GEZ für nicht vorhandenes Autoradio bezahlen

Hallo Experten,

unter Kollegen kam die Diskussion auf, ob allein für die Möglichkeit, ein Autoradio einbauen zu können, GEZ bezahlt werden muß.

Kollege A sagt: „Wenn kein Autoradio vorhanden ist, brauche ich kein GEZ zu bezahlen.“
Kollege B behauptet: „Wenn die Möglichkeit vorhanden ist, daß man ein Radio einbauen könnte, muß man GEZ dafür bezahlen.“
A: „Ist doch Unsinn. Wenn kein empfangsbereites Gerät vorhanden ist, warum soll man dann bezahlen.“
B: „Wenn die Möglichkeit da ist, also Kabel bereit zum Anschluß liegen etc., ist das GEZ-pflichtig.“

Wer hat hier Recht? A oder B? Und: gibt es Urteile o.ä. darüber?

Danke schön und viele Grüße
Christian

Hallo,

Kollege A sagt: „Wenn kein Autoradio vorhanden ist, brauche
ich kein GEZ zu bezahlen.“
Wer hat hier Recht? A oder B? Und: gibt es Urteile o.ä.
darüber?

A, und http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/in…

Ergänzend: http://artikel5.de/gesetze/rstv.html#para12

Gruß,
Christian

Hallo,

erst einmal hat A Recht. Wenn kein Radio vorhanden ist braucht man auch nicht zahlen.

B behauptet man müsse schon zahlen wenn die Möglichkeit eines Einbaus gegeben ist. Das ist zum Teil richtig. Hierbei geht es aber nicht um das Fahrzeug sondern um das Autoradio. Wenn mein ein Autoradio besitz (auch wenn es nicht eingebaut ist) besteht ja die Möglichkeit es ein zu bauen. Der Besitz eines Autoradios verpflichtet somit zur Zahlung der GEZ.

Gruß

Jörg

bischen offtopic

Wenn man
ein Autoradio besitz (auch wenn es nicht eingebaut ist)
besteht ja die Möglichkeit es ein zu bauen. Der Besitz eines
Autoradios verpflichtet somit zur Zahlung der GEZ.

Huhu

Was, wenn ein Autoradio im Auto ist, es aber nachweislich defekt ist. Man es also nicht nutzen kann (und auch nicht will, darum tauscht man es ja auch nicht aus, oder lässt es reparieren). Ist man dann auch dafür GEZ-pflichtig?

Liebe Grüße, Dany

Hallo,

Gebührenpflicht besteht nicht bei Besitz eines Radios, sondern wenn ein Radio zum Empfang bereitgehalten wird.

Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist.

Kaputt wird nicht zum Empfang bereit gehalten.

Grüße

EK

Hallo,

Kaputt wird nicht zum Empfang bereit gehalten.

soweit die Theorie. Man sollte aber trotzdem lieber das Radio ausbauen bevor ein übereifriger Scherge daherstolziert und einen aufgrund dieses defekten Radios anmeldet. Wäre nicht das erste Mal, dass sowas passiert. Argumentiert wird dann seitens der GEZ gern damit, dass man ja das Radio ohne Probleme wieder empfangsbereit machen, sprich reparieren, könnte.

Grüße,
Sue

Hallo,
wenn das so vor Gericht durchgehen würde, dann ist Deutschland
wirklich am Ende der Bananenrepubliken angekommen.

