Keinen Auftrag erhalten

Hallo,
Person A heit bei Firma X 3000 € dafür gezahlt, dass Person A mit Aufträgen versorgt wird. Innerhalb von fast 3 Jahren gab es jedoch nicht einen vermittelten Auftrag von Firma X. Es liegt eine Art Vertrag vor.
Hat Person A irgendeine Möglichkeit etwas zu bewegen, ohne dass die Anwaltskosten den entstandenen Schaden übersteigen?
Danke

Gruß
Timo Lüpke

Servus!

Hat Person A irgendeine Möglichkeit etwas zu bewegen, ohne
dass die Anwaltskosten den entstandenen Schaden übersteigen?

Meine Güte Leute, was habt Ihr nur für seltsame Illusionen über die Höhe von Anwaltskosten? Aber 3000 Euro an Abzocker zahlen, das kann man ja ruhig mal…

Zum Thema: Wenn Aufträge garantiert wurden, einfordern, wenn nicht, einfach nur ärgern. Eventuell liegt Betrug vor, aber auch nur eventuell.

Hallo Timo,

Person A heit bei Firma X 3000 € dafür gezahlt, dass Person A
mit Aufträgen versorgt wird.

Steht das so in der Werbung oder auch im Kleingedruckten ? Meistens ist in solchen Angeboten nur von „versuchen Ihnen Aufträge zu vermitteln“ o.ä. formuliert.

Hat Person A irgendeine Möglichkeit etwas zu bewegen, ohne
dass die Anwaltskosten den entstandenen Schaden übersteigen?

Eine Erstberatung (2h) sollte mit 300 EUR locker drin sein.

Ciao maxet.

Hallo,
Hat Person A irgendeine Möglichkeit etwas zu bewegen, ohne
dass die Anwaltskosten den entstandenen Schaden übersteigen?

Dass die Anwaltskosten den Schaden übersteigen kommt, bei diesem Betrag nur dann in Betracht, wenn du dich auf übliche Stundensätze einlässt oder in zwei Instanzen verliest. Ansonsten liegt bei einer Abrechnung nach dem Vergütungsgetz das Gesamtkostenrisiko,-(das ist der Betrag, den du maximal verlieren kannst)-, für die erste Instanz bei € 838,30 (2 Anwälte und Gerichtskosten) und für zwei Instanzen zusammen bei € 3.069,74.

MfG A.