Nicht bezahlte Rechnung für erbrachte Leistungen

Hallo

Ein selbständiger hat ein paar Monate lang, bei einen Firmeninhaber, Umbaumaßnahmen an dessen Haus vorgenommen. Alle Arbeiten vielen in den Bereich der Hilfsarbeiten. Der Auftraggeber sieht es nicht so dringlich mit den Bezahlungen der offenen Rechnungen, sodaß der Selbständige seit Dezember ´05 noch ca. 1100 Euro zu bekommen hat. Schriftliche Mahnungen und mündliche Gespräche brachten bis jetzt nicht den Erfolg, so das dieser seine Rechnung begleicht. Er vertröstet ihn immer wieder auf den nächsten Tag, nächste Woche, nächsten Monat.
Der Auftraggeber tut sich auch bei seinen eigenen Angestellten schwer, monatliche Löhne pünktlich zu bezahlen. Es scheint aber nicht so, das der Auftraggeber pleite ist, es gibt halt wichtigeres für Ihn, was seine Begründung wohl ist.
Jetzt berichtete mir der Selbständige Dienstleister, das sein Auftraggeber ihm Sachen unterstellt, die er von der offenen Rechnung abziehen will. Obwohl keine Nachweise für seine Anschuldigungen vorliegen, will er wohl weniger zahlen, wenn überhaupt noch. Was das noch im einzelnen ist, blieb nach deren letzten Gespräch offen im Raum stehen.

Was könnte, der Dienstleister unternehmen, obwohl sein eigener Geldbeutel leer ist : Inkassodienst beauftragen oder bleibt der Gang zum Anwalt nicht erspart?

Gruß Nino

Amtsricht => Titel => Gerichtsvollzieher
Hallo Nino,

das ist der dafür vorgesehene einfache und kostengünstige Weg. Einfach die offenen Rechnungen nehmen zum Amtsgericht dackeln oder sogar (in Bayern geht das schon länger) per Internet einen Titel beantragen. Kostet nur wenige Euronen Gebühr und den Rest macht dann erst mal der Gerichtsvollzieher.

Gruß

Stefan

Hallo!

Inkassodienst beauftragen oder bleibt
der Gang zum Anwalt nicht erspart?

Möchte mal wissen, was beim „Gang zum Anwalt“ so schlimm sein soll. Hoffentlich akzeptierst Du diese Antwort, auch wenn sie von einem verhassten Monster kommt.

Im Beispielfall hat der Unternehmer offensichtlich genug Geld und Geduld, also soll er ruhig noch einen Inkassodienst beauftragen (und bezahlen). Der wird sich dann nach einiger Zeit melden und sagen, der Schuldner hätte noch die ein oder andere Einwendung und man wünsche ihm weiterhin viel Glück.

Wenn der Unternehmer aber doch irgendwann mal den Spaß an diesem Hickhack verlieren sollte, hilft ihm nur ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel, ein Urteil zum Beispiel. Auf dem Weg dahin kann ein Anwalt, ob man’s glaubt oder nicht, hilfreich sein (zumal schon klar ist, dass der Anspruch der Höhe nach bestritten werden wird)! Das unermessliche Vermögen, das der Gierschlund dafür erhält, muss dann übrigens auch vom Gegner bezahlt werden.

Der Vorteil ist: Die Bettelei hat ein Ende, der Schuldner kann zur Zahlung gezwungen werden.

Hallo!

das ist der dafür vorgesehene einfache und kostengünstige Weg.
Einfach die offenen Rechnungen nehmen zum Amtsgericht dackeln
oder sogar per Internet einen Titel beantragen.

Na so schnell schießen die Preußen nicht (die Bayern im übrigen auch nicht), dass man nur zum Amtsgericht müsste mit einer offenen Rechnung und die mal ganz schnell 'nen vollstreckungsfähigen Titel fertigmachen.
Da sollte man schon den üblichen Weg des Mahnverfahrens gehen, wobei das bei streitigen Forderungen wie hier wohl kaum Aussicht auf Erfolg hat. Auch das Mahnverfahren führt nicht automatisch zu einem Titel. Den bekommt man, wenn alle Stricke reißen, wenn man sich ein Urteil besorgt, so richtig mit mündlicher Verhandlung und so. Und dafür sollte man sich schonmal anwaltlicher Hilfe bedienen.

Gruß,

Florian.

Ja nee, is’ klar. Gerichtsverfahren braucht man dafür nicht mehr.

*kopfschüttel*

Levay