Mit der gleichen Argumentation kann man dann jeden zur GEZ-Zahlung
verpflichten. An jeder Ecker einer Stadt findet sich ein Händler, der
einem Menschen gegen Bares in Sekunden ein empfangsbereites Gerät
verkauft. Das geht schneller als eine Reparatur und dürfte im
Regelfall auch erheblich kostengünstiger sein.
Ein defektes Gerät zu entfernen, hinterläßt in der Regel ein
häßliches Loch im Armaturenbrett.
Ich selbst versuche schon länger, ein Einschubfach zu finden.
Vergeblich
Gruß
Wilfried

Kaputt wird nicht zum Empfang bereit gehalten.

soweit die Theorie. Man sollte aber trotzdem lieber das Radio
ausbauen bevor ein übereifriger Scherge daherstolziert und
einen aufgrund dieses defekten Radios anmeldet. Wäre nicht das
erste Mal, dass sowas passiert. Argumentiert wird dann seitens
der GEZ gern damit, dass man ja das Radio ohne Probleme wieder
empfangsbereit machen, sprich reparieren, könnte.

Grüße,
Sue

Hi Wilfried,

wenn das so vor Gericht durchgehen würde, dann ist Deutschland
wirklich am Ende der Bananenrepubliken angekommen.

http://www.tecchannel.de/news/themen/telko/434011/

Wollen wir uns zusammen eine Chiquita genehmigen:wink:

Mit der gleichen Argumentation kann man dann jeden zur
GEZ-Zahlung verpflichten.

Das wäre in der Tat erheblich einfacher. Wenn die GEZler wegfallen, dann ließen sich Kosten sparen. Kurz gesagt, wenn die GEZ Kosten dann signifikant sinken würden, wäre ich dabei.

In der Nähe von starken Mittelwellensendern kam es vor, daß die Sendeleistung so hoch war, daß selbst aus Kochtöpfen unter bestimmten Bedingungen Radio zu hören war. Eigentlich müßten die auch GEZ pflichtig sein.
*duck*
mfg Ulrich

Hallo,

http://www.tecchannel.de/news/themen/telko/434011/
Wollen wir uns zusammen eine Chiquita genehmigen:wink:

Was die GEZ-Pflicht für Handys mit TV-Empfangsmöglichkeit mit der angeblichen GEZ-Pflicht für ein defektes Autoradio zu tun hat solltest Du vielleicht mal erklären.

Mit der gleichen Argumentation kann man dann jeden zur
GEZ-Zahlung verpflichten.

Eben. Und das ist und bleibt Unsinn.

Das wäre in der Tat erheblich einfacher. Wenn die GEZler
wegfallen, dann ließen sich Kosten sparen. Kurz gesagt, wenn
die GEZ Kosten dann signifikant sinken würden, wäre ich dabei.

Wir könnten noch mehr Kosten sparen, wenn wir alle Privatsender abschalten. Oder glaubst Du im Ernst, daß die kostenlos sind? Und das ist keine Satire.

In der Nähe von starken Mittelwellensendern kam es vor, daß
die Sendeleistung so hoch war, daß selbst aus Kochtöpfen unter
bestimmten Bedingungen Radio zu hören war. Eigentlich müßten
die auch GEZ pflichtig sein.

Völliger Quatsch. Das war noch nie möglich und wird es auch nie sein. Ein Kopftopf hat keinen Gleichrichter und kann dementsprechend nichts demodulieren. Du bist auf eine Legende reingefallen.
Gruß
Axel

Hallo,

Wenn mein
ein Autoradio besitz (auch wenn es nicht eingebaut ist)
besteht ja die Möglichkeit es ein zu bauen. Der Besitz eines
Autoradios verpflichtet somit zur Zahlung der GEZ.

Das ist Unsinn. Es wird nicht zum Empfang bereitgehalten, der Einbau ist nicht ohne Aufwand zu machen. Ergo keine Gebührenpflicht.
Was anderes wäre nur ein Autoradio mit ‚Quick-Out-Halterung‘, die es mal eine zeitlang gab. Also ein Autoradio, daß man mit einem Handgriff aus- oder einbauen konnte (als Diebstahlschutz gedacht). Das ist aber was ganz anderes als ein Autoradio, daß man im Keller liegen hat.

Wenn Du das anders siehst, solltest Du das nochmal begründen.

