Vertrag mit nicht bestellten Leistungen (lang)

Hallo Forum,

ich denke mir mal folgende hypothetische Begebenheit aus:

Ein Ehepaar X hat vor etwa 1,5 Jahren bei einem Telekommunikations-Anbieter TC ihren analogen Telefonanschluss in einen ISDN-Anschluss umwandeln gelassen. Gleichzeitig wurde DSL 1000 bestellt. Nun hat der Sohn des Ehepaares X bei Durchsicht der Unterlagen festgestellt, dass der Anbieter TC dem älteren Ehepaar X außer dem gewünschten, blanken DSL-Anschluss einen Internet-Zugangs-Vertrag mit dem Online-Provider TO (Tochterunternehmen von TC) mit untergejubelt hat. Dies war jedoch absolut nicht erwünscht, weil von Anfang an nachweislich der amerikanische Zugangsprovider A genutzt worden ist und nicht ein einziges Mal der Provider TO. Durch Zufall hat also der Sohn der Familie erkannt, dass die Familie X seit 1,5 Jahren unbewusst eine nie gewünschte und nie genutzte Leistung bezahlen muss.

Natürlich steht im Vertrag „T-DSL 1000 Business inkl. 2 GB“ und es wurde eigentlich schon als solches bestellt, jedoch dachte das Ehepaar X, welches ausdrücklich den puren DSL-Anschluss wünschte, dass mit dieser für sie kryptischen Bezeichnung genau der blanke DSL-Anschluss gemeint sei. Die Eheleute wurden aber nicht darüber informiert, dass sich dahinter eigentlich ein Online-Provider-Vertrag mit dem Tochterunternehmen TO verbirgt. Und jetzt kommt’s:

Nun will die Familie X den unerwünschten Online-Zugangs-Vertrag mit TO kündigen und nur noch den Telefon- und DSL-Anschluss des Telekommunikations-Anbieters TC nutzen (ohne Internet-Zugangs-Provider-Vertrag). Aber die bekannte TC meinte, dass mit dem Internet-Zugangs-Provider-Vertrag auch automatisch der DSL-Anschluss gekündigt würde, er sei Teil des Vertrages mit dem Tochterunternehmen TO, und für eine erneute Einrichtung 99,-EUR an die TC berappt werden müssten. Also hat demnach das Unternehmen TC dem älteren Ehepaar nicht nur einen unerwünschten Vertrag mit TO heimtückisch untergejubelt und dessen Unkenntnis gnadenlos ausgenutzt, sondern dieses Unternehmen will jetzt sogar noch einmal dafür abkassieren, dass der von ihm selbst fabrizierte Fehler wieder beseitigt wird.

Nun möchten die Eheleute X gegen das Unternehmen TC vorgehen, um (1.) das in den letzten 18 Monaten zuviel bezahlte Geld zu 100% zurückzubekommen und (2.) ohne weitere Bereitstellungsgebühren aus dem Vertrag mit TO zu kommen und, wie ursprünglich gedacht, den puren DSL-Anschluss wie vorher mit dem Zugangsprovider A weiter nutzen zu können. Keinesfalls möchte die erfundene Familie X diese erfahrene Hinterlist auf sich beruhen lassen.

Welche Vorgehensweise wäre in einem solchen Fall ratsam? Würde sich ein Rechtsstreit lohnen, falls das Unternehmen TC nicht kulant reagieren würde und auf seinen Forderungen bestünde? Wäre der Vertrag mit TO überhaupt gültig, so lange die Familie X der Ansicht wäre und offensichtlich in der Ansicht gehalten würde, ausschließlich einen Vertrag mit der TC unterschrieben zu haben? Gibt’s bei sowas eine Verjährungsfrist?

Wäre nett, wenn jemand dazu was wüsste.

LG
Huttatta

Hallo,

möchstest Du wissen, ob ein Vertrag gültig ist, den einer der beiden Partner im Irrglauben über dessen Inhalt abgeschlossen hat, weil er sich über die genauen Inhalte nicht hinreichend informierte sondern bestimmte Vertragsbestandteile als selbstverständlich unterstellte?

Möchtest Du weiterhin wissen, ob es zulässig ist, für die Abwicklung einer Dienstleistung, die aufgrund des oben aufgeführten Sachverhaltes bzw. dessen Folgen notwendig geworden ist, eine Gebühr zu verlangen?

Gruß,
Christian

Hallo,

möchstest Du wissen, ob ein Vertrag gültig ist, den einer der
beiden Partner im Irrglauben über dessen Inhalt abgeschlossen
hat, weil er sich über die genauen Inhalte nicht hinreichend
informierte sondern bestimmte Vertragsbestandteile als
selbstverständlich unterstellte?

