Gleichmal sorry, sollte ich mich durchs falsche Brett „wurschteln“ - Hinweis genügt, und ich poste woanders.
Folgender Fall:
Herr X hat EU Führerschein mit Erteilungsdatum 02.07.01. Bei den FS-Klassen B, C1, BE, C1E, M und L steht jeweils in der Spalte Erstellungsdatum der 23.09.98, in Spalte 12. „beschränkungen/Zusatzangaben“ unter C1 171 und L 174.
Herr X ist am 25.11.49 geboren und der Führerschein wurde am 15.05.01 ausgestellt.
Frage: Darf Herr X noch 7,5 to. Fahrzeuge mit/ohne Anhänger fahren???
Gleichmal sorry, sollte ich mich durchs falsche Brett
„wurschteln“ - Hinweis genügt, und ich poste woanders.
Folgender Fall:
Herr X hat EU Führerschein mit Erteilungsdatum 02.07.01. Bei
den FS-Klassen B, C1, BE, C1E, M und L steht jeweils in der
Spalte Erstellungsdatum der 23.09.98, in Spalte 12.
„beschränkungen/Zusatzangaben“ unter C1 171
und L 174.
Herr X ist am 25.11.49 geboren und der Führerschein wurde am
15.05.01 ausgestellt.
Frage: Darf Herr X noch 7,5 to. Fahrzeuge mit/ohne Anhänger
fahren???
die Klassen C1 und C1E werden ab 45 Jahren üblicherweise auf 5 Jahre begrenzt. Dann ist eine Verlängerung zu beantragen mit Vorlage eines Gesundheitszeugnisses. Da Herr X über 50 ist, sollte er sich demnächst um die Verlängerung bemühen. Ist der Antrag auf Verlängerung nicht spätestens 2 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit eingegangen, sind die C-Klassen futsch.