eine Person wird im Oktober 05 geblitzt, bekommt im November 05 eine „letzte Erinnerung“ das Verwarngeld in Höhe von 10 € zu bezahlen. Schuldbewusst denkt man, man habe das Knöllchen - das ja zeitlich sicherlich vor der Erinnerung eingetroffen wäre - selbst verschusselt und zahlt schleunigst die 10 €.
Ende März 06 kommt ein Knöllchen über 10 €, es bezieht sich auf die Situation im Oktober (ist auch auf Oktober datiert), gleiches Datum, gleiche Uhrzeit.
Das Knöllchen kann doch jetzt sicher als gegenstandslos betrachtet werden, oder? Da der Beschuldigte die Tat auch nicht bestreitet und das Verwarngeld bezahlt hat wäre der Fall also hier zu Ende.
Allerdings:
Das Knöllchen war knapp 5 1/2 Monate unterwegs, Absende- und Empfangsort liegen nicht einmal 50 km voneinander entfernt.
Wenn der Beschuldigte sich keiner Schuld bewusst gewesen wäre hätte er gegen das Knöllchen Widerspruch eingelegt. Da er dies aber mit erheblicher Verspätung bekam wäre der Widerspruch nicht mehr möglich. Könnte er das Geld, was er dann zu Unrecht bezahlt hätte (also nur aus Angst vor Konsequenzen und eben in dem Glauben, er habe das Knöllchen selbst verschusselt) von der Post zurückfordern?
Wer haftet denn dafür wenn ein normal verschickter Brief (also kein Einschreiben) nicht oder mit monatelanger Verspätung ankommt?
Soweit ich weiß haftet die Post nach ihren AGB nicht, sondern empfiehlt im Zweifelsfall ein Einschreiben zu schicken.
Aber hat man nicht auch, wenn man nur 55 Cent für die Beförderung bezahlt (statt das Geld für ein Einschreiben) das Recht, dass seine Post zeitnah beim Empfänger ankommt?
Was könnte ein Kunde tun, außer bem nächsten Mal ein Einschreiben zu schicken? Könnte er zB Schadensersatz o.ä. einfordern obwohl die Post Haftung ablehnt? Zumindest die 55 Cent für die vergeudete Briefmarke müsste er doch ersetzt bekommen, oder?
Noch weiter:
Nehmen wir an ein Kunde hat genug davon, dass Briefe ständig nicht ankommen und verschickt nur noch Einschreiben mit Rückschein. Was wäre nun, wenn ein Einschreiben verloren ginge? Welche Ansprüche hätte der Kunde gegen die Post, wenn durch den Verlust zB eine Frist versäumt würde (Kündigungsfrist o.ä.)?
Das ist jetzt natürlich alles sehr konstruiert, ich hoffe es ist dennoch verständlich und ich bekomme ein paar gute Antworten.
Zu DM Zeiten waren Einschreiben mit 50DM versichert. Ob die Post das mit dem Euro auf 25€ umgerechnet oder auf 50€ erhöht hat, weiß ich allerdings nicht.
für ein Einwurfeinschreiben hat mir die Post ohne große Probleme (Telefonanruf genügte) etwa 22 € gezahlt. Das war in etwa das zehnfache der Kosten.
Da es auch keine besonderen Folgen hatte, war ich in dem Fall sehr zufrieden.
für ein Einwurfeinschreiben hat mir die Post ohne große
Probleme (Telefonanruf genügte) etwa 22 € gezahlt. Das war in
etwa das zehnfache der Kosten.
in diesem Fall hattest du also scheinbar keinen Schaden. Aber was wäre gewesen, wenn du durch das verlorene Einschreiben eine Frist versäumt hättest und dadurch zB zwei weitere Jahre einen Mobilfunkvertrag an der Backe gehabt hättest? Oder es wäre um eine Versicherung gegangen für die du jetzt X weitere Jahre zahlen darfst, weil die Kündigung eben trotz Einschreiben nicht rechtzeitig ankam?
Mir geht es also eher um den Fall, wenn man finanzielle (oder anderweitige) Konsequenzen aus dem Verlust des Briefs (und hier eben unterschieden zwischen normaler Brief und Einschreiben) hat. Meinetwegen darf es auch gern ein Mahnverfahren sein, bei dem der Mahn- oder Vollstreckungsbescheid nicht beim Schuldner ankommt.