Das würde ich mal so sagen: Ich möchte wissen, ob ein Vertrag gültig ist, den einer der beiden Partner im Irrglauben über dessen Inhalt abgeschlossen hat, weil er als selbstverständlich unterstellte, dass der andere Vertragspartner die eindeutige und unmissverständliche Anweisung, nur einen DSL-Anschluss bereitzustellen und nichts als einen DSL-Anschluss, versteht. Wir setzen mal voraus, dass der Auftrag telefonisch erfolgt sei. Bei der telefonischen Bestellung sei keine Rede von einem dritten Vertragspartner und erst recht keine Rede von einem Internetzugangs-Provider-Vertrag gewesen, sondern ausschließlich von der Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit 1024 Mbit/s (und natürlich der Umwandlung des analogen Anschlusses zum ISDN-Anschluss).

Möchtest Du weiterhin wissen, ob es zulässig ist, für die
Abwicklung einer Dienstleistung, die aufgrund des oben
aufgeführten Sachverhaltes bzw. dessen Folgen notwendig
geworden ist, eine Gebühr zu verlangen?

Ja. (Meine Formulierung vorausgesetzt)

LG
Huttatta

Respekt, dass du dir das überhaupt alles durchgelesen hast!

Levay

Hallo,

meine Zusammenfassung war übrigens ein zarter Hinweis darauf, wie ein rechtliches Problem entsprechend der FAQ:1129 allgemein zu formulieren ist.

Das würde ich mal so sagen: Ich möchte wissen, ob ein Vertrag
gültig ist, den einer der beiden Partner im Irrglauben über
dessen Inhalt abgeschlossen hat, weil er als
selbstverständlich unterstellte, dass der andere
Vertragspartner die eindeutige und unmissverständliche
Anweisung, nur einen DSL-Anschluss bereitzustellen und nichts
als einen DSL-Anschluss, versteht.

denkbar ist eine Anfechtung nach http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html allerdings verbunden mit Schadenersatzpflicht http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html

Denkbar ist allerdings genauso, daß kein Vertrag zustandekam, weil es keine übereinstimmenden Willenserklärungen gab. Ich halte allerdings die erste Variante für wahrscheinlicher, weswegen ich auf die zweite zunächst nicht näher eingehe.

Möchtest Du weiterhin wissen, ob es zulässig ist, für die
Abwicklung einer Dienstleistung, die aufgrund des oben
aufgeführten Sachverhaltes bzw. dessen Folgen notwendig
geworden ist, eine Gebühr zu verlangen?

Ja.

So lautet auch die Antwort auf die Frage.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

meine Zusammenfassung war übrigens ein zarter Hinweis darauf,
wie ein rechtliches Problem entsprechend der FAQ:1129
allgemein zu formulieren ist.

Allgemeiner als „Familie X“, „Provider TO“ oder „ein Telekommunikations-Anbieter“ kann ich ja kaum schreiben. Da ich kein Jurist bin und der entsprechend üblichen Formulierungen nicht mächtig bin, kann ich nur den zu diskutierenden Sachverhalt so genau wie möglich schildern, genau wie die Fragen, die sich daraus ergeben. Ich bitte, das zu berücksichtigen. Da es zu keiner Namensnennung etc. kam und ich auch nicht in der ersten Person berichtete, halte ich die FAQ:1129 in der Fragestellung für ausreichend berücksichtigt, auch Anbetrachts des mehrfachen Hinweises, dass der Fall rein hypothetisch ist. Man beachte auch die konsequente Anwendung des Konjunktivs. Viele Wege führen nach Rom, nicht nur deiner, wenngleich er der wesentlich kürzere ist.

Immer diese Stutenbissigkeit! So, jetzt aber wieder zur eigentlichen Frage:

denkbar ist eine Anfechtung nach
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html allerdings verbunden
mit Schadenersatzpflicht
http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html

Denkbar ist allerdings genauso, daß kein Vertrag zustandekam,
weil es keine übereinstimmenden Willenserklärungen gab. Ich
halte allerdings die erste Variante für wahrscheinlicher,
weswegen ich auf die zweite zunächst nicht näher eingehe.

Vielen Dank für diese Einschätzung!

LG
Huttatta

Hallo,

Allgemeiner als „Familie X“, „Provider TO“ oder „ein
Telekommunikations-Anbieter“ kann ich ja kaum schreiben.

hab ich doch gemacht :wink:

Vielen Dank für diese Einschätzung!

Gern.

Gruß,
Christian