Fotos ohne Einwilligung!

Hallo zusammen,

folgende Situation: Ein Mieter hat jahrelang Krach mit seinen Vermietern. Irgendwann bietet sich die Möglichkeit, eine neue Wohnung zu beziehen, der Mieter zieht also aus. Nach wie vor hilft er aber einem ehemaligen Nachbarn im Stall mit. Der Mieter lebt von ALG-II, bekommt aber für seine Hilfe im Stall ab und an Heu und Stroh für seine Hasen bzw. Brennholz für seinen Ofen. Soweit so gut - gestern hilft der Mieter wieder beim ehemaligen Nachbarn, als plötzlich die ehem. Vermieter auftauchen und Fotos vom Mieter machen, wie der mit Schubkarre und Mistgabel auf dem Hof rumläuft. Frage: Was kann der Mieter tun, wenn die Vermieter jetzt plötzlich beim Amt behaupten, der Mieter hätte einen Nebenverdienst und als Beweis diese Fotos vorlegen? Zwar werden Mieter und Stallbesitzer glaubwürdig darstellen können, dass es keine Geldleistungen gibt. Aber für den Mieter entstehen durch solche Behauptungen ja Unannehmlichkeiten, ganz zu schweigen davon, dass es doch nicht sein kann, dass man fotografiert wird, ohne seine Einwilligung zu geben. Bestünde die Möglichkeit der Strafverfolgung, oder würde sowas mangels öffentl. Interesses eingestellt? Was kann man tun, um vor solchen Übergriffen geschützt zu sein?

Vielen Dank für Eure Antworten - viele Grüße!

Micha

einstweilige erschießung beantragen
hallo miachela,

jetzt mal im ernst: was ist denn passiert? jemand hat von jemand anderem - möglicherweise ohne dessen einwilligung - fotos gemacht. mehr nicht!

jetzt in panik zu verfallen ob der dinge, die eventuell, vielleicht eintreten könnten (wenn der richtig luftdruck herrscht und der ALGII-sachbearbeiter vielleicht krach mit seiner ollen hat und sieben jungfreuen zu mitternacht…), halte ich für verfehlt und der sache wenig dienlich.

wenn sich die höhe des ALGII-geldes des heuballenträgers irgendwie ändert, muß das begründet werden. dieser begründung kann man widersprechen - und gut iss.

oder ist die übergabe einer größeren summe geldes fotografiert worden? nö, oder?

gruß
ann

Hallo Michaela,

als plötzlich die ehem. Vermieter
auftauchen und Fotos vom Mieter machen, wie der mit Schubkarre
und Mistgabel auf dem Hof rumläuft.

Na und? Klingt nach einem eher idyllischen Bild.

Frage: Was kann der Mieter
tun, wenn die Vermieter jetzt plötzlich beim Amt behaupten,
der Mieter hätte einen Nebenverdienst und als Beweis diese
Fotos vorlegen?

Das ist kein Beweis.

Bestünde die Möglichkeit der
Strafverfolgung, oder würde sowas mangels öffentl. Interesses
eingestellt? Was kann man tun, um vor solchen Übergriffen
geschützt zu sein?

Fotos als Beweis sind nur bei eindeutigem Rechtsbruch zulässig. Ein Foto, dass nur einen Mann bei landwirtschaftlichen Arbeiten zeigt, gehört hier wohl kaum dazu. Dagegen, dass man fotografiert wird, kann man natürlich auch nicht jedesmal klagen, wer weiß wieviele japanische Touristengruppen man dann verklagen müsste.

Allgemein gilt das ungewollte Fotografiertwerden schon als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, aber das ist die Aufregung in dem Fall meines Erachtens nicht wert.
Anders sieht es natürlich aus, wenn der Hobbyfotograf einem nun ständig auf der Pelle hockt.

Zuerst also abwarten und Tee trinken. Ärger gäbe es höchstens, wenn ein übereifriger Beamter sich der Sache annähme, aber dann wäre das Foto immer noch kein Beweis.

Grüße!

Horst

Hi,

im Gegensatz zu meinen Vorpostern könnte ich diesen Ex-Mieter sehr gut verstehen.
Natürlich ist es nicht strafbar oder verboten jemanden zu fotografieren, der sich in der Öffentlichkeit aufhält. Sollten die Fotos aber wirklich in der befürchteten Weise verwendet werden, wäre die Grenze zur Strafbarkeit in der Tat überschritten:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__164.html oder
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html bzw.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html
Der Ex-Mieter könnte (und sollte) daher Anzeige erstatten. Ob dabei eine Verurteilung herrauskommt, ist zwar nicht zwingend (der Vorsatz muß ja auch bewiesen werden und das ist nicht unbedingt einfach), aber unangenehme Fragen muß der Knilch erstmal beantworten. Zudem wird ihm damit deutlich, daß er die Grenze zur Strafbarkeit überschritten hat (wobei bei solchen Menschen fraglich ist, ob sie das beeindruckt).

