Antwort von
nach 12 Stunden
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Re: Kündigung
Hallo,
zunächst wäre es wichtig, den Kündigungsgrund zu wissen. Handelt
es sich um eine Kündigun g aus betrieblichen Belangen (z. B.
wegen Schließung einer Abteilung, Verringerung von Personal usw.)
müsste man nachprüfen, ob a) dem Arbeitgeber deine Versetzung in
eine andere Abteilung möglich wäre oder ob andere Arbeitnhemer,
die sozial weniger schützenswert sind (jünger, weniger
Betriebszugehörigkeit, niemand zu versorgen usw.) vor dir dran
wären.
Das alles wäre Aufgabe des Betriebsrats.
Gibt es keinen, würde ich es mit einer Kündigungsschutzklage vor
dem Arbeitsgericht versuchen. Da musst du zwar in der 1. Instanz
deinen Anwalt selber zahlen, aber du kannst es auch mal ohne
versuchen. Die Erfolgsquote für Arbeitnehmer ist vor den
Arbeitsgerichten viel höher als die für Arbeitgeber. Vielleicht
kommt es ja auch zu einem Vergleich (mit Abfindungszahlung),
sobald du die Klage angestrengt hast! Das passiert häufig, wenn
der AG Muffensausen kriegt und Aufsehen und/oder teure Prozesse
vermeiden will.
Gruß und viel Erfolg!
R.B.