Diebstahl während der Ausbildung

Hallo, folgendes Problem:

Herr X war bei Firma Y seit dem 01.09.2004 in Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel (ein Foto-Fachgeschäft). Seit 2005 hat Herr X heimlich Handyaufladekarten mitgenommen, ohne diese zu bezahlen. Nach und nach kamen dazu auch ein paar Handys (3 in etwa) und 3 Digitalkameras.
Am Donnerstag hatte Herr X mit seinem ehemaligem Chef ein Gespräch. Indem der Chef Herrn X mitteilte, dass er herausgefunden habe, dass Herr X Waren im Gesamtwert von 15.000,- € geklaut hat.
Herr X sollte direkt an diesem Abend einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, in dem steht, dass sich beide Parteien somit das Ausbildungsverhältnis beenden.

Das ganze Wochenende hat Herr X überlegt, wie diese Summe zustande kommen konnte. Da er alle Dinge bei Ebay verkauft hat und für jeden Verkauf eine Bewertung erhalten hat, kann Herr X somit nachweisen, dass sich der Schaden nicht auf die genannten 15.000 Euro beläuft, sondern auf rund 7000 Euro. Herr X ist 21 Jahre alt, wohnt alleine. Seine Eltern sind durch den Verkauf des Hauses und die Scheidung in einer Privatinsolvenz. Herr X hat während der Ausbildung 360,- netto, sowie 216,- Euro vom Arbeitsamt als Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Der inzwischen ehemalige Chef von Herrn X hat ihm angeboten, keine Anzeige zu erstatten, wenn Herr X mit Hilfe seines Vaters die geforderten 15000,- Euro direkt bezahlt. Wie gesagt, die Eltern von Herrn X sind beide in der Privatinsolvenz. Somit ist dies nicht möglich. Alternativ hat der Vater von Herrn X dem ehemaligen Chef angeboten, die geforderte Summe in Raten zu zahlen. Monatlich 200 Euro.

Nun war Herr X aber auch beim Anwalt um wirklich sicher zu gehen, wie man nun vorgehen sollte.
Die Idee von Herrn X war, sich anzeigen zu lassen und die geforderte Summe zu bestreiten. Denn 15000 Euro hat er niemals geklaut. Denn das was Herr X geklaut hat, will er ja auch gestehen und zurückzahlen, aber nicht mehr!
Aber die Anwältin von Herrn X meint, dass Herr X ja den Diebstahl gesteht, er somit keinen Pflichtverteidiger bekommt, geschweige denn Rechtskostenbeihilfe. Er sollte sich nicht anzeigen lassen, denn der Vorfall wird sehr wahrscheinlich nicht nach Jugendstrafrecht geahndet, da er alleine wohnt, demnach wie ein Erwachsener sich zu verhalten hat.

Zudem würde es eine Hausdurchsuchung geben und selbst wenn man die 7000 Euro nur nachweisen könnte, mit Anwalts und Gerichtskosten würde das fast keinen Unterschied mehr machen.

Nun ist meine Frage, wie sollte Herr X vorgehen. Das er Mist gebaut hat ist klar. Vorträge dazu hat er schon genug gehört und er merkts ja auch am eigenem Leib.
Daher muss er sehen, das er nun daraus das beste macht und braucht noch ein wenig Rat von Leuten, die sich mit so etwas auskennen.

Soll Herr X nun die 15000 Euro in Raten zurückzahlen und somit den Diebstahl in der vom ehemaligen Chef genannten Summe zugeben (was ja nicht stimmt) oder soll sich Herr X anzeigen lassen? Die Konsequenzen sind so oder so schlimm.

Über ein paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Hallo,

tja, ist schon eine präkere Lage: Strafanzeige wg. Diebstahls bzw.
Unterschlagung im mehrfachen Falle oder zuviel Schadenersatz. Ich weiss nicht
wie die Staatsanwaltschaft reagiert, wenn sie so einen Fall auf den Tisch
bekommt, ggf. ist auch nur eine Jugendstrafe drin. Hier sollte wirklich ein
Anwalt prüfen und ggf. recherchieren, was im schlimmsten Fall „droht“. Dann
muss man abwägen: zahle ich den Aufschlag vom Geschädigten, den er mir
aufdrücken will, oder kann ich ggf. nachweisen, dass der Schaden geringer war
und riskiere ich Zivil- und Strafprozess. Das ist Frage des genauen
Sachverhaltes, ich denke mehr kann man nicht raten.

