Hallo Rechts-Experten!
Im Brett „Internet - Zugang und Provider“ wird im Moment viel diskutiert, ob man seinen Vertrag mit Versatel (Sonne) wegen der schon seit 2 Wochen anhaltenden Zugangsprobleme fristlos kündigen und vielleicht sogar die Lastschrift zurückgeben kann. Der Zugang zum Internet konnte bei vielen Kunden seit diesen 2 Wochen nicht hergestellt werden, bei einem Preis von 79,- pro Monat für den Internetzugang. Wie sieht es mit den Rechten der Kunden in diesem Fall aus?
Gruß
Michael
Das Kleingedruckte lesen, meist behalten die sich Störungen
vor, jedoch sollten 2 Wochen Maximum sein. Anteilige Flatrate muß dir jedoch erstattet werden, nur meist hat man Beweisprobleme wenns hart auf hart kommt. Die werden evt. behaupten, es hätte an falscher Konfiguration gelegen.
Alle Zeiten genau notieren !
Gruss
Oliver
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