Mir geht es also eher um den Fall, wenn man finanzielle (oder
anderweitige) Konsequenzen aus dem Verlust des Briefs (und
hier eben unterschieden zwischen normaler Brief und
Einschreiben) hat. Meinetwegen darf es auch gern ein
Mahnverfahren sein, bei dem der Mahn- oder
Vollstreckungsbescheid nicht beim Schuldner ankommt.
Soweit ich das sehe, steht man dann ziemlich blöd da. Die Post hat ein Recht darauf, ihre Schadensersatzleistungen auf ein für sie vernünftiges Mass zu beschränken, da sie den Inhalt der Briefe nicht auf ihren Wert hin prüfen kann.
Ob schonmal jemand erfolgreich geklagt hat, weil ihm eine Frist flöten gegangen ist, weiss ich nicht.
Beim normalen Brief ist man selber Schuld, weil man das Risiko kennt und eben andere Möglichkeiten geboten werden.
Beim normalen Brief ist man selber Schuld, weil man das Risiko
kennt und eben andere Möglichkeiten geboten werden.
und da denke ich eben daran, dass man zwar weniger Geld bezahlt aber trotzdem das Recht haben müsste, dass die Leistung (Brief umgehend von A nach B transportieren) erbracht wird. Kommt der Brief nicht an hat die Post in meinen Augen eben keine Leistung erbracht, obwohl der Kunde dafür bezahlt hat.
Das wäre natürlich ein herrliches Szenario. Die Post müsste eine ganze Abteilung einrichten und viele Arbeitsplätze schaffen, weil täglich Briefe eintreffen, in denen jemand seine Briefmarke zurückfordert.
Sicherlich würden immer mehr Briefe verschwinden, worin sich unbezahlbar wertvolle Informationen, alte Kostbarkeiten und nicht mehr ersetzbare Erinnerungen befanden.
Es würden sich vermutlich ganz neue Organisationen bilden, die sich darauf spezialisieren, erfundene verschwundene Briefe einzuklagen.
Aber mal im Ernst: Klar ist das ärgerlich, wenn Briefe ewig unterwegs sind oder ganz verschwinden. Die Post hat einen eigenen Sicherheitsdienst, der weniger damit beschäftigt ist, Betrügereien gegen die Post aufzudecken, als vielmehr die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen ausfindig zu machen und zu überführen.
Darunter sind genauso Glücksspieler, die nach Barem suchen, wie auch eigentlich Arbeitsunfähige, die genau das vertuschen wollen. Oder einfach absolut Meschuggene, die den ganzen Postsack einfach ins Altpapier schmeißen. (Ging zwei Male durch die Presse, beide Male in Köln.)
Es ist einfach nicht leistbar, für das alles gerade zu stehen. Und es wäre für niemanden wünschenswert, dass man Lawinen von 55-cent-Rückforderungen lostritt. Das würde selbst ein Monopol-Unternehmen (das ja jetzt so auch nicht mehr ist) in den Bankrott treiben und den ganzen juristischen Apperat mit Nonsens überfluten.
Deshalb rege ich mich auch nicht allzu sehr auf, dass bereits zwei Male ein Umschlag mit Fotos an uns geschickt, verschwand.
Ich wohne nämlich in Köln…
Hallo,
in den AGB der PostAG (http://www.deutschepost.de//mlm.html/dpag/images/dow…) steht unter Punkt 6 Absatz 3 was über Haftung bei Verlust und Beschädigung:
Höchstgrenze für Einschreiben 25Euro
Höchstgrenze für Einschreiben Einwurf 20Euro
Für normale Briefe gibt es gar nichts (da hätte man eh’ meist ein Beweisproblem).
Und bezüglich Langläufer:
‚Die Haftung der Deutschen Post für die Überschreitung der Lieferfrist oder wegen einer sonstigen Abweichung von einem vereinbarten Ablieferungstermin für Sendungen, für die die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist bzw. eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist auf den einfachen Betrag der Fracht (Erstattung des Entgelts) begrenzt.‘
Also nur das Porto.
Mir geht es also eher um den Fall, wenn man finanzielle (oder
anderweitige) Konsequenzen aus dem Verlust des Briefs (und
hier eben unterschieden zwischen normaler Brief und
Einschreiben) hat. Meinetwegen darf es auch gern ein
Mahnverfahren sein, bei dem der Mahn- oder
Vollstreckungsbescheid nicht beim Schuldner ankommt.