Gruß
Axel

Hi Axel,

Was die GEZ-Pflicht für Handys mit TV-Empfangsmöglichkeit mit
der angeblichen GEZ-Pflicht für ein defektes Autoradio zu tun
hat solltest Du vielleicht mal erklären.

Ich hatte mich mit dem Aspekt der Banane beschäftigt. Die GEZ Pflicht für PC war auch schon vor einigen Jahren in der Diskussion, als es noch Modems gab.
Zur Klarstellung:
Es geht mir nicht darum, fürs TV oder Radio keinerlei Gebühren zu zahlen. Nur so können Sendungen finanzierbar bleiben, die nicht dem Geschmacksmainstream angehören.
Aber die Kirche sollte im Dorf bleiben.
Spätestens wenn du für jeden deiner Arbeits-PCs (mal angenommen, du seiest selbständig) pro Jahr mehr GEZ Gebühren bezahlen sollst, als der Anschaffungspreis beträgt, dann überlegst du dir die GEZ Tragweite nochmal.

Daß, bedingt durch neue Technologien, der PC und der Fernseher verschmelzen, steht auf einem anderen Blatt. Dafür sehe ich die Gebühren ein.
Aber dieses jetzige juristische Modell ist IMHO doch eher weltfremd.

Wir könnten noch mehr Kosten sparen, wenn wir alle
Privatsender abschalten. Oder glaubst Du im Ernst, daß die
kostenlos sind? Und das ist keine Satire.

Nein, ich weiß, daß sie zwar umsonst, aber keinesfalls kostenlos sind. Das Eintreiben und Verwalten von Gebühren kostet auch Geld. Wenn das kostengünstiger machbar wäre, dann wäre im kaufmännischen Sinne eine Verringerung möglich.

Völliger Quatsch. Das war noch nie möglich und wird es auch
nie sein. Ein Kopftopf hat keinen Gleichrichter und kann
dementsprechend nichts demodulieren. Du bist auf eine Legende
reingefallen.

http://groups.google.com/group/de.soc.politik/browse…

Ich kann mich an einen alten Fernsehbericht erinnern, in dem das gezeigt wurde. Das war aber nicht der, der in meinem Link steht.

mfg Ulrich

Hallo Axel,

In der Nähe von starken Mittelwellensendern kam es vor, daß
die Sendeleistung so hoch war, daß selbst aus Kochtöpfen unter
bestimmten Bedingungen Radio zu hören war. Eigentlich müßten
die auch GEZ pflichtig sein.

Völliger Quatsch. Das war noch nie möglich und wird es auch
nie sein. Ein Kopftopf hat keinen Gleichrichter und kann
dementsprechend nichts demodulieren. Du bist auf eine Legende
reingefallen.

Hier irrst du, du kannst viele Materialien zwechentfremden, z.B. Bleistiftminen, Rasierklingen, Steinkohle usw. usf.

Sammelst du Mineralien, Bleiglanz ist das typische Kristall für den Detektorempfang.

Viele Oxidschichten haben Gleichrichterwirkung, es sind allerdings noch nicht alle Vorgänge wirklich verständlich.

Also, sobald du Bleistifte o.ä., Draht im Haus hast, hast du ein potenzielles Radio im Haus, ob die technische Hürde, alles aufzubauen ausreicht um Gebührenansprüche abzuwehren???

Gruß Volker

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Richtigstellung
Hallo,

In der Nähe von starken Mittelwellensendern kam es vor, daß
die Sendeleistung so hoch war, daß selbst aus Kochtöpfen unter
bestimmten Bedingungen Radio zu hören war.

Völliger Quatsch. Das war noch nie möglich und wird es auch
nie sein. Ein Kopftopf hat keinen Gleichrichter und kann
dementsprechend nichts demodulieren. Du bist auf eine Legende
reingefallen.

