Kann man gezwungen werden seinen Liferanten preiszugeben? Jemand verkauft Markenkartikel die er aber von einem Großhändler und nicht von der Firma selbst bezieht. Hat also keine Geschäftsverbindung mit der Frima oder? Diese Artikel verkauft derjenige dann bei ebay, aber nicht zum Spottpreis, an die empfohlenen Verkaufspreise hält er sich schon. Die Firma wird aber bestimmt anrufen und versuchen das zu unterbinden.Weil diese den Verkauf bei ebay nicht wünscht, bzw. nur bei auserwählten die auch von der Firma selbst beliefert werden. Muß der Verkäufer den Lieferanten preisgeben? Und kann die Firma dem Verkäufer anwaltlich irgend eine Strafe oder Unterlassungserklärung auferlegen?
Hallo,
bei korrekter Ware (also Markenware vom Markeninhaber) müsste dieses Auskunftsrecht vertraglich vereinbart sein. Oftmals in AGB enthalten, ggf. mal nachschauen.
bei unkorrekter Ware (Markenimitate) besteht der Auskunftsanspruch nach § 19 MarkenG http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__19.html !
Mfg vom
showbee