Hallo - zweiter Versuch -,
Y hat als Privatperson in 11.2005 eine Immobilie aus der Insolvenzmasse der X GmbH gekauft. Der Vertreter der in 04.2004 in Insolvenz gegangenen X GmbH war der Insolvenzverwalter. Nun hat sich herausgestellt, dass dieser die Grundsteuer 2004 nicht bezahlt hat sondern dass diese zur Tabelle angemeldet wurde ( keine Ahnung was das heißt ). Die Stadt hat Y nun wieder mitgeteilt, das dieser als Erwerber auch für die 2004er Grundsteuer haften soll. 2005 hat der Inso-Verwalter bezahlt.
Ist das richtig ? Was kann Y tun ?
Der Inso-Verwalter hat zu Y gesagt er müsse nix bezahlen - bei einer Insolvenz des Voreigentümers währe eine Erwerberhaftung nicht möglich …
Hallo,
der Insolvenzverwalter hat völlig Recht. Wenn die Grundsteuer zur Tabelle angemeldet ist, ist diese Forderung tituliert. Das Heißt, dass die Stadt die Grundsteuer seinerzeit als Forderung bei dem Insolverzverwalter angemeldet hat und damit jetzt einen sogenannten Titel gegen die GmbH hat. Jetzt ist für die Stadt nur noch abzuwarten ob es eine Quote gibt.
Wenn die Forderung also wirklich zur Tabelle angemeldet wurde und der Inso-Verwalter die Forderung in voller Höhe anerkannt hat, haben Sie mit der Sache nichts zu tun.
Die Stadt weiß das aber auch. Sie suchen jetzt einen Dummen der eventuell zahlt.
Gruß
Jörg
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Um ganz sicher zu sein
Y sollte den Inso-Verwalter einfach fragen og die Stadt die Grundsteuer für 2004 laut § 175 InsO zu Tabelle angemeldet hat und ob der Inso-Verwalter diese Forderung in voller Höhe festgestellt hat.
Gruß
Jörg