Dass AGBs auf Internetseiten entsprechend dem jeweiligen Betrieb angepasst und von einem Juristen geprüft sein sollten, wurde hier bereits mehrfach gesagt.
Deswegen die Frage vielleicht mal einfacher und eher nach dem Ausschlussprinzip oder als kleine „Mindest-Checkliste“:
a) Was darf in AGBs z. B. von jemand, der Textilien bedrucken und per www und auch im direkten Gespräch (Kunde kommt zu ihm) verkaufen will,
heutzutage gewiss nicht drin stehen?
a1) weil einfach falsch oder unnötig
b2) um keine Abmahnung zu kassieren.
Dass AGBs auf Internetseiten entsprechend dem jeweiligen
Betrieb angepasst und von einem Juristen geprüft sein sollten,
wurde hier bereits mehrfach gesagt.
Bitte „AGB“. Ansonsten liegst du goldrichtig richtig. Denk bitte dran, daß die AGB auch wirksam werden. Der Kunde muß sie kennen und sie müssen Bestandteil des individuellen Kaufvertrages werden.
b) Was muss unbedingt und mindestens drinstehen?
Ehrlich gesagt: nichts. Wenn du keine AGB hast, dann hast du keine. Dann gilt das BGB.
a) Was darf in AGBs … heutzutage gewiss nicht drin stehen?
Hallo,
einen ersten Anhaltspunkt bekommst du, wenn du dir mal folgende §§ im BGB durchliest. Diese „schwarzen Klauseln“ solltest du nicht verwenden… böses Zeug, verflixt nochmal… pfui Spinne )