Iudex non calculat

Moin,

was lässt sich aus diesem Leitsatz für konkrete Prozesse „ableiten“? Womit hat man entsprechend dieses Leitsatzes zu rechnen, bzw. nicht zu rechnen? Gerne auch Verweise auf weitere Quellen.

thx
moe.

Moin,

was lässt sich aus diesem Leitsatz für konkrete Prozesse
„ableiten“?

Gar nichts. Es ist nur ein altes Motto aus der Rechtsgeschichte. Übrigens heißt es m.E. ehr „judex“ als „ludex“. In der Rechtswirklichkeit machen Richter kaum etwas anderes …nur eben eher „Rechnen mit Worten“ (= Dogmatik) als mit Zahlen.

Der Spruch begegnet dir in einem realen Prozeß heutzutage allerhöchstens wenn ein männlicher Richter kurz vor der Pensioniserungsgrenze sich auf joviale Art für irgendeinen Rechenfehler entschuldigen will oder keine Lust hat sich in einem Bauprozeß um die Bewertung von 150 unterschiedlichen Schlußrechnungspositionen zu streiten.

Womit hat man entsprechend dieses Leitsatzes zu

rechnen, bzw. nicht zu rechnen? Gerne auch Verweise auf
weitere Quellen.

Eine Quelle für ähnliche Rechtssprüche ist „Black´s Law Dictionary“. Dieses enthält im Anhang ca. 200 alte lateinische Rechtssprüche, die zumindest teilweise noch in zitiert werden. Der bekannteste ist wohl: Caveat Emptor ! = Käufer paß auf.

Mfg A.

thx
moe.

Ja nee, is klar…

was lässt sich aus diesem Leitsatz für konkrete Prozesse
„ableiten“?

Gar nichts.

Doch: Dass nämlich Rechnungen in einem Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen. (Im Internet wird auch oft behauptet, der Spruch bedeute, dass nicht der Richter (sondern der Rechtspfleger) die genauen Kosten des Verfahrens bestimme.)

Es ist nur ein altes Motto aus der Rechtsgeschichte.

Und wie so oft ist ein „altes Motto“ auch 2006 noch gültig, z.B. ja auch In dubio pro reo, Iura novit curia und einige mehr.

Übrigens heißt es m.E. ehr „judex“ als

Es heißt natürlich „iudex“, weil es im Lateinischen kein J gibt. Die J-Versionen sind eingedeutscht. Das mag „richtig“ sein, aber die version mit I ist natürlich erst recht richtig.

In der Rechtswirklichkeit machen Richter kaum etwas
anderes …nur eben eher „Rechnen mit Worten“ (= Dogmatik) als
mit Zahlen.

Jo. Rechtsdogmatik ist vergleich mit „Rechnen (mit Worten)“. Frage an dich: Warum machen das eigentlich keine Maschinen? Jura ist voller Wertungsfragen, das hat mit Rechnen nichts zu tun.

Der Spruch begegnet dir in einem realen Prozeß heutzutage
allerhöchstens wenn ein männlicher

Wieso „männlich“?

Richter kurz vor der
Pensioniserungsgrenze sich auf joviale Art für irgendeinen
Rechenfehler entschuldigen will oder keine Lust hat sich in
einem Bauprozeß um die Bewertung von 150 unterschiedlichen
Schlußrechnungspositionen zu streiten.

Wo hast du das denn her?

Levay

Gar nichts.

Doch: Dass nämlich Rechnungen in einem Urteil nicht in
Rechtskraft erwachsen.

= ja, aber für diese gibt es Ansatzpunkte im in Deutschland z.Zt. geltenden Recht, z.B. für in dubio pro reo = Art. 103 GG, welchen gibt es für das Motto des Fragestellers ? § 287 ZPO ?

Übrigens heißt es m.E. ehr „judex“ als

Es heißt natürlich „iudex“, weil es im Lateinischen kein J
gibt. Die J-Versionen sind eingedeutscht.

Das mag „richtig“ sein, aber die Version mit „I“ ist natürlich erst recht richtig.

o.k kann sein, aber schrieb der fragesteller nicht „Ludex“ …? Das klingt für mich eher nach einer form von ludi(…?):… der spieler rechnet nicht … ?

In der Rechtswirklichkeit machen Richter kaum etwas
anderes …nur eben eher „Rechnen mit Worten“ (= Dogmatik) als
mit Zahlen.

Jo. Rechtsdogmatik ist vergleich mit „Rechnen (mit Worten)“.
Frage an dich: Warum machen das eigentlich keine Maschinen?

Du hast insoweit Recht, als dass es innerhalb der vorgertigten Konditionierungsprogramms verschiedener vorgebener Normen in den meisten realen Fällen irgendwo einen Prüfungspunkt gibt, an dem es in der Tat auf eine reine Wertungsgrfage ankommt, nur da muß man erstmal hinkommen.

Aber:, he für was werden eigentlich Jura-Noten vergeben ? Dafür die besten Subsumtionscomputer herauszufiltern. …?

Der Spruch begegnet dir in einem realen Prozeß heutzutage
allerhöchstens wenn ein männlicher

Wieso „männlich“?

