Hallo, folgendes Problem:
Herr X war bei Firma Y seit dem 01.09.2004 in Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel (ein Foto-Fachgeschäft). Seit 2005 hat Herr X heimlich Handyaufladekarten mitgenommen, ohne diese zu bezahlen. Nach und nach kamen dazu auch ein paar Handys (3 in etwa) und 3 Digitalkameras.
Am Donnerstag hatte Herr X mit seinem ehemaligem Chef ein Gespräch. Indem der Chef Herrn X mitteilte, dass er herausgefunden habe, dass Herr X Waren im Gesamtwert von 15.000,- € geklaut hat.
Herr X sollte direkt an diesem Abend einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, in dem steht, dass sich beide Parteien somit das Ausbildungsverhältnis beenden.
Das ganze Wochenende hat Herr X überlegt, wie diese Summe zustande kommen konnte. Da er alle Dinge bei Ebay verkauft hat und für jeden Verkauf eine Bewertung erhalten hat, kann Herr X somit nachweisen, dass sich der Schaden nicht auf die genannten 15.000 Euro beläuft, sondern auf rund 7000 Euro. Herr X ist 21 Jahre alt, wohnt alleine. Seine Eltern sind durch den Verkauf des Hauses und die Scheidung in einer Privatinsolvenz. Herr X hat während der Ausbildung 360,- netto, sowie 216,- Euro vom Arbeitsamt als Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Der inzwischen ehemalige Chef von Herrn X hat ihm angeboten, keine Anzeige zu erstatten, wenn Herr X mit Hilfe seines Vaters die geforderten 15000,- Euro direkt bezahlt. Wie gesagt, die Eltern von Herrn X sind beide in der Privatinsolvenz. Somit ist dies nicht möglich. Alternativ hat der Vater von Herrn X dem ehemaligen Chef angeboten, die geforderte Summe in Raten zu zahlen. Monatlich 200 Euro.
Nun war Herr X aber auch beim Anwalt um wirklich sicher zu gehen, wie man nun vorgehen sollte.
Die Idee von Herrn X war, sich anzeigen zu lassen und die geforderte Summe zu bestreiten. Denn 15000 Euro hat er niemals geklaut. Denn das was Herr X geklaut hat, will er ja auch gestehen und zurückzahlen, aber nicht mehr!
Aber die Anwältin von Herrn X meint, dass Herr X ja den Diebstahl gesteht, er somit keinen Pflichtverteidiger bekommt, geschweige denn Rechtskostenbeihilfe. Er sollte sich nicht anzeigen lassen, denn der Vorfall wird sehr wahrscheinlich nicht nach Jugendstrafrecht geahndet, da er alleine wohnt, demnach wie ein Erwachsener sich zu verhalten hat.
Zudem würde es eine Hausdurchsuchung geben und selbst wenn man die 7000 Euro nur nachweisen könnte, mit Anwalts und Gerichtskosten würde das fast keinen Unterschied mehr machen.
Nun ist meine Frage, wie sollte Herr X vorgehen. Das er Mist gebaut hat ist klar. Vorträge dazu hat er schon genug gehört und er merkts ja auch am eigenem Leib.
Daher muss er sehen, das er nun daraus das beste macht und braucht noch ein wenig Rat von Leuten, die sich mit so etwas auskennen.
Soll Herr X nun die 15000 Euro in Raten zurückzahlen und somit den Diebstahl in der vom ehemaligen Chef genannten Summe zugeben (was ja nicht stimmt) oder soll sich Herr X anzeigen lassen? Die Konsequenzen sind so oder so schlimm.
Über ein paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Also, ab zu einem guten Anwalt, über