ich habe eine etwas zerstreute gute freundin. sie fährt selten öpnv und hat diesmal vergessen ihre fahrkarte zu entwerten. dabei ist sie in eine kontrolle geraten und soll jetzt die schwarzfahrergebühr abdrücken. angeblich soll es ein bundesverwaltungsgerichtsurteil geben, daß jede form des fahrens ohne gültigen also entwerteten fahrausweis als straf- bzw unterlassungsbewerte handlung mit erhöhtem beförderungsentgelt bezeichnet. ich halte dies für einen bluff des verkehrsbetriebes um rechtsmittelmaßnahmen von vornherein im keim zu ersticken. ein nachträgliches entwerten hätte doch wohl genügt oder?
Aber natürlich genügt nachträgliches Entwerten. Wichtigster Vorteil: Wenn keine Kontrolleure kommen, muss man nicht entwerten und kann den Schein mehrfach benutzen.
Die Entwertung ist nur da, damit die Kontrolleure was zu tun haben…
PS
Gegenmaßnahmen gegen das erhöhte Beförderungsentgelt halte ich für ganz und gar aussichtslos. Es handelt sich nämlich um einen Anspruch aus Beförderungsvertrag, millionenfach erhoben und durchgesetzt.
im keim zu ersticken. ein nachträgliches entwerten hätte doch
wohl genügt oder?
Was mein Vorredner auch schon zum Ausruck brachte: Da braucht es kein Gericht, das erhöhte Beförderungsentgelt ergibt sich aus den allgemeinen Beförderungsbedingungen, die Bestandteil des Befördeurngsvertrages sind. Außerdem findet sich an jeder Tür im Verkehrsverbund die Aufschrift: Einstieg nur mit gültigem Fahrausweis. Ich möchte mal meinen, dass eine Mehrfachkarte erst mit dem entsprechenden Aufdruck zu einer Fahrt berechtigt und auch deswegen erst mit Aufdruck einen gültigen Fahrausweis darstellt.
Es ist ein Unterschied, ob ich meine Monatskarte vergesse, denn dann bin ich ja dennoch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, oder ob ich „vergesse“, meine Viererkarte zu entwerten. Da führt wohl kein Weg dran vorbei, die 40 Euro auf den Tisch zu legen.
da muß ich aus eigener erfahrung „kontern“. ich selbst hatte mal meine fahrkarte zuhause liegen gelassen und bin in ne kontrolle geraten. danach wollten die, daß ich beim verkehrsbetreiber „antanze“ und „schwarzfahrerzuschlag“ bezahle. hab ich dann aber nicht,lediglich ein etwas erhöhtes beförderungsentgelt, denn ich konnte nachweisen, daß ich meine karte bereits weit vor der kontrolle erworben hatte, hier also keine absicht sondern ein mißgeschick vorlag. ich kann ja auch keinen verkehrsbetrieb dafür verantwortlich machen, wenn sich bus oder bahn verspätet und ich dadurch einen wichtigen termin versäume.
ciao
wolfgang
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da muß ich aus eigener erfahrung „kontern“. ich selbst hatte
mal meine fahrkarte zuhause liegen gelassen und bin in ne
kontrolle geraten. danach wollten die, daß ich beim
verkehrsbetreiber „antanze“ und „schwarzfahrerzuschlag“
bezahle. hab ich dann aber nicht,lediglich ein etwas erhöhtes
beförderungsentgelt, denn ich konnte nachweisen, daß ich meine
karte bereits weit vor der kontrolle erworben hatte, hier also
keine absicht sondern ein mißgeschick vorlag.
Dieser Nachweis ist z.B. dann möglich, wenn es sich dabei um eine auf dich persönlich ausgestellte Dauerkarte handelt. Sag mir aber bitte, wie dieser Nachweis mit einer ganz normalen Fahrkarte gelingen kann? Dann kauf ich mir nämlich auch einen Einzelfahrschein, leg ihn in die Schublade, fahre gratis durch die Gegend und krame ihn wenns sein muss bei Bedarf heraus.
ich kann ja auch
keinen verkehrsbetrieb dafür verantwortlich machen, wenn sich
bus oder bahn verspätet und ich dadurch einen wichtigen termin
versäume.
da muß ich aus eigener erfahrung „kontern“. ich selbst hatte
mal meine fahrkarte zuhause liegen gelassen und bin in ne
kontrolle geraten. danach wollten die, daß ich beim
verkehrsbetreiber „antanze“ und „schwarzfahrerzuschlag“
bezahle. hab ich dann aber nicht,lediglich ein etwas erhöhtes
beförderungsentgelt,
Zunächst einmal zu den Begriffen: das „Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE)“ sind die 40 Euro, du musstest sozusagen ein reduziertes EBE zahlen.
