Kostenvergleich Verfassungsbeschwerde - BGH

Von: , Frage gestellt am Mi, 29. Mär 2006

Hallo,
falls jemand alle Möglichkeiten ausschöpfen möchte, um endlich Recht zu bekommen, welche Wege stehen ihm dann offen? Das Landgericht möchte die Berufung zurückweisen, weil das Urteil angeblich eindeutig ist, das nur auf Falschaussagen beruht. Dabei wurden die meisten Beweise und die eigenen Rechte von Amtsrichtern ignoriert. Nur die Lügen und Ausreden der Gegenseite wurden beachtet. Kann man sich das Geld für Anwalt und Gericht sparen und gleich Verfassungsbeschwerde einlegen? Wie sieht es aus, wenn noch ein Parallelverfahren zum selben Fall am Amtsgericht läuft? Kann man das kommende Urteil als entscheidenden Beweis einbringen?
Danke
Spencer

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 3 hilfreich
    Re: Kostenvergleich Verfassungsbeschwerde - BGH

    Mensch, Franz, lange nix gelesen, gestern habe ich mich noch gefragt, was Du wohl noch so treibst! Kann man sich das Geld für Anwalt
    und Gericht sparen und gleich Verfassungsbeschwerde einlegen?
    Grundsätzlich nein, § 90 Abs. 2 BVerfGG!

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kostenvergleich - danke*

      Grundsätzlich nein, § 90 Abs. 2 BVerfGG!
      Hallo Faber,
      es ist doch schön, dass wir noch leben! Hoffentlich zieht sich die Beschwerde über Jahre hin - Zeit zum Leben.
      Grüße
      Spencer

  2. Antwort von nach 16 Stunden 2 hilfreich
    Re: Kostenvergleich Verfassungsbeschwerde - BGH

    Auch wenn das nicht gefragt war: Es gibt keine Revision zum Bundesverfassungsgericht. In deinem Posting klingt es so, als könnest du wählen zwischen zwei Gerichten, das ist aber nicht der Fall.

    Theoretisch wäre es ja so: Wenn ein Gericht falsch entscheidet, wäre das Urteil rechtswidrig. Weil aber auch die Gerichte an Recht und Gesetz gebunden sind (Art. 20 III) wäre das Urteil sogar verfassungswidrig. Oder anders: ALLE falschen Urteile sind verfassungswidrig, und wow, da brauchen wir aber bald ein paar mehr Richter am Bundesverfassungsgericht, um das abwickeln zu können.

    Tatsächlich beschränkt sich das BVerfG darauf, Urteile zum Gegenstand einer Beschwerde zuzulassen, die in spezifischer Weise Verfassungsrecht verletzen. Das heißt insbesondere, dass sie Bedeutung oder Tragweite von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt haben.

    Und ganz ehrlich: Danach sieht es in deinem Fall doch überhaupt nicht aus ...

    Levay

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: ja, doch*

      Tatsächlich beschränkt sich das BVerfG darauf, Urteile zum
      Gegenstand einer Beschwerde zuzulassen, die in spezifischer
      Weise Verfassungsrecht verletzen. Das heißt insbesondere, dass
      sie Bedeutung oder Tragweite von Grundrechten oder
      grundrechtsgleichen Rechten verletzt haben.
      Hi, Levay,
      z. B. Grundrecht auf Gleichheit, Selbstbestimmungsrecht, ...
      Grüße
      Spencer

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: ja, doch*

        Du hast meinen Beitrag nicht verstanden. Das "Problem" ist, dass diese Artikel in grundrechtsspezifischer Weise verletzt sein müssen, was die Verfassungsbeschwerde sonst unzulässig oder jedenfalls unbegründet ist.

        Levay

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Grundrechte

          Du hast meinen Beitrag nicht verstanden. Das "Problem" ist,
          dass diese Artikel in grundrechtsspezifischer Weise verletzt
          sein müssen, was die Verfassungsbeschwerde sonst unzulässig
          oder jedenfalls unbegründet ist.
          Hallo, Levay,
          die Grundgesetzartikel wurden schon verletzt. Alle Juristen glauben, dass sie die Rechte von einfachen Menschen ignorieren können und selber keine Pflichten erfüllen müssen. Das ist jetzt pauschal gesagt, trifft aber den Nagel auf den Punkt. Wo bleibt das Recht auf Gerechtigkeit, für das sogar unsere Bundeskanzlerin kämpfen möchte?
          Spencer

          • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
            Ich gebe auf!

            Zum letzten Mal: Es geht nicht darum, ob die Grundrechte verletzt wurden, sondern ob sie auf grundrechtsspezifische Weise verletzt wurden. Das haben ich jetzt mehrfach erklärt, und du wirst es ja doch nicht verstehen.

            Levay

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re: Jetzt hab ich's kapiert*

              verletzt wurden, sondern ob sie auf grundrechtsspezifische
              Weise
              und du wirst es ja doch nicht verstehen.
              Danke, Levay,
              auf die spezifische Art und Weise kommt es an.
              Spencer

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re:berufung bei reiner tatfrage ?

    Hallo,
    Landgericht möchte die Berufung zurückweisen, weil das Urteil angeblich eindeutig ist, das nur auf Falschaussagen beruht.
    Dabei wurden die meisten Beweise und die eigenen Rechte von
    Amtsrichtern ignoriert. Nur die Lügen und Ausreden der
    Gegenseite wurden beachtet.
    => Da bereits das Urteil der ersten Instanz anscheindend nur auf einer Beweiswürdigung beruht, die dem Verfasser nicht paßt, war es schon mehr als fragwürdig dagegen überhaupt Berufung einzulegen. Was sollte denn dabei anderes herauskommen ? Spencer



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