heute habe ich meine Kündigung erhalten.
Ich möchte nun wissen, ob ich nach über 5 Jahren Arbeitsverhältnis einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung habe ?
Desweiteren wüßte ich gerne, ob für meinen restlichen Urlaubsanspruch der Jahresurlaub zugrunde gelegt wird, oder der
Resturlaub anteilig( für 11 Monate ) berücksichtigt wird.
Die Kündigung wurde mir zum 30.11.2000 ausgesprochen.
Danke
Viele Grüsse
Conny
Ich möchte nun wissen, ob ich nach über 5 Jahren
Arbeitsverhältnis einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung
habe ?
Nein, hast Du nicht. Ein rechtlicher Anspruch auf Abfindung besteht ohnehin nicht. Meistens bekommst Du eine Abfindung im Falle eines Aufhebungsvertrages.
Desweiteren wüßte ich gerne, ob für meinen restlichen
Urlaubsanspruch der Jahresurlaub zugrunde gelegt wird, oder
der Resturlaub anteilig( für 11 Monate ) berücksichtigt wird.
Bei der Berechnung wird der Jahresurlaub zugrundegelegt, d. h. Du bekommst anteiligen Urlaub für 11 Monate. Also z. B.:
Jahresurlaub 30 Tage : 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat x 11 Monate = 27,5 Urlaubstage stehen Dir zu. Natürlich abzüglich des Urlaubs, den Du schon an Anpruch genommen hast.
in dem Gebiet bin ich zwar kein Fachmann, aber soviel ich mitbekommen habe gibt es per Gesetz keinen Anspruch auf Abfindungen. Wenn es Abfindungen gibt sind sie per Tarifvertrag oder per Sozialplan zwischen der Gewerkschaft bzw. (im zweiten Fall) dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung ausgehandelt. Also frage beim Betriebsrat nach. Wenn Ihr keinen Betriebsrat habt, bleibt Dir nichts anderes übrig als entweder mit der Betriebsleitung zu verhandeln, oder einen Prozess vorm Arbeitsgericht zu führen (habe keine Ahnung ob Du Erfolgsaussichten hast).
Ciao
Uwe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
zunächst wäre es wichtig, den Kündigungsgrund zu wissen. Handelt
es sich um eine Kündigun g aus betrieblichen Belangen (z. B.
wegen Schließung einer Abteilung, Verringerung von Personal usw.)
müsste man nachprüfen, ob a) dem Arbeitgeber deine Versetzung in
eine andere Abteilung möglich wäre oder ob andere Arbeitnhemer,
die sozial weniger schützenswert sind (jünger, weniger
Betriebszugehörigkeit, niemand zu versorgen usw.) vor dir dran
wären.
Das alles wäre Aufgabe des Betriebsrats.
Gibt es keinen, würde ich es mit einer Kündigungsschutzklage vor
dem Arbeitsgericht versuchen. Da musst du zwar in der 1. Instanz
deinen Anwalt selber zahlen, aber du kannst es auch mal ohne
versuchen. Die Erfolgsquote für Arbeitnehmer ist vor den
Arbeitsgerichten viel höher als die für Arbeitgeber. Vielleicht
kommt es ja auch zu einem Vergleich (mit Abfindungszahlung),
sobald du die Klage angestrengt hast! Das passiert häufig, wenn
der AG Muffensausen kriegt und Aufsehen und/oder teure Prozesse
vermeiden will.
Gruß und viel Erfolg!
R.B.