Weil es aufgrund der bevorzugten Eignung von Frauen bei gleicher Befähigung für das Richteramt kaum noch junge männliche Richter gibt. Ich bin in Dtl. jetzt seit fast 3 Jahren im Rennen und die einzigen Männer, die mir als Richter begegnet sind, sind in der Tat kurz vor 65. Außerdem ist Rechtsgeschichte nun nicht gerade das hippste Studienfach.

Richter kurz vor der
Pensioniserungsgrenze sich auf joviale Art für irgendeinen
Rechenfehler entschuldigen will oder keine Lust hat sich in
einem Bauprozeß um die Bewertung von 150 unterschiedlichen
Schlußrechnungspositionen zu streiten.

Wo hast du das denn her?

=> Lebensnahe Sachverhaltauslegung unter Berückdichtigung meiner individuellen Eindrücke. Soll auch nix anderes sein als höchst subjektiv.

A.

Doch: Dass nämlich Rechnungen in einem Urteil nicht in
Rechtskraft erwachsen.

= ja, aber für diese gibt es Ansatzpunkte im in
Deutschland z.Zt. geltenden Recht, z.B. für in dubio pro reo =
Art. 103 GG, welchen gibt es für das Motto des Fragestellers ?
§ 287 ZPO ?

Ach komm, ein Motto kann auch dann gelten, wenn es nicht ausdrücklich im Gesetz steht. Generalklauseln machen es möglich. Weil etwas ein „altes Motto“ ist, ist es allein deswegen noch nicht veraltet. Alt und veraltet, da ist ein Unterschied, und darauf wollte ich hinaus.

o.k kann sein, aber schrieb der fragesteller nicht „Ludex“
…?

Sollte dem so sein, nehme ich meine Gegenkritik in diesem Punkt zurück.

Wo hast du das denn her?

=> Lebensnahe Sachverhaltauslegung unter Berückdichtigung
meiner individuellen Eindrücke. Soll auch nix anderes sein als
höchst subjektiv.

:wink:

Levay

Hallo,

ein Nachtrag von mir: dieses Phänomen ist nicht nur noch Alters- sondern auch Rechtzugspezifisch. In der Finanzrechtsprechung und Sozialrechtsprechung wird mitunter ganz munter gerechnet und kalkuliert. Wenn der FG Richter jedes Urteil nur damit abschließen würde, dass das Finanzamt nochmals so und so entscheiden müsste, würden manche Streitereien wohl nie enden. Der Gerichts-Präsi würde hier wohl seine Kollegen ermahnen, diese Losung schnell wieder zu vergessen…

Das nur meine persönliche Erfahrung.

Mfg vom

showbee

Also, wenn Du Dir den Titel des ersten Postings im Thread anschaust, wenn es als aktiver Text angezeigt wird:

Übrigens heißt es m.E. ehr „judex“ als

Es heißt natürlich „iudex“, weil es im Lateinischen kein J
gibt. Die J-Versionen sind eingedeutscht.

Das mag „richtig“ sein, aber die Version mit „I“ ist natürlich
erst recht richtig.

o.k kann sein, aber schrieb der fragesteller nicht „Ludex“
…? Das klingt für mich eher nach einer form von
ludi(…?):… der spieler rechnet nicht … ?

so kannst Du sehen, dass der Iudex mit großem „i“ geschrieben hat. Und nicht „Ludex“ mit kleinem „l“.

Nur mal so, wenn Du schon Rechtschreibung kritisieren möchtest.

Gruß, Karin

Meines Wissens bezieht sich der Spruch nur darauf, dass der Richter nicht die Kosten berechnet, die die Parteien eines Gerichtsverfahrens zu tragen haben. Er trifft nur die Kostengrundentscheidung.

Die Kostenentscheidung selbst wird vom Rechtspfleger berechnet.

Der Spruch ist allerdings insoweit schon falsch als die Kostengrundentscheidung schon mal recht kompliziert sein kann und man dann zumindest das Prozent- und/oder Bruchrechnen beherrschen muß (Stichwort: Baumbach’sche Kostenformel…aber man frage mich bitte nicht, was die aussagt, damit habe ich seit dem Referendariat nichts mehr zu tun gehabt)

Und jetzt wird der Spruch überwiegend dazu benutzt, um zu verdeutlichen, dass Juristen üblicherweise mit Zahlen nicht so gut umgehen könne, bzw. von wirtschaftlichen Dingen oftmals keine Ahnung haben. Wie bei vielen Vorurteilen, ein Vorurteil mit einem gewissen Wahrheitsgehalt…*g*

so kannst Du sehen, dass der Iudex mit großem „i“ geschrieben
hat. Und nicht „Ludex“ mit kleinem „l“.

o.k. aber: „Ego non potam (?ohne Gewähr) iniuriam sibi datum punire.“

beim durchsehen von blacks habe ich übbrigens einen gefunden, der fast identisch ist mit der ZPO-Norm zur Bindung des Gerichts an die Anträge ist: „Judex non reddit plus quam quod petens ipse requirit.“

Salut A. !

Hallo!

o.k. aber: „Ego non potam (?ohne Gewähr) iniuriam sibi datum
punire.“

Da könnten wir vielleicht noch ein bisschen zusammenhelfen: :wink: Was wolltest du mit dem Satz sagen? Also die erste Person Sg. von „posse“ lautet „possum“, dann verstehe ich das aber immer noch nicht…

Gruß
Tom