Zum Rechtlichen: Es gilt die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen. Da steht im Grunde alles zu deinem Fall (bzw. deinen beiden Fällen) drin, insbesondere in § 9. http://bundesrecht.juris.de/befbedv/BJNR002300970.html
Zugegebenermaßen muss man nicht immer alles rechtlich ausklabüstern, den gesunde Menschenverstand einzuschalten hilft einem meist auch schon weiter, wie die anderen schon geschrieben haben.
Nö. Es ist ein Unterschied ob es sich um eine personaliserte Monatskarte oder um eine Fahrkarte handelt die man entwerten muss.
So einfach isses.
Im ersteren Fall kann derjenige der ohne Fahrkarte angetroffen wurde ja nachweisen, eine gütige Fahrkarte bessesen zu haben.
Daher ist es zumeist auch in den von dir zitierten AGB oft so geregelt, dass zumeist enthalten ist, dass durch nachträgliches Vorlegen der Karte in einer Geschäftsstelle der Fall erledigt ist.
Z.B. hier in Zürich zahlst du dann nur noch eine Gebühr von 5 CHF für den Verwaltungsaufwand anstatt die 80 CHF fürs erstmalige Schwarzfahren. (Hier ist das gestaffelt.)
Völlig konfuses Konzept der ÖPNV-Betriebe in D
Hallo Wolfgang,
dazu muß man zunächst einmal festhalten,das es
kein einheitliches „System“ bezüglich der „Entwertung“ von FA gibt
So ist es z.B.bei euch im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg NOCH nötig,einen Einzelfahrausweis „abzustempeln“…
Dann gibt es aber auch Verkehrsverbünde,wo schon immer der FA gleich aus dem Automaten heraus entwertet wurde (so der Verkehrsverbund Rhein-Sieg).Dann gab es Verkehrsverbünde,wo der FA entwertet werden musste und jetzt nicht mehr (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bis letztes Jahr nicht und dann „Anpassen“ an VRS)…
2.„Kontroll-Personal“ oft Leiharbeitsnehmer von „Drittfirma“
Gerade bei euch und der BVG sind als „Kontrolleure“ Leiharbeitnehmer
(Sicherheitsdienste) im Einsatz,die unter „Erfolgszwang“ stehen…
Sprich,den „Drittfirmen“ werden „Vorgaben“ gemacht,wie viele „Schwarzfahrer“ sie pro Monat zu erwischen haben…
(beim Deutsche Bahn AG eigenem „BSG (Bahn-Schutz-Gesellschaft)“
zum B. mindestens 50 „Schwarzfahrer“ pro Monat und 2er-Team).
Das stimmt natürlich. Ich habe das mit der Monatskarte aber gar nicht gelesen. Vermutlich fehlte mir die Vorstellungskraft dafür, dass der Unterschied dem Fragesteller nicht klar war.
Und was hat das alles mit der Frage zu tun? Hier wird ja nicht mal (!) behauptet, dass es diesbezüglich Unklarheit gegeben habe. Die Bekannte hat das Abstempeln schlichtweg vergessen.
So ist es z.B.bei euch im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
NOCH nötig,einen Einzelfahrausweis „abzustempeln“…
Dann gibt es aber auch Verkehrsverbünde,wo schon immer der FA
gleich aus dem Automaten heraus entwertet wurde (so der
Verkehrsverbund Rhein-Sieg).Dann gab es Verkehrsverbünde,wo
der FA entwertet werden musste und jetzt nicht mehr
(Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bis letztes Jahr nicht und dann
„Anpassen“ an VRS)…
mal abgesehen davon, daß Dein Beitrag nichts mit der Frage zu tun hat, sei erwähnt, daß er auch inhaltlich falsch ist. Es gibt im VRR sehr wohl noch Automaten, die Einzelfahrausweise ohne Stempel auswerfen.
Hallo Frank,
hinzu kommt noch eine Begriffsverwirrung:
Es wird von "Entwertung " des Fahrscheins gesprochen, von „Entwerter“ usw.