Es gibt soviel zu beachten: kann die Zahlung ratierlich auf Grundlage der
Vereinbarung durchgehalten werden oder muss Jr. zwangsweise auch Inso anmelden,
dann wird der Geschädigte sicherlich doch versuchen seine Ansprüche gerichtlich
geltend zu machen. Die Frage ist auch, wer kann besser den Schaden glaubhaft
machen? M.E. der Händler, denn der hat Einkaufsrechnungen, Inventarlisten und
Verkaufsrechnungen im Computer. Hier sollte schnell beweisbar sein, was fehlt.
Wer es dann geklaut hat (ggf. haben auch andere mal was entwendet) ist wieder
eine andere Frage. Auch ist fraglich, inwieweit sich ein Zivilrichter vom Ebay
Account und der Aussage, alles was ich gekauft habe, habe ich per Ebay
verkauft, beeindrucken lässt. Ggf. doch die ein oder andere Digicam an die
Freundin verschenkt?

Alles in Allem eine Dicke Kiste. Über moralische Aspekte brauch ich nicht zu
reden, die kommen von allein im Forum :smile: Also, ab zu einem guten Anwalt, über
Chancen und Risiken in Straf- und Zivilprozess genau aufklären lassen. Tipp vom
Anwalt geben lassen, eine Nacht drüber schlafen und dann sofort handeln.

Mfg vom

showbee

Rat hat er doch schon
Hallo,

den rechtsanwaltlichen Rat hat Herr X ja schon eingeholt. Sollte er mit diesem nicht zufrieden sein, dann bleibt nur einen weiteren Anwalt zu konsultieren. Vielleicht hat dieser ja eine neue Idee.
Es ist halt dumm gelaufen, entweder will die Firma Y stillschweigend Schadensersatz erhalten oder eine Person Z hat sich ebenfalls bedient. Nur wie will das Herr X nachweisen?
Vielleicht hilft es auch, wenn ein neutraler Dritter in dieses zerrüttete Verhältnis eingreift und den Vorfall mit Herrn X und dem ehemaligen Chef bespricht. An den Tatsachen und -vorwürfen wird sich wohl nichts ändern, aber ggf. kann etwas Klarheit in die Angelegenheit gebracht werden.

Gruß
Christian

PS: Eine Änderung der Vika kann ich aber guten Gewissens empfehlen.

Moien,

erstmal muß der Inhaber beweisen, wie die 15.000 Euro berechnet sind. Da er ja unmöglich wissen kann was der Azubi und was andere Kunden geklaut haben dürfte dies schon arg schwerfallen und kein Richter wird glauben, daß nicht auch was von Kunden geklaut wurde.

Evtl. versucht der Inhaber alle Schäden durch Diebstahl auf den Azubi abzuwälzen - dies wäre schlichtweg Betrug.

Abgesehen davon könnte das Verhalten des Inhabers bereits in den Bereich der Nötigung gehen - zahle oder du bekommst eine Anzeige… hinzu kommt natürlich, das ihn keiner abhalten kann Anzeige zu erstatten, selbst wenn er dann das Geld erhält…

Also von daher ist es durchaus möglich, das der Inhaber keinen Deut besser ist als der Azubi…

Mein Vorschlag wäre den Inhaber um eine Auflistung der Schäden zu bitten und sich an Hand dieser Auflistung und der durch ebay nachvollziehbaren eigenen Diebstähle auf eine Summe zu einigen und dies auch schriftlich festzuhalten! Man sollte hierbei nicht vergessen, daß man eh den Schaden begleichen muß und nur die Höhe fraglich ist!

Bzgl. der Anzeige kann man sich dann nur auf den „guten Willen“ des Inhabers verlassen, denn egal wie man sich verhält kann es zu einer Anzeige kommen…

Gruß

Bernd