Verbraucherinsolvenz - wer muss für wen aufkommen?

Hallo,

im Wesentlichen ist mir bekannt, was die Verbraucherinsolvenz ist und wie sie abläuft. Allerdings beschränkt sich das Wissen auf eine einzelne Person ohne weitere Verpflichtungen Dritten gegenüber. Darüber hinaus würde mich aber interessieren, wie es im Falle von Ehepartnern oder Lebensgemeinschaften aussieht.

Folgendes Szenario angenommen:

Mann A, verheiratet, aber von Ehefrau B getrennt lebend. Das gemeinsame minderjährige Kind lebt bei der Mutter (B).
Mann A lebt mit neuer Lebensgefährtin © und deren minderjährigem Kind aus einer früheren Beziehung zusammen. C hat das gemeinsam bewohnte Haus alleine gekauft.

A besitzt noch ein Haus (war Schenkung), in dem die Ex-Frau mit Kind lebt.

A und C sind berufstätig, B ist arbeitslos bzw. Hausfrau und Mutter.

A hat Verbraucherinsolvenz angemeldet.

Wer muss denn da für wen aufkommen bzw. haften?

A hat doch theoretisch gegenüber B und dem gemeinsamen Kind Unterhaltspflicht. Kann er davon entbunden werden, weil er eh kein Geld hat? Oder besteht die Unterhaltspflicht eh nur nach einer Scheidung?

C müsste für den Lebensunterhalt von A aufkommen (so z.B. bei ALG 2), wenn man die noch bestehende Ehe von A außer Acht lässt. Muss C unter diesen Umständen trotzdem für den Lebensunterhalt von A aufkommen? Riskiert C beispielsweise auch, ihr Haus verkaufen zu müssen um die Schulden von A zu bezahlen?

Bei einer „normalen“ Ehe ohne besonderen Ehevertrag muss B doch m.W. auch für Schulden von A aufkommen und diese bezahlen. Wie sieht hier bei getrennt lebenden Ehepartnern aus? Muss B trotzdem die Schulden von A bezahlen?

Und kann ein Insolvenzverwalter z.B. darauf bestehen, dass der frühere Eigentümer (D) des Hauses von A dieses Haus wieder zurückkauft, obwohl es damals geschenkt wurde und D das Haus gar nicht wieder zurück haben will?

Wenn in dieses Chaos mir jemand mal etwas System reinbringen könnte, würde ich mich sehr freuen. Denn die einfachen Fallbeispiele laut Lehrbuch sind immer so schön verständlich. In der Praxis ist es nur leider nie so einfach. Und in o.g. Beispiel sind vermutlich so ziemlich alle Fallstricke drin, die es geben kann :wink:.

Viele Grüße
Merlinchen

Wenn in dieses Chaos mir jemand mal etwas System reinbringen

Die Sache ist relativ einfach. A muß für B und das gemeinsame Kind Unterhalt zahlen (im Prinzip, wenn er es im Moment nicht kann, kann er es eben nicht. Aber er könnte ja wieder zu Geld kommen). C nicht für A, weil der ja berufstätig ist. Die Privatinsolvenz verkompliziert die Sache in wenig, denn die könnte zur Folge haben, dass das Haus des A, in dem B und das Kind leben, verkauft werden muß, um die Schulden von A zu vermindern. Ob B für die Schulden von A aufkommen muß, hängt von den Einzelheiten ab und kann nicht allgemein beantwortet werden. Da sie kein Einkommen und ein kleines Kind hat, stellt sich diese Frage momentan ja auch nicht.

D hat mit der ganzen Chose nichts zu tun.

Das ist eine perfekte Antwort. Möchte aber noch hinzufügen, das B nicht für A haftet. Es sein denn, dass B für A gebürgt hat. Z.B.: für einen Kredit, etc. Dann Muss für diesen Betrag natürlich gehaftet werden.

Gruß

Thommy

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Hallo,

wenn C nicht mit A verheiratet ist, ist sie nicht unterhaltspflichtig! Mit As Schulden hat sie sowieso nichts zu tun. Ich denke, As Haus muss dran glauben.

Viele Grüße

Anne