Person A betreibt einen AccessPoint ohne Verschlüsselung, mit Zugang zum Internet. Person A ist Laie und Privatnutzer.
Kann Person A haftbar gemacht werden für z.B. rechtswidrige Nutzung durch einen Dritten? Der Dritte kann ja ohne Probleme und das Wissen oder Wollen von A den Internet-Zugang nutzen.
Entstehen Person A Pflichten aus dem privaten Bertrieb einen WLAN-AccessPoints (ohne Verschlüsselung)?
Ich hoffe das Kernproblem kommt so gut raus. Sonst bitte fragen.
wie will der Besitzer des Accesspoints denn im Falle eines
Falles nachweisen, daß er nicht der fragliche Nutzer war?
Muss er das? Ist er nicht so lange unschuldig, bis das
Gegenteil bewiesen wurde?
ianal, aber man muß immer das beweisen, was für für einen vorteilhaft ist. Der, der den Schaden hat, wird sich an den Accesspointbesitzer wenden - er kann beweisen, daß der Schaden daher kommt. Der Besitzer dieses Dings muß dann beweisen, daß er trotzdem unschuldig ist.
Sieh es analog: mit Deiner Waffe ist ein Verbrechen verübt worden (Projektil stammt aus der Waffe). Dann mußt Du nachweisen, daß Du die Waffe nicht verwendet hast.
Das der Betreiber als ASP/Verantwortlicher herhalten muss ist verständlich. Jedoch kann ich den Vergleich nur bedingt nachvollziehen - da es für den Besitz und sicheren Umgang(Verwahrung, etc.) ganz klare Vorgaben seitens Judikative gibt.
But as you said - YANAL…thx, loderunner.
Wo sind denn die Rechtsexperten in diesem Board ??