Das trifft ja eigentlich nicht zu. Denn der am Automaten gezogene Fahrschein ist ja i.d.R. zunächst nur ein Wertschein, die Zusage für eine Dienstleistung.
Erst durch den Stempelaufdruck des (fälschlich so genannten) Entwerters erhält dieser Fahrschein seine Gültigkeit. Das heißt, erst durch diesen Aufdruck wird er etwas wert. (Nämlich als Fahrtausweis für die soeben angetretene Fahrt.)
Erst mit Verlassen des Fahrzeuges verliert der Fahrschein dann wirklich seinen Wert und ist nur noch Altpapier.
Erst durch den Stempelaufdruck des (fälschlich so genannten)
Entwerters erhält dieser Fahrschein seine Gültigkeit. Das
heißt, erst durch diesen Aufdruck wird er etwas wert. (Nämlich
als Fahrtausweis für die soeben angetretene Fahrt.)
Erst mit Verlassen des Fahrzeuges verliert der Fahrschein dann
wirklich seinen Wert und ist nur noch Altpapier.
Hallo Eckard,
man kann es aber auch so sehen, dass man einen Fahrschein nicht kauft, weil er ein so tolles Stück Papier ist, sondern das damit verbundene Recht erwirbt, eine Fahrt zu absolvieren. Wenn man die Fahrt antritt, stempelt man den Fahrschein ab, das Recht ist konsumiert und der Fahrschein nichts mehr wert, er dient bei einer Kontrolle nur mehr als Nachweis dafür, dass man die Fahrt bezahlt hat. Dann passt der Ausdruck „Entwerter“ also wieder
Grüße, Peter
angeblich soll es ein
bundesverwaltungsgerichtsurteil geben, daß jede form des
fahrens ohne gültigen also entwerteten fahrausweis als straf-
bzw unterlassungsbewerte handlung mit erhöhtem
beförderungsentgelt bezeichnet.
Es gibt Gerichtsurteile zum Thema mehrmaliges (=dauerhaftes) schwarzfahren. Das kann dann zusätzlich noch gerichtlich bestraft werden. Die Norm (Betrug, Erschleichen von leistungen ?) habe ich mir leider nicht gemerkt, wohl aber, dass es hier vor Ort wohl an einer handvoll menschen durchgezoge wurde.
Wenn sich schon die Verkehrsbetriebe selber nicht „Einig“ sind…
wie soll dann bitteschön ein „normaler deutscher Bürger“ damit zu recht kommen???..
Da du ja anscheinend wohl nicht sehr oft mit ÖPNV-Mitteln unterwegs bist…hier mal ein paar Beispiele:
a) Fährst du mit einem RE innerhalb des VRR (diese sind nämlich mit
Zug-Beleitpersonal „Bestückt“) kannst du dort „nachlösen“…
b) fährst du mit einer S-Bahn im VRR und wirst du dort von den
„Kontrollettis“ (DB-AG oder „Private“) erwischt, so zahlts Du
40 €…
Das Erkäre DU bitte mal einem „Normalsterblichem“ Menschen…)
An JEDEM Bahnhof hier kann man an Automaten Einzeltickets ziehen, die dann noch entwertet werden müssen!
Mache ich jedes Jahr: Wenn ich nach Mülheim zum Festival tingel, ziehe ich mir morgens 2 Einzeltickets Preisstufe B. Eins entwerte ich direkt, das Andere zu Beginn der Rückfahrt. Hintergrund: Abends wäre ich vermutlich nicht mehr in der Lage, den Automaten richtig zu bedienen *g*
IN Bussen beim Fahrer kenne ich das allerdings nicht…habe aber auch noch nicht gefragt.
Wenn sich schon die Verkehrsbetriebe selber nicht „Einig“
sind…
wie soll dann bitteschön ein „normaler deutscher Bürger“ damit
zu recht kommen???..
Und daraus leitest Du jetzt her, daß man gar nicht Nichtentwerten muss? So eine Art Gewohnheitsrecht, weil es Betriebe gibt, bei denen man das nicht muß? Obwohl nirgends steht, daß die Dame ortsfremd ist und in ihrem Heimatbereich nicht gestempelt werden muss?
Interessante Rechtsauffassung. Man muß sich also nur ordentlich dumm stellen und schon geht man straffrei aus.
Gruß
Axel