Frau A beantragt die Scheidung von Mann B und möchte mit dem Scheidungsantrag PKH in Anspruch nehmen. Muß Mann B nun Auskünfte über Einkommen etc. geben oder kann er es verweigern?
Grundsätzlich muss derjenige, der PKH in Anspruch nimmt, gegenüber dem Gericht seine Bedürftigkeit darlegen (also Auskunft über Einkommen). Die Gegenseite (Mann B) muss bei einem Scheidungsantrag keine Auskunft erteilen.
Ich bezweifle allerdings, ob A PKH bewilligt haben möchte. Kann es sein, dass sie von M einen Prozesskostenvorschuss haben will?
Frau A beantragt die Scheidung von Mann B und möchte mit dem
Scheidungsantrag PKH in Anspruch nehmen. Muß Mann B nun
Auskünfte über Einkommen etc. geben oder kann er es
verweigern?
A hat B die „Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse“ zugeschickt mit der Begründung, daß das Gericht bereits die Rechnung geschickt hätte und A nun dringend PKH bewilligt haben muß.
Grundsätzlich muss derjenige, der PKH in Anspruch nimmt,
gegenüber dem Gericht seine Bedürftigkeit darlegen (also
Auskunft über Einkommen). Die Gegenseite (Mann B) muss bei
einem Scheidungsantrag keine Auskunft erteilen.Ich bezweifle allerdings, ob A PKH bewilligt haben möchte.
Kann es sein, dass sie von M einen Prozesskostenvorschuss
haben will?
Wenn die A dem B das Formular zuschickt, „muss“ B rein gar nichts. Wenn B PKH bewilligt haben will, reicht B das Formular bei Gericht ein, wenn A PKH bewilligt haben will, reicht A das Formular ein.
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Gibt es eine gesetzliche Grundlage als Begründung, daß B für den PKH Antrag von A keine Auskunft erteilen muß? A hat das Mißfallen von B über die Offenlegung von Vermögen und Einkommen sofort dem eigenen Anwalt mitgeteilt.
Wenn die A dem B das Formular zuschickt, „muss“ B rein gar
nichts. Wenn B PKH bewilligt haben will, reicht B das Formular
bei Gericht ein, wenn A PKH bewilligt haben will, reicht A das
Formular ein.A hat B die „Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen
Verhältnisse“ zugeschickt mit der Begründung, daß das Gericht
bereits die Rechnung geschickt hätte und A nun dringend PKH
bewilligt haben muß.
Die Grundlage ist, dass der PKH-Berechtigte seine Verhältnisse darlegen muß…SEINE…nicht die vom jemand anderem *g*
Ansonsten lege ich z. B. die Verhältnisse eines beliebigen Landstreichers dar, wenn ich PKH haben will, weil meine Porsche beschädigt ist *g*
Mal im Ernst…Du spielst wohl darauf an, das Frau unterhaltbedürftig ist und Männe Unterhalt zahlen muß/soll…dann muß sie kundtun, dass ER nix zahlt…