Gruß Stefan

folgende Situation: Ein Mieter hat jahrelang Krach mit seinen
Vermietern. Irgendwann bietet sich die Möglichkeit, eine neue
Wohnung zu beziehen, der Mieter zieht also aus. Nach wie vor
hilft er aber einem ehemaligen Nachbarn im Stall mit. Der
Mieter lebt von ALG-II, bekommt aber für seine Hilfe im Stall
ab und an Heu und Stroh für seine Hasen bzw. Brennholz für
seinen Ofen. Soweit so gut - gestern hilft der Mieter wieder
beim ehemaligen Nachbarn, als plötzlich die ehem. Vermieter
auftauchen und Fotos vom Mieter machen, wie der mit Schubkarre
und Mistgabel auf dem Hof rumläuft. Frage: Was kann der Mieter
tun, wenn die Vermieter jetzt plötzlich beim Amt behaupten,
der Mieter hätte einen Nebenverdienst und als Beweis diese
Fotos vorlegen? Zwar werden Mieter und Stallbesitzer
glaubwürdig darstellen können, dass es keine Geldleistungen
gibt. Aber für den Mieter entstehen durch solche Behauptungen
ja Unannehmlichkeiten, ganz zu schweigen davon, dass es doch
nicht sein kann, dass man fotografiert wird, ohne seine
Einwilligung zu geben. Bestünde die Möglichkeit der
Strafverfolgung, oder würde sowas mangels öffentl. Interesses
eingestellt? Was kann man tun, um vor solchen Übergriffen
geschützt zu sein?

Vielen Dank für Eure Antworten - viele Grüße!

Micha

Wo ist da ein Gegensatz?

fragt sich

Horst

Sollten
die Fotos aber wirklich in der befürchteten Weise verwendet
werden, wäre die Grenze zur Strafbarkeit in der Tat
überschritten:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__164.html oder
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html bzw.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html

Ein Besitzer einer Mietsache fotografiert dieselbe, von seinem Grundstück aus. Dabei läuft ihm jemand ins Bild. Dieser spinnt sich nun einen Skandal aus, der selbst den breiten Calmund in den Schatten stellen würde. Du empfiehlst infolgedessen:

Der Ex-Mieter könnte (und sollte) daher Anzeige erstatten.

Könntest du das näher erläutern?

Wissbegierig
Schorsch

Sollten
die Fotos aber wirklich in der befürchteten Weise verwendet
werden, wäre
die Grenze zur Strafbarkeit in der Tat
überschritten:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__164.html oder
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html bzw.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html

Ein Besitzer einer Mietsache fotografiert dieselbe, von seinem
Grundstück aus. Dabei läuft ihm jemand ins Bild. Dieser spinnt
sich nun einen Skandal aus, der selbst den breiten Calmund in
den Schatten stellen würde. Du empfiehlst infolgedessen:

Der Ex-Mieter könnte (und sollte) daher Anzeige erstatten.

Könntest du das näher erläutern?

Wissbegierig
Schorsch

Daß Du wirklich wissbegierig bist bezweifele ich ernsthaft. Und es ist mir zu blöd eine verzerrte Darstellung meiner Antwort zu korrigieren. Jeder kann die Frage und meine Antwort darauf lesen, ich sehe derzeit keine Notwendigkeit meine Aufassung zu überdenken (ich kann auch nicht sehen, wo sich hier der Frager einen Skandal ausgedacht hätte).
Wer lesen kann ist klar im Vorteil…man sollte natürlich auch der deutschen Sprache mächtig sein und eine formulierte Bedingung als solche erkennen.

Gruß Stefan

Wo ist da ein Gegensatz?

fragt sich

Horst

Hi,

beim Verständnis für die Ängste. Aber ich gebe zu, daß man Eure Beiträge auch anders lesen kann als ich dies beim ersten mal getan habe (da klang für mich nur ein „hab Dich nicht so“ durch). Sollte ich einen oder beide Beiträge hier mißinterpretiert haben, korrigiere ich mich entsprechend.

Gruß Stefan