Hallo,
angenommen Person B schuldet nach der Ehe-Trennung Person A 8000 Euro. Person A hat ein Schuldschein von Person B. Kann aufgrund dieses Scheines Person A einen Inkasso-Unternehmen beantragen, um das Geld von Person B einzufordern? Kostet das was?
Danke
Andrea
Hallo Andrea,
der Schuldschein ist eine Schuldanerkenntniserklärung. Logisch kann man ein Inkasso losschicken aber was soll das bringen. Wenn die das Geld nicht einbringen musst Du einen Mahnbescheid ergehen lassen. Warum nicht gleich einen Mahnbescheid. Aber man muss bedenken; Wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Selbst wenn Sie den Schuldner dann noch zur EV zwingen müssen Sie diese Kosten übernehmen.
Gruß
Thommy
Hallo!
Kostet das
was?
Nein, im Gegensatz zu den geldgierigen Anwälten haben Inkassounternehmer einfach nur Spaß daran, anderen Menschen zu helfen, wo sie können. Es handelt sich zumeist um Superreiche mit zu viel Freizeit und großem Herz.
Leider bieten diese Wohltäter keine Rechtsberatung an, was zum Beispiel die speziellen Besonderheiten bei Lebensgemeinschaften oder auch Fälligkeits- und Verzugsregeln angeht. Auch wenn es darum geht, die 8.000 Euro einzuklagen,können sie leider nicht helfen. Gemein, was? Dann müssen wohl doch die Anwälte ran.