Scheidungsurteil vor Ablauf des Trennungsjahres?

Hallo,

mal angenommen es ergeht vom Familiengericht ein Scheidungsurteil, obwohl das Trennungsjahr noch nicht vorbei ist (es liegt kein Härtefall vor). Wird das Urteil nach Ablauf der REchtsmittelfrist dann dennoch rechtswirksam???

Grüße
dora

Urteile, die rechtswidrig sind werden bestandskräftig und damit wirksam, wenn gegen sie kein Rechtsmittel eingelegt wird.Das gilt für jedes Rechtsgebiet

Ich denke, es ergehen sicherlich abertausende falsche Urteile jährlich in Deutschland.

Wenn nur „richtige“ Urteile wirksam wären, wäre der Rechtsfrieden nicht gewährleistet, weil jedermann, dem ein Urteil nicht paßt, behaupten würde, es wäre unwirksam, da es ja falsch sei…

BTW.: Rechtsprechung hat nicht so sehr im Auge, Gerechtigkeit zu schaffen als zuvörderst Ruhe…oder netter formuliert Rechtssicherheit…man weiß woran man ist, auch wenn es falsch ist oder es einem nicht paßt.

Hallo dora,
kann es sein, daß ein Trennungsjahr eventuell einen Partner, der an
sich noch an eine Beziehung glaubt, vor zu schneller Trennung
schützen soll?
Also seinem Partner, der ganz schnell die Ehe verlassen will, damit
noch eine Chance einräumen kann? Der kann dann auf das Trennungsjahr
Anspruch erheben un weiter hoffen.
Auf der anderen Seite können beide aber auch von jetzt auf sofort -
nur durch den Verwaltungsablauf gebremst - geschieden werden. Die
Justiz geht hier eben von mündigen Bürgern aus.
Meint einfach nur
W

mal angenommen es ergeht vom Familiengericht ein
Scheidungsurteil, obwohl das Trennungsjahr noch nicht vorbei
ist (es liegt kein Härtefall vor). Wird das Urteil nach Ablauf
der REchtsmittelfrist dann dennoch rechtswirksam???

Grüße
dora

danke - das hilft weiter.
danke