Hallo,
ich möchte folgende Frage klären, die ein Bekannter von mir gestellt hat. Wenn man Student ist und Bafög bezieht und nebenbei noch verdienen möchte, und seine Publikationen in Zeitungen für ein Honorar veröffentlichen möchte, muss man sein Gewerbe beim Finanzamt anmelden? Der „Auftraggeber“ sagte, dass er vom Auftragnehmer eine Rechnung benötigt. Darf er eine solche Rechnung oder Quittung ausstellen?
MfG, Vitaly
Hallo!
Ohne Rechnung keinen Cent rauszurücken, das ist das gute Recht des Auftraggebers. Da man als Journalist einen freien Beruf und kein Gewerbe ausübt, muss man dieses auch nicht anmelden. Als Kleinunternehmer muss man auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, darf diese dann aber auch nicht dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Bei der Einkommenssteuererklärung sind die freiberuflichen Einkünfte natürlich anzugeben.
Danke!
Hättest du evtl. den Link zu dem entsprechenden Gesetz?
Mfg
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Hallo,
ergänzend: natürlich sind die Einnahmen auch beim Bafög-Amt anzugeben. Für eigene Arbeit gewährt das Bafö-Gesetz aber einen Freibetrag von bis zu 215 EUR mtl. (§ 23 I Nr. 1 lit. a-c BaföG). Bis zu der Höhe wird die Leistung nicht gekürzt, dennoch muss man die Einkünfte angeben.
Mfg vom
showbee
Hättest du evtl. den Link zu dem entsprechenden Gesetz?
Hallo,
§ 19 UStG = Kleinunternehmerregelung http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
§ 18 EStG = Freiberufliche Tätigkeit http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
steuerliche Fragen dann besser im Steuerbrett von w-w-w!
Mfg vom
showbee
Hallo,
danke für die Information, das wusste er auch schon.
Gut, also darf auch ein Bafög beziehender Student, der als freier Journalist arbeiten möchte, eine Rechnung in Höhe von unter 215 Euro ausstellen? Oder sieht das mit der Rechnung doch anders aus?
MfG
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Gut, also darf auch ein Bafög beziehender Student, der als
freier Journalist arbeiten möchte, eine Rechnung in Höhe von
unter 215 Euro ausstellen? Oder sieht das mit der Rechnung
doch anders aus?
Hallo,
er darf auch Rechnungen von 5.000 EUR mtl. schreiben und Geld kassieren, nur bekommt er dann kein Bafög und Kindergeld mehr…
…was ist am Geldverdienen so verwerflich?
Es gelten alle Steuergesetz unabhängig ob Kleinkind, Student, Erwachsner oder Rentner!
Mfg vom
showbee
Ich verstehe noch nicht ganz…
Hallo noch mal,
eine ergänzende Frage:
Der Student in diesem Fall ist kein Unternehmer und macht dies zum ersten Mal. Muss er sich als Unternehmer registrieren? Darf er sich publizieren, ohne registrierter Unternehmer zu sein und dabei auch noch Rechnungen ausstellen?
Falls man kein registrierter Unternehmer sein soll, wie sieht es dann mit der Steuererklärung aus? Soll man dieses Einkommen auch deklarieren?
Bitte auch Links zu den entsprechenden Gesetzen angeben (wenn es geht).
Danke im voraus!
Mit freundlichen Grüßen, Vitaly
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Ich meine - „darf er seine Artikel veröffentlichen“, nicht publizieren…
Auch hallo!
Der Student in diesem Fall ist kein Unternehmer
Doch, isser. Er bietet seine Texte an, jemand erwirbt Nutzungsrechte daran und zahlt Geld dafür. Damit fällt er unter die Legaldefinition des § 14 BGB.
und macht dies
zum ersten Mal.
Einmal ist immer das erste Mal. Ich war Schüler, als ich zum ersten Mal für die Lokalzeitung losstiefelte.
Muss er sich als Unternehmer registrieren?
Er muss auch in den Unternehmerverband und in die FDP eintreten. Nein Quatsch, er macht’s halt und fertig.
Falls man kein registrierter Unternehmer sein soll, wie sieht
es dann mit der Steuererklärung aus? Soll man dieses Einkommen
auch deklarieren?
Dazu hatte ich schon geschrieben.
Bitte auch Links zu den entsprechenden Gesetzen angeben (wenn
es geht).
Bedaure. Ich packe Steuerrecht nur mit der Grillzange an…
Der Student in diesem Fall ist kein Unternehmer und macht dies
zum ersten Mal. Muss er sich als Unternehmer registrieren?
Hallo,
steuerlich ist man Unternehmer (bzgl. Umsatzsteuer) bzw. Freiberufler (bzgl. Einkommensteuer) wenn man die Tätigkeit beginnt. Auf Anmeldung kommt es nicht an, klar, sonst würde sich keiner anmelden, wenn er dann keine Steuer zahlen müsste.
Also los geht’s mit dem Unternehmertum! Aber die ganze Sache muss man dem Finanzamt mitteilen. Das ganze nennt sich dann „Anzeige einer Betriebseröffnung“. Einfacher formloser Brief genügt, das Finanzamt schickt dann einen 2 Seitigen Fragebogen den man ausfüllen muss…
Last but not least: Steuererklärungen sind auch per 31.05. eines jeden Folgejahres abzugeben. Bei der Umsatzsteuer kostet dass nur eine Adressangabe und eine Zahl, aber keine Steuerzahlungen, solange man nicht mehr als 17.500 EUR Umsatz (Einnahmen!!!) macht. Bei der Einkommensteuer fallen Steuern ca. ab 8-9.000 EUR Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) an. Ggf. sollte man aber weniger verdienen, wenn man als Student noch Kindergeld bekommt. Die Grenze liegt bei knappen 8TEUR Gewinn.
Zuguterletzt: Wenn man grundlegende Probleme bei Unternehmensstart hat, sollte man Existenzgründerkurse besuchen oder zumindest ein gutes Buch lesen.
Gruß vom
showbee
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