Gilt eine Abschiebung von D aus in die Türkei auch für die anderen Länder des Schengener Abkommens?
Darf ein Abgeschobener dann einreisen nach
. Holland
. Belgien
. Griechendland
. Frankreich?
Danke!
Gilt eine Abschiebung von D aus in die Türkei auch für die anderen Länder des Schengener Abkommens?
Darf ein Abgeschobener dann einreisen nach
. Holland
. Belgien
. Griechendland
. Frankreich?
Danke!
Hallo!
Also eine Abschiebung ist an sich nur der Vollzug einer zuvor verhängten aufenthaltsbeendenden Maßnahme.
Wenn du eine aufenthaltsbeendende Maßnahme in Form eines Aufenthaltsverbotes für eine bestimmte Zeit oder unbefristet meinst, dann lautet die Antwort grundsätzlich: Ja, es gilt für die anderen Schengen Staaten. Nach dem SDÜ ist im Allgemeinen steht die Einreiseverweigerung eines Vertragstaates der Einreise in einen anderen Vertragsstaat entgegen. Es gibt zwar Ausnahmen, das ist aber der Grundsatz.
Gruß
Tom