Wer haftet bei fehlendem Updateservice?

Wer muß nach deutschem Recht für die Funktionalitäten einer Software gerade stehen? Ist es Sache des Einzelhändlers, dem Kunden gegenüber die Funktionalitäten einer Software zu gewährleisten? In einem mir bekannten Fall verkaufte ein Einzelhändler einem Firmenkunden eine Anti-Viren-Software. Der Hersteller versprach lt. Verpackung einen einjährigen Updateservice für diese Software. Nach 60 Tagen war der Updateservice abgelaufen und der Kunde sollte die Verlängerung kaufen. Dieser wandte sich an den Einzelhändler, wo er die Ware gekauft hatte und verlangte die Rücknahme oder eine neue Version. Der Händler verweigerte dies mit der Aussage, es sei Sache des Herstellers, die Funktionalität auch aufrecht zu erhalten. Trotzdem der Händler sich bemühte, über seine Distributoren eine Lösung zu erreichen, kam es zu keinem Ergebnis.

Wer muß in einem solchen Falle für die nicht vorhandene Funktion haften? Ist der Einzelhändler dazu verpflichtet, eine Ware zurückzunehmen? Kann und darf der Firmenkunde vom Einzelhändler die Nachbesserung verlangen oder muß er sich an den Hersteller wenden? Gibt es hierfür eine eindeutige Rechtsgrundlage?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

Gruß aus Berlin :smile:

So wie Du es darstellst, würde ich den Updateservice als eine zugesicherte Eigenschaft des Produkts betrachten und das Fehlen als Sachmangel (wobei man natürlich prüfen muß, was wirklich versprochen war).
Da kann ich nur auf FAQ:1152 verweisen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wer muß nach deutschem Recht für die Funktionalitäten einer
Software gerade stehen? Ist es Sache des Einzelhändlers, dem
Kunden gegenüber die Funktionalitäten einer Software zu
gewährleisten? In einem mir bekannten Fall verkaufte ein
Einzelhändler einem Firmenkunden eine Anti-Viren-Software. Der
Hersteller versprach lt. Verpackung einen einjährigen
Updateservice für diese Software. Nach 60 Tagen war der
Updateservice abgelaufen und der Kunde sollte die Verlängerung
kaufen.

Widerspricht das denn der Angaben auf der Verpackung? „Einjähriger Update-Service“ heißt ja nicht zwangsläufig „einjähriger kostenloser Update-Service“.

Gruß,
Christian