung), liegt eine Veröffentlichung vor. Hier sollte man sich dringensd vor der Aufführung der DVD & co. an die Verwertungsgesellschaft wenden. Die betreffende VG ist meist direkt auf der DVD enthalten, ggf. kann man auch Rahmenverträge mit allen VG abschliessen.

Hier eine Übersicht der VG’n: http://www.vgwort.de/vg.php

Mfg vom

showbee