Forderungspfändung

Hallo,

nehmen wir mal an ein Gläubiger hat die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen nach deutschem Recht erfolgreich durchgesetzt. Nun weiss man, dass der Schuldner eine Menge Geld auf ein Bankkonto hat, das er nicht rausrücken will und auf welches auch keine neue Zahlungen von einem Drittschulder eingehen, die man nach den Paragrahen 828 ff. ZPO pfänden könnte. Darf das Vollstreckungsgericht auch direkt das Bankkonto des Schuldners pfänden und wenn ja, welche Stelle des ZPO regelt diese Vorgehensweise?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

Nun weiss man, dass der Schuldner eine Menge Geld auf ein
Bankkonto hat, das er nicht rausrücken will

Woher weiss man das denn? Ich selbst kenne den Fall von einem ehemaligen Kuhdorf, wo der Bankangestellte den Schwager des Cousins darüber informiert, das der Freund seines Sohnes finanziell schlecht da steht, um den Großvater des Onkels nicht in Verlegenheit zu bringen.

Ist das hier auch so?

Gruß!

Horst

Hallo,

in dem Fall ist die Bank, welche das Guthaben verwaltet, Drittschuldner. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PFÜB) beim Amtsgericht beantragen und fertig.

Mfg vom

showbee