Wieviel muß gezahlt werden

Hallo

Angenommen jemand hat ein Abo, bei dem er jedes Jahr eine Karte bekommt. Anstatt den üblichen Preis zu bezahlen, braucht er nur die hälfte, weil er einen Schwerbehindertenausweis besitzt.
Weiterhin angenommen, die Zuständigen erkennen das nicht automatisch, sondern man muß es ihnen immer wieder neu einreichen, ansonsten wird die ganze Summe fällig.

Wenn man nun die Hälfte gezahlt hat, aber der Brief mit der Kopie des Schwerbehindertenausweises offenbar nicht angekommen ist (man hat auch keinen Beweis das er abgeschickt wurde) und nun ein Inkassobüro die fehlenden Euro + Aufwendungen in einem Brief verlangt, wieviel muß dann Derjenige zahlen?

Reicht es wenn man den Schwerbehindertenausweis nochmal nachreicht und allein die Aufwendungen bezahlt oder hat man einfach Pech gehabt und muß alles zahlen, auch wenn eigentlich nur die Hälfte fällig wäre, die man ja längst bezahlt hat?

Danke für evtl. Antworten
Grüße
Novalee

Hallo!

Was für eine Schwerbehinderung könnte das sein, die man jedes Jahr aufs Neue beweisen muss? Wie hoch stehen denn da die CHancen auf Heilung? Ich gehe mal davon aus, dass sie gegen null tendieren. Daher würde ich jedenfalls dem Inkassobüro was husten (nicht mal schreiben).

Hallo worldwidefab,

Was für eine Schwerbehinderung könnte das sein, die man jedes
Jahr aufs Neue beweisen muss? Wie hoch stehen denn da die
CHancen auf Heilung? Ich gehe mal davon aus, dass sie gegen
null tendieren.

Nicht unbedingt jedes Jahr neu. Allerdings ist die Gültigkeit des Ausweises definitiv befristet und muss dann erneut beantragt werden. Gültigkeit z. Bsp. nach einer Krebserkrankung 5 Jahre. Wenn keine weiteren Einschränkungen vorliegen und sich der Krebs in dieser Zeit nicht zurück gemeldet hat, gibt es auch keinen neuen Ausweis.

Daher würde ich jedenfalls dem Inkassobüro was
husten (nicht mal schreiben).

Frage mich als Laie, ob das wirklich so einfach geht? Bei der GEZ ist es ja z. Bsp. auch so, dass die Befreiung erst "mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
" Schlußfolgere also mal ganz naiv, dass es jedem Unternehmen dann sicherlich auch freigestellt ist, so eine Klausel in Ihre AGB aufzunehmen. Wenn das Unternehmen behauptet nie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bekommen zu haben, dann sollte das mit dem Inkassobüro doch zumindest in der Beziehung seine Ordnung haben?

Oder sehe ich da als Nichtjurist etwas falsch?

mit besten Grüßen
Steffen B.

Also, gleich ein Inkassounternehmen zu beauftragen ist… fies?
ich würde mich an die firma wenden, wo ich das abo habe, ihnen den sachverhalt erklären und fragen, warum sie nicht erstnochmal nachgefragt haben, vor allem, da auf einem Behindertenausweiß ja draufstehet wie lang er gültig ist. wenn du ihnen anbietest den ausweis nochmal zu schicken, könntest du chancen haben ohne extra kosten davonzukommen

Nein nein, es handelt sich um die Bahn Card und die wollen jedes jahr aufs neue den Ausweis haben, weil sie das angeblich nicht speichern können und sie daher jedes Jahr aufs neue einen Nachweis zugeschickt bekommen müssen.
Der Ausweis ist 20 Jahre oder so gültig und wird dann erneut verlängert, hat aber nichts mit der unheilbaren Behinderung zu tun, sondern daran das das allgemein nicht länger ausgestellt wird

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Naja aber wenn es z.B. die Bahn ist und denen Kosten entstanden sind, dann würden die sich da bestimmt quer stellen.

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