Folgende Situation:
Person „A“ besitzt ein Reihenmittelhaus mit dahinter liegendem Garten. Weitere Reihenhäuser seitlich an. Von der Straße ist der Garten also nicht zu erreichen. Sowohl „A“ als auch mehrere Nachbarn haben Garagen am anderen Ende ihrer Gärten. Seit vielen Jahren benutzen sie einen unbefestigten Weg hinter ihren Gärten, der zu einer Querstraße führt, um zu ihren Garagen zu gelangen. Dieser Weg liegt auf einem fremden Grundstück der Person „X“. Es ist nirgends ein Wegrecht eingetragen. Nach Anfrage bei „X“ bestätigt dieser kein Geh- und Fahrtrecht und bat dies zu unterlassen.
Frage:
Die Entstehung dieser Situation ist aufgrund des jahrelangen Bestehens nicht mehr nachvollziehbar, also welche mündlichen Absprachen früher getroffen wurden. Besteht somit ein Gewohnheitsrecht für „A“ durch jahrelange Duldung des „X“? Oder besteht sogar ein Notwegrecht für „A“ und die Nachbarn, da aufgrund der Reihenhausbauweise die Garagen von der Anliegerstraße aus nicht erreichbar sind. Ist dem „X“ zukünftig auf Verlangen eine Geldrente für die Fläche des Weges zu zahlen? Wenn ja, wie wird diese Ermittelt und unter allen Nutzern des Weges aufgeteilt?
Vielen Dank!