[Baurecht] Carport

Grüßt euch!

Folgende Frage zum Baurecht:

Familie A will auf ihrem Grundstück folgendes Bauvorhaben ausführen:
Auf einer Fläche von ca. 2,5 x 6,0 Meter, direkt an das Grundstück
von Nachbar B soll ein Unterstand für einen Kleinwagen entstehen (Die
Zustimmung von Nachbar B kann als Sicher gelten). Die Fläche ist
momentan bereits ein Parkplatz mit Pflaster. Nun soll an jeder Ecke
des Platzes (sowie in der Mitte der Längsseiten) ein Pfosten plaziert
werden. Über die durch Querstreben stabilisierte Konstruktion wird
dann ein Dach gesetzt. Somit sollte das Auto im Sommer vor der
prallen Sonne geschützt sein.

Was muss nun zum Erteilen einer Baugenehmigung vorliegen?

Vielen Dank im Vorraus,
Marcel

Hi,

um welches Bundesland geht es denn? Oder fragst Du gar nach schweizer Recht?

GRuß Stefan

Es geht um Rheinland-Pfalz… wusste nicht, dass das Baurecht
Ländersache ist, danke schonmal :smile:

MfG Marcel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Es geht um Rheinland-Pfalz… wusste nicht, dass das Baurecht
Ländersache ist, danke schonmal :smile:

sorry, da kann ich nicht helfen. Eure Bauordnung kenne ich nicht und nach einem ersten Überfliegen wurde klar, daß sie auch deutlich von der Musterbauordnung abweicht…

Gruß Stefan

Was muss nun zum Erteilen einer Baugenehmigung vorliegen?

wurde denn schon eine Baugenehmigung beantragt? Kommt wie schon geschrieben auf das Bundesland an. Bei uns in Bayern beispielsweise gibt es öfters Probleme wegen überbauter Gesamtfläche auf dem Grundstück, es darf keine Zufahrt im 90° Winkel zur Straße geben, es dürfen nur vielleicht nur 2 Grenzlinien überbaut werden etc… Auch mal die örtlichen, städtischen Regelungen durchlesen.

Story am Rande: Verwandtschaft von mir hatte keine Genehmigung erhalten, trotzdem gebaut aber an einer Seite des Carports 1m Dach weggelassen, wurde vor Gericht gezerrt und hat dort gewonnen: Das Gericht erkannte das Carport mit offenem Dach als Pergola an und das braucht wohl keine Genehmigung…

Rückfrage o.T.
Hallo,

es darf keine Zufahrt im 90° Winkel zur Straße geben,

Soll das heißen, daß ein Carport parallel zur Straße stehen muß? Alle Carports, die ich kenn, stehen im Winkel von 90° zur Straße. Wie ist das denn bei Euch in Bayern? Und kannst Du irgendeinen Grund dafür erkennen?

es dürfen nur vielleicht nur 2 Grenzlinien überbaut werden etc…

Was meinst Du mit Grenzlinie? Grundstücksgrenze? Wenn ja, wo ist dann dabei das Problem (es wäre doch nur eins bei extrem seltsam geformten Grundstücken)?

Gruß
Axel