Die Polizei kommt zu Besuch

Hallo,

mich würde interessieren ob und wenn ja, unter welchen Umständen die Polizei befugt ist, das Haus einer Person zu betreten.

Also wenn die Polizei jetzt bei Herrn X vorbeischaut, wann hat sie die Befugnis sein Haus ohne Einwilligung von Herrn X zu Betreten, im Falle das dieser Anwesend ist?

Gruß
Jonny

Hallo,

mich würde interessieren ob und wenn ja, unter welchen
Umständen die Polizei befugt ist, das Haus einer Person zu
betreten.

für den Anfang würde ich mal die Lektüre des Artikel 13 Grundgesetz empfehlen.

Gruß,
Christian

Hallo

für den Anfang würde ich mal die Lektüre des Artikel 13
Grundgesetz empfehlen.

Absatz 2:

"[...] bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen
vorgesehenen anderen Organe angeordent und in der dort vorgeschrieben
Form durchgeführt werden."

Wie wird „Gefahr im Verzuge“ definiert?
Welches sind die „anderen Organe“? und
Wie ist die „vorgeschriebene Form“?

Das sind sachen die mir darauß nicht ganz klar werden.

Gruß
Jonny

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Hallo,

Wie wird „Gefahr im Verzuge“ definiert?

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzuge

Welches sind die „anderen Organe“? und

Dir gings doch eh nur um die Polizei, oder?

Wie ist die „vorgeschriebene Form“?

Steht u.a. in der Strafprozeßordnung, aber da soll jemand anderes weitermachen, bevor ich ins Spekulieren gerate.

Gruß,
Christian

siehe zum einen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html

und zum anderen (hier für Berlin, aber die Vorschrift dürfte in allen anderen Bundesländern identisch sein):

http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/asog/asog1…

Hallo,

mich würde interessieren ob und wenn ja, unter welchen
Umständen die Polizei befugt ist, das Haus einer Person zu
betreten.

die juristischen Hinweise hast du ja schon bekommen.

Also zur Praxis:
mein Sohn hatte Besuch und die Gäste gebeten,die Haustür nach dem Verlassen des Hauses zu verschliessen.

Hm, Hund weiss wie man eine Tür aufmacht, er wurde also bei offener Haustür aufgegriffen und zurückgebracht, die Polizei hatte dabei schon alle Zimmer gesichert.
Freundlich und friedlich bis sie auf ein Familienmitglied trafen.

Aber, du darfst auch nicht auf das „Kommen der Polizei“ hoffen, ich habe es erlebt, dass die Polizei es abgelehnt hat, zu kommen, da die Frau bekannt ist und immer verkehrsgefährdent ist.
Diese Frau rannte völlig wirr über eine stark befahrende Straße, ich habe zweimal angerufen.

Nimm´s nicht so schwer, wenn die Polizei kommt, es ist meist harmlos und gerechtfertigt, du musst auch immer damit rechnen, dass du als Zeuge befragt werden sollst.

Ich habe bis vor kurzem in NRW gearbeitet, habe aber ein Kennzeichen aus Norddeutschland.
Da ich in einem kleinem Stadtteil wohnte und deshalb in einer kleinen Kurve abbog, wurde ich angehalten mit der Begründung, dass ich evtl. entwischen wollte.

gruß Volker

Hallo Jonny,

leider werden die Grundrechte ja durch diverse „Sonder“-Gesetze immer mehr ausgehöhlt…
Da die meisten Polizeibeamten heutzutage auch gleichzeitig „Hilfsbeamte“ der Staatsanwaltschaft sind,ist dieses schon möglich.
Hierzu mal ein Auszug einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
Gefahr im Verzug ist also immer dann anzunehmen, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde.Bei der strafprozessualen Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln (§§ 102, 2. Alt., 103 Satz 1, 2. Alt. StPO) soll die Eilkompetenz die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, einen Beweismittelverlust zu verhindern.

mfg

Hallo Jonny,

mich würde interessieren ob und wenn ja, unter welchen
Umständen die Polizei befugt ist, das Haus einer Person zu
betreten.

Also wenn die Polizei jetzt bei Herrn X vorbeischaut, wann hat
sie die Befugnis sein Haus ohne Einwilligung von Herrn X zu
Betreten, im Falle das dieser Anwesend ist?

M.E. kann die Polizei chon bei dem Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit das Haus betreten. Ich denke hier mal an Musik in Diskolautstärke nach 22 Uhr.

maxet.

und die Anlage oder auch nur die Lautsprecher beschlagnahmen.

Gruß Volker