Es ist Quatsch, was ich da geschrieben habe. Ich habe mich mittels google eines besseren belehren lassen müssen und nehmen diesen Teil meines Postings deshalb zurück und behaupte das Gegenteil.
Gruß
Axel

Hallo,

Es geht mir nicht darum, fürs TV oder Radio keinerlei Gebühren
zu zahlen. Nur so können Sendungen finanzierbar bleiben, die
nicht dem Geschmacksmainstream angehören.
Aber die Kirche sollte im Dorf bleiben.

Da hast Du völlig Recht.

Spätestens wenn du für jeden deiner Arbeits-PCs (mal
angenommen, du seiest selbständig) pro Jahr mehr GEZ Gebühren
bezahlen sollst, als der Anschaffungspreis beträgt, dann
überlegst du dir die GEZ Tragweite nochmal.

Da brauche ich nicht zu überlegen. Das finde reichlich unfair. Grade im Internet gibt es genügend Möglichkeiten, Zugangssperren einzurichten. Das kostet so gut wie nichts und wird bereits überall praktiziert. Von daher sehe ich hier nicht ein, für ein Angebot zu zahlen, daß ich gar nicht wahrnehme.
GEZ für ‚normale‘ Geräte ist etwas ganz anderes. Wer hier behauptet, daß er das Angebot tatsächlich niemals wahrnimmt, lügt in 99% der Fälle. Zudem sehe ich hier tatsächlich eine von der Verfassung vorgegebene Pflicht zum Angebot frei empfangbarer Sender. Im Internet sehe ich dies in keiner Weise.

Daß, bedingt durch neue Technologien, der PC und der Fernseher
verschmelzen, steht auf einem anderen Blatt. Dafür sehe ich
die Gebühren ein.

Ebenfalls volle Zustimmung.

Aber dieses jetzige juristische Modell ist IMHO doch eher
weltfremd.

Wenn Du die GEZ-Pflicht für alle mit TV-Gerät meinst - das sehe ich anders (s.o.).

Wir könnten noch mehr Kosten sparen, wenn wir alle
Privatsender abschalten. Oder glaubst Du im Ernst, daß die
kostenlos sind? Und das ist keine Satire.

Das Eintreiben und Verwalten von Gebühren
kostet auch Geld. Wenn das kostengünstiger machbar wäre, dann
wäre im kaufmännischen Sinne eine Verringerung möglich.

Tja - wenn. Eine Möglichkleit wäre natürlich eine Steuererhöhung statt der Gebühren. Man hat sich dagegen entschieden, weil es ja kein Angebot ist, was jeder nutzen muss. Und weil damals bei Einrichtung der ganzen Angelegenheit die Verbreitung der Geräte einfach noch nicht da war - besonders beim TV. Mittlerweile ist aber eine Verbreitung von nahezu 100% erreicht, deshalb ist das m.E. kein Argument mehr - man könnte das umstellen. Ob die Bevölkerung dann zufriedener wäre, steht auf einem anderen Blatt.

http://groups.google.com/group/de.soc.politik/browse…
Ich kann mich an einen alten Fernsehbericht erinnern, in dem
das gezeigt wurde. Das war aber nicht der, der in meinem Link
steht.

Ich hab’ eine Erklärung bei Quarks&Co gefunden. Siehe anderer Post.

Gruß
Axel

Hallo,

Hier irrst du, du kannst viele Materialien zwechentfremden,

allerdings noch nicht alle Vorgänge wirklich verständlich.

Siehe anderer Post (‚Richtigstellung‘).

Also, sobald du Bleistifte o.ä., Draht im Haus hast, hast du
ein potenzielles Radio im Haus, ob die technische Hürde, alles
aufzubauen ausreicht um Gebührenansprüche abzuwehren???

Mit Sicherheit. Erst, wenn es zusammengebaut ist, wird es gebührenpflichtig.

