Einstufung von Abschluß als Berufsausbildung

Liebe www-KollegInnen,

meine Frage bezieht sich auf die Problematik, wie ein bestimmter Abschluß unterhaltsrechtlich einzustufen ist.

Bei dem Abschluß handelt es sich um den nach Erwerb des Realschulabschlusses absolvierten zweijährigen Besuch einer privaten Wirtschaftsfachschule. Bestandteil dieser weiterführenden Schulbildung war ein ca. sechswöchiges Firmenpraktikum. Das Zeugnis weist neben dem Erwerb der Fachhochschulreife die Eignung zum/zur „Kaufmännischen Assistent/in“ aus.

Frage: kann dieser Abschluß u.U. als Erste Berufsausbildung eingestuft werden? (Ich halte das für eher unwahrscheinlich, da der Anteil der betrieblichen Ausbildung so gering ist.)

Welches Gesetz regelt ggf. eine solche Einstufung?

Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung!

Mit freundlichen Grüßen,

Pengoblin

Hallo,

geregelt wird das im Berufsausbildungsgesetz. Der Abschluss an einer privaten Wirtschaftsschule dürfte rein schulischer Natur sein (Mittlere Reife bzw. Realschulabschluss).

Eine „Berufsausbildung“ im unterhaltsrechtlichen Sinn liegt durch das innerhalb der Schulzeit absolvierte Praktikum nicht vor.

Gruss
BM

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