Das gilt übrigens auch grundsätzlich für Elektronikbaukästen. Nur steht hier das Experimentieren im Vordergrund. Es ist nicht anzunehmen, daß das jemand benutzt, um kostenlos Radio hören zu dürfen. Und die Verwendung ist auch nicht auf Dauer angelegt. Deshalb zahlt der Hersteller der Kästen eine Pauschale - die ist dann im Verkaufspreis mit drin (ich hab zwei solcher Kästen).
Vielleicht ist diese Information aber auch schon überholt - die Kästen sind etwas älter.

Gruß
Axel

Hi,

Da brauche ich nicht zu überlegen. Das finde reichlich unfair.
Grade im Internet gibt es genügend Möglichkeiten,
Zugangssperren einzurichten. Das kostet so gut wie nichts und
wird bereits überall praktiziert. Von daher sehe ich hier
nicht ein, für ein Angebot zu zahlen, daß ich gar nicht
wahrnehme.

Das genau will aber niemand. Warum denn einfach, wenn auch abGEZockt werden kann.
http://www.pcwelt.de/defaults/drucken/35/131899/

Das ist das, was mich wirklich ärgert. Und was ich, wie du auch, schlicht nicht einsehe. Ich kann mich auch nicht dagegen wehren, daß ein äußerst rudimentäres „Programm“ - soweit man das überhaupt Programm nennen kann - im Netz gesendet wird und dann daraus eine TV Gebührenpflicht aus juristischer Sicht abgeleitet wird.
Im normalen Fernsehen gibt es ja eine Angebotsvielfalt, die nicht unbedingt jeder annimmt. Das geht in Ordnung, da ich auch sonst im Leben Dinge bezahlen muß, die mir nicht direkt nutzen. Das akzeptiere ich.
Aber was gibt es im Netz, was einen solchen TV Anspruch selbst nur ein wenig erfüllen könnte? Es gibt doch noch nicht einmal ansatzweise einen Gegenwert dazu.
Selbiges sehe ich auch für die UMTS Handys. Für mich heißt das, ich behalte meine alte Sabbelmöhre solange, wie es geht. Die kann nur telefonieren und kein Stückchen mehr.

mfg Ulrich

Hallo Axel,

Mit Sicherheit. Erst, wenn es zusammengebaut ist, wird es
gebührenpflichtig.

Bin ich auch sicher, mein letzter Satz (in dem Posting, nicht für immer) war natürlich ironisch gemeint, habe ich nur nicht markiert (Schande über mich).

Aber die GEZ ist schon erfinderisch, wenn´s darum geht Gebühren einzutreiben.

Z.B. darfst du im auto dein Radio betreiben ohne Gebühren zahlen zu müssen, ebenso darst du ein Taschradio o. G. beim Spaziergang mitnehmen, aber wenn du am Arbeitsplatz in der Mittagspause Radio hörst: zahle!!!

In den 70er Jahren gab es mal einen Bericht, es muss in der „Funkschau“ gewesen sein, dass jemand sein Radio hat so ummodeln lassen, dass nur die damals aufkommenden nicht öffentlichen Stationen zu empfangen waren, er ist damit durchgekommen.

Heute ist die Trennung allein durch den Frequenz-Mischmasch kaum möglich, es sei denn, du „frierst“ ein Radio/TV auf einen Sender ein, aber dann wird die GEZ vorsorglich Gebühren eintreiben, da ja evtl. mal ein Frequenwechsel stattfinden könnte.

Es gab auch eine andere Geschichte, ich weiss nicht ob ich die Details noch richtig wiedergebe:
Ein blindes Ehepaar ließ sich einen Scanner besorgen, um den Fernsehton zu empfangen. Einmal gab es Ärger, da die Scanner damals nicht zugelassen waren und zweitens weil hier „Fernsehempfang“ vorlag, also Nachzahlung.

Es gab auch mal das Problem, dass jemand eine Telefonrechnung bezahlen sollte, der über die Grundstücksgrenze hinweg mit einem „Licht-Telefon“ kommuniziert hat, da er verbotenerweise elektromagnetische Wellen benutz hat, hm, physikalisch ja nicht einmal falsch.

Keine Angst, wenn´s an dein Geld geht, werden sie erfinderisch.

„Keine Steuer-Erhöhung“ daraus wurde der Solidaritäts-Zuschlag, naja wo ich da zuschlagen möchte, ist eine andere Diskussion.

Aber nenn doch bitte mal die Stichworte unter denen du bei Google was gefunden hast.

Einen schönen Abend

Gruß Volker

Hallo,

Aber die GEZ ist schon erfinderisch, wenn´s darum geht
Gebühren einzutreiben.

Auf jeden Fall. Und die freiberuflichen, auf Prämienbasis arbeitenden ‚Werber‘ erst recht.

Z.B. darfst du im auto dein Radio betreiben ohne Gebühren
zahlen zu müssen, ebenso darst du ein Taschradio o. G. beim
Spaziergang mitnehmen, aber wenn du am Arbeitsplatz in der
Mittagspause Radio hörst: zahle!!!

Finde ich auch unlogisch.

Es gab auch mal das Problem, dass jemand eine Telefonrechnung
bezahlen sollte, der über die Grundstücksgrenze hinweg mit
einem „Licht-Telefon“ kommuniziert hat, da er verbotenerweise
elektromagnetische Wellen benutz hat, hm, physikalisch ja
nicht einmal falsch.

Das glaube ich nicht. Strafe für fehlende FTZ vielleicht noch, oder für das Betreiben einer nicht zugelassenen Sendeeinrichtung, aber auf keinen Fall Telefongebühren.

Aber nenn doch bitte mal die Stichworte unter denen du bei
Google was gefunden hast.

http://www.google.de/search?hl=de&q=mittelwelle+herd…
Erster Treffer.

Gruß
Axel

Hi Axel,

Es gab auch mal das Problem, dass jemand eine Telefonrechnung
bezahlen sollte, der über die Grundstücksgrenze hinweg mit
einem „Licht-Telefon“ kommuniziert hat, da er verbotenerweise
elektromagnetische Wellen benutz hat, hm, physikalisch ja
nicht einmal falsch.

Das glaube ich nicht. Strafe für fehlende FTZ vielleicht noch,
oder für das Betreiben einer nicht zugelassenen
Sendeeinrichtung, aber auf keinen Fall Telefongebühren.

Sorry, aber ich glaube das schon. Es gab mal eine Zeit, als die Post das Monopol für die Kommunikation hatte. IIRC war es demnach nicht erlaubt, eigene Leitungen grundstücksübergreifend zu verlegen.
Ich habe nur einen alten Hinweis darauf erhalten. Es ist ja nicht mehr aktuell.
http://groups.google.com/group/de.comp.sys.ibm-pc/br…
In Österreich wars ähnlich: http://www.8ung.at/livingbox/Netzwrke.html
http://www.wasser.de/telefon-alt/forum/index.pl?job=…

Das war wohl im alten Fernmeldeanlagengesetz verankert.

mfg Ulrich

Hallo,

Es gab auch mal das Problem, dass jemand eine Telefonrechnung
bezahlen sollte, der über die Grundstücksgrenze hinweg mit
einem „Licht-Telefon“ kommuniziert hat, da er verbotenerweise
elektromagnetische Wellen benutz hat, hm, physikalisch ja
nicht einmal falsch.

Das glaube ich nicht. Strafe für fehlende FTZ vielleicht noch,
oder für das Betreiben einer nicht zugelassenen
Sendeeinrichtung, aber auf keinen Fall Telefongebühren.

Sorry, aber ich glaube das schon. Es gab mal eine Zeit, als
die Post das Monopol für die Kommunikation hatte. IIRC war es
demnach nicht erlaubt, eigene Leitungen
grundstücksübergreifend zu verlegen.

Kann ja sein. Nur sind es dann eben keine Telefongebühren, die man da zu zahlen hat und auch keine Telefonrechnung.